Innenministerium versucht Denkmalschutz in Sachsen zu demontieren
Sachsen hat einen hochwertigen und umfangreichen Bestand an Kulturdenkmalen, die auch einen wichtigen Teil seines internationalen Rufes ausmachen. Sowohl die Schar der ehrenamtlichen Denkmalschützer als auch die zahlreichen Besucher beim alljährlichen „Tag des offenen Denkmals“ zeugen von der Wertschätzung für das Original und der identitätsstiftenden Kraft der Denkmale. Grundlage für deren Erhaltung ist das Denkmalschutzgesetz, das nach 1990 unter breiter Beteiligung von Fachwissenschaftlern in einem transparenten, öffentlichen Prozess erarbeitet wurde. Im Gegensatz dazu arbeitet das Innenministerium jetzt in einer Art Geheimverfahren an der Demontage des Denkmalschutzes. Oberste Ziele scheinen dabei nicht mehr verfassungsgemäß Schutz und Pflege der Denkmale zu sein, sondern Verfahrensbeschleunigung und Deregulierung.
Das Problem beginnt bereits mit der neuen Definition von Denkmalen. Nach den aktuellen Plänen wären bis auf Ausnahmefälle Bodendenkmale nur noch gesetzlich geschützt, wenn sie aus „vor- und frühgeschichtlicher Zeit“ stammen. Damit würde - entgegen allen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Archäologie – künftig der Weg frei gemacht für die undokumentierte Vernichtung der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Zeugnisse im Bereich der sächsischen Altstädte und Ortskerne.
Am folgenreichsten ist die vorgesehene Klassifizierung von Denkmalen, die nach 1990 bewusst aufgegeben wurde. Das Landesamt für Denkmalpflege wäre zukünftig nur noch für Kulturdenkmale "von herausragender Bedeutung" zuständig und nur diese würden auch weiterhin formal den derzeitigen Schutz genießen. Gerade Denkmale, deren Wert nicht vordergründig sichtbar ist, sind jedoch besonders darauf angewiesen, in einer eigenständigen Fachbehörde wie dem Landesamt einen unbestechlichen und starken Anwalt zu haben. Für diese Denkmale, nach bekannt gewordenen Absichten des Innenministeriums ca. 80 Prozent, sollen künftig die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig sein. Diese leiden aber einerseits bereits jetzt unter einem Mangel an Fachpersonal und stehen andererseits häufig unter kommunalpolitischem Druck. Daher ist ein erheblich geringerer Schutz wertvollen sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen „Denkmalen 2. Klasse“ zu erwarten.
Verschärft wird diese Gefährdung durch die Aushöhlung der Zumutbarkeitsregelung für Bauherren. Statt Renditeverluste der Denkmaleigentümer z.B. über einen Entschädigungsfonds auszugleichen, werden unwiederbringliche Denkmale kurzsichtiger Wirtschaftlichkeit geopfert.
Auch das derzeitige, teilweise vorbildliche Denkmalschutzgesetz konnte nicht verhindern, dass seit 1990 in Sachsen weit über 3000 Denkmale zerstört wurden. Nicht zuletzt im Rahmen des Stadtumbaus ist die Hemmschwelle gesunken. Die geplante Getzesänderung würde diesen Vernichtungsprozess dramatisch beschleunigen.
Landesamt für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde erhalten
Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, um das Landesamt für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde zu erhalten. Nach ihrer Ansicht ist "Kulturland Sachsen" nicht nur ein schmückender Beiname. Der hochwertige Bestand an Kulturdenkmalen macht einen großen Teil des internationalen Rufes Sachsens aus. Mit der Auflösung des Landesamtes als eigenständige Fachbehörde würde der Innenminister eine über hundertjährige sächsische Erfolgsgeschichte der Denkmalpflege beenden – ohne Not und ohne Grund. Auch Kulturpolitiker der CDU - allen voran Steffen Heitmann - haben sich für den Erhalt ausgesprochen.
Im Zuge der Verwaltungsreform hat das Innenministerium die Auflösung des Landesamtes für Denkmalpflege und seine Eingliederung in die Landesdirektion Dresden vorgeschlagen. Für Karl-Heinz Gerstenberg, kulturpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion, wird damit die verdienstvolle Arbeit der sächsischen Denkmalpflege abgewertet und gefährdet.
Die GRÜNE-Fraktion forderte deshalb in einem Antrag, das Landesamt für Denkmalpflege als eigenständige Behörde zu erhalten. Der Antrag wurde angenommen. Dem Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Zusammenlegung der Landesämter für Denkmalpflege und Archäologie auf mögliche Synergieeffekte hin zu überprüfen, ist die Koalition nicht gefolgt.
weitere Informationen:
- Antrag "Erhalt des Landesamtes für Denkmalpflege als eigenständige Fachbehörde" (Drs. 4/8773)
Dresdner Schloss Übigau retten - Freistaat muss Anlage zurück kaufen
Schloss Übigau in Dresden – 1724 von Eosander von Göthe erbaut – wurde vor acht Jahren unter strengen denkmalschutzrechtlichen Auflagen verkauft. Seitdem sind jedoch – abgesehen von wenigen Sicherungsmaßnahmen – keine sichtbaren Bemühungen zu erkennen, die darauf schließen lassen, dass die derzeitigen Eigentümer diesen Auflagen nachkommen und das Schloss seiner wichtigen kulturhistorischen und architekturgeschichtlichen Bedeutung gemäß sanieren werden.
