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GRÜNES Antikorruptionsgesetz

Jahrelang gedieh in Sachsen die Korruption. Gleich mehrere Netzwerke flogen 2007 auf. Zuerst kam die Bestechungsaffäre um den Bau der Autobahn A 72 ans Licht. Dann folgten Berichte über geheime Akten des Landesamtes für Verfassungsschutz zur sogenannten „Organisierten Kriminalität“ mit Verstrickungen von Justiz und Politik.
Durch den derartigen Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zur Erlangung persönlicher Vorteile werden die Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats erschüttert und hohe volkswirtschaftliche Schäden verursacht.

Dem will die GRÜNE-Fraktion einen Riegel vorschieben. Sie brachte im März 2007 einen Gesetzentwurf ein, der korrumpierende Beziehungen von Mitarbeitern der Verwaltung unterbinden soll. Dafür werden in besonders gefährdeten Verwaltungsbereichen organisatorische Maßnahmen wie Zuständigkeitsaufteilungen, Vieraugenprinzip und Personalrotation gesetzlich vorgeschrieben. Mitarbeiter öffentlicher Stellen sind zudem verpflichtet, Anhaltspunkte für Korruption ihren Vorgesetzten oder einer benannten Stelle zu melden, die die Staatsanwaltschaft einschalten muss. Die Offenlegungspflicht für abgeschlossene Vergabeverfahren und von Sponsoring sorgt für Transparenz.

Darüber hinaus regelt der Gesetzentwurf die Einführung eines Korruptionsregisters auf Landesebene. Damit wird es den zuständigen Landesbehörden und Kommunen möglich, vor der Entscheidung über die Vergabe öffentlicher Aufträge Informationen über unzuverlässige Unternehmen oder Personen einzuholen.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zum GRÜNEN-Gesetzentwurf am 7. November 2007
  • Redebeitrag des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi zur Akten- und Korruptionsaffäre am 5. Juni 2007
  • Redebeitrag des Landtagsabgeordneten Johannes Lichdi zum GRÜNEN-Gesetzentwurf eines Sächsischen Antikorruptionsgesetzes am 14. März 2007
  • GRÜNER Gesetzentwurf "Sächsisches Gesetz zur Verhinderung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung und zur Errichtung eines Korruptionsregisters" (Drs. 4/8210)

Kontakt

Johannes Lichdi

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon: 0351 / 493 48 40
Telefax: 0351 / 493 48 09

johannes.lichdi(at)slt.sachsen.de

johannes-lichdi.de

Eckpunktepapier zum GRÜNEN Gesetzentwurf

Sächsisches Antikorruptionsgesetz

Eckpunktepapier als PDF zum Download

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