Um den wertvollen Bau vor dem weiterem Verfall zu erhalten, hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im April 2008 den Antrag "Vorverkaufsrecht für Schloss Übigau" (PDF) gestellt. Darin wird die Staatsregierung aufgefordert, das Schloss, wenn es zum Verkauf steht, zu erwerben, mindestens aber die Durchsetzung der denkmalschutzrechtlichen Auflagen durchzusetzen.
Danach sah es zunächst so aus, als würde der Besitzer endlich den Aufgaben des Denkmalschutzes nachkommen. Doch nicht nur die Bauarbeiten sind wieder eingestellt; jüngsten Presseinformationen zufolge ist das Schloss an einen Finanzdienstleister verpfändet worden. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, erneut alle Möglichkeiten zu prüfen, die bauhistorisch bedeutende Anlage wieder in den Besitz des Freistaates zu bringen und somit sowohl den Erhalt des Schlosses unter Denkmalschutzaspekten, als auch seine öffentliche Nutzung zu ermöglichen.
In der kommenden Ausschusswoche wird über den Antrag verhandelt.
Wir unterstützen außerdem das Anliegen des Offenen Briefes der Bürgerinitiative Schloss Übigau. Den ersten Unterstützern haben sich inzwischen weitere Dresdner angeschlossen, wie Dr. Klaus Otto,
Vorsitzender des Ortskuratoriums Dresden der Deutschen Stiftung Denkmalschutz; Prof. Dr. Gilbert Lupfer, Staatliche Kunstsammlungen Dresden; Wolfgang Stumph, Schauspieler und Kabarettist; Prof. Dr. Holger Kuße, TU Dresden Slavische Sprachgeschichte und Sprachwissenschaft; Andreas Friedrich, Sprecher Welterbezentrum; Johannes Lichdi, MdL, Stadtrat in Dresden; Ingrid und Wolfgang Uras, Übigau; Uwe Steimle, Schauspieler und Kabarettist.
Denkmalpflege im Kleinen und Großen stärken
Es kommt zu unwiederbringlichen Verlusten in der historisch gewachsenen Hauslandschaft sächsischer Dörfer und Kleinstädte. Die bündnisgrüne Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, die Eigentümer der Denkmale in stärkerem Maße als bisher durch Zuschüsse zu den denkmalbedingten Mehraufwendungen zu unterstützen und dafür auch das Stadtumbauprogramm Ost zu nutzen. Die bestehenden Bündnisse mit Stiftungen, Vereinen und engagierten Bürgerinnen und Bürgern sind angesichts der aktuellen Gefährdungen im Sinne bürgerschaftlichen Engagements verstärkt zu pflegen und auszugestalten. Denkmalerhaltung durch Umnutzung und Weiternutzung kann in vielen Fällen ein gangbarer Weg sein, um das Risiko eines Denkmalverlusts durch Leerstand zu minimieren. Es wird zukünftig darauf ankommen, Denkmalpflege als Querschittsaufgabe zu verstehen - vom Finden geeigneter Nutzungen über Betreiber- und Bauherrenmodelle bis hin zur fachlichen und praktischen Betreuung der notwendigen Arbeiten. Dazu sind auch die Strukturen der öffentlichen Denkmalpflege in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu stärken.
Denkmalpflege bedeutet nachhaltiges Bauen, weil durch die Nutzung bestehender Substanz die zunehmende Flächenversiegelung nicht verstärkt wird. Denkmalschutz und Denkmalpflege darf sich nicht auf die Erhaltung einzelner herausragender, künstlerisch und ästhetisch überzeugender Bauten oder Gegenstände beschränken. Die Dokumentation und der Erhalt von Zeugnissen früherer Bau- und Siedlungsepochen darf weder dort aufhören, wo gewohnte ästhetische Merkmale nicht erfüllt werden, noch darf sie durch einseitige wirtschaftliche oder Nutzungsinteressen beschränkt werden. Nach Ansicht der GRÜNEN-Fraktion benötigen gerade die vielen kleineren Denkmäler, die in ihrer Summe die geschichtliche Entwicklung Sachsens nachvollziehbar, erlebbar und ablesbar machen, Schutz.
Kontakt

Karl-Heinz Gerstenberg
Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden
Telefon: 0351 / 493 48 10
Telefax: 0351 / 493 48 09



