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Hochschulreform: Mehr Autonomie wagen

Steigende gesellschaftliche Anforderungen können von Wissenschaft und Hochschule nur erfüllt werden, wenn ihre Leistungsfähigkeit durch größere Handlungsspielräume gestärkt wird. Nur wer frei in der Wahl der Mittel ist, kann die gestellten Ziele auch erreichen. Die allseits geforderte Autonomie von Hochschulen macht deshalb für das gesamte Hochschulsystem eine Neujustierung des Verhältnisses von Gesellschaft, Staat und Hochschule notwendig, die sich auch auf gesetzliche Rahmensetzungen auswirkt.

Ziel einer demokratisch verfassten Gesellschaft muss es sein, den Zugang zu Wissen und den damit verbundenen Institutionen möglichst offen und damit unabhängig von Herkunft oder Geschlecht zu gestalten. Hochschule und Gesellschaft müssen sich stärker als bisher füreinander öffnen. Staatliche Verantwortung muss sich auf die Formulierung von Zielen und die Überprüfung des Erreichten konzentrieren, ohne wie bisher zu viel im Detail vorzugeben.

Dabei müssen die Hochschulen lernen, eigenverantwortlich mit Finanzen und Personal umzugehen und Konflikte innerhalb ihrer Organisation zu lösen. Deshalb sprechen wir uns eine Hochschulreform aus, die Autonomie und Mitbestimmung an sächsischen Hochschulen verbindet und weiterentwickelt.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. karl-Heinz Gerstenberg zur Hochschulreform am 13. Dezember 2007 
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zum Hochschulgesetz der Koalition am 11. Mai 2007
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zu mehr Autonomie für sächsische Hochschulen am 14. März 2007
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zur Vergabe von Srudienplätzen am 14. März 2007
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zu einer tragfähigen und wissenschaftsadäquaten Hochschulreform am 26. Januar 2007
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers zu langfristigen Perspektiven von Hochschulen am 16. November 2006
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zum Hochschullastenausgleich am 17. März 2006

Hochschulen müssen auf Rückgang der Studierendenzahlen vorbereitet sein

Nach der Hochschulreform und der Einführung von Bachelor und Master kommt mit dem drohenden Rückgang der Studierendenzahlen die wohl größte Herausforderung seit 1990 auf die sächsischen Hochschulen zu. Auf eine Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion räumte die Staatsregierung einen Rückgang der Studienanfänger um bis zu ein Drittel in den nächsten Jahren ein. Nach Aussagen der Staatsregierung gehen die Studienanfängerzahlen bis 2013 von derzeit rund 20.000 auf bis zu 15.000 jährlich zurück. Damit droht ein Rückgang der Studierendenzahlen von derzeit knapp über 100.000 auf ca. 65.000 Studierende im Jahr 2020. Der Rückgang ist vor allem auf die geburtenschwachen ostdeutschen Jahrgänge zurückzuführen, die künftig auf die Hochschulen zukommen. Besonders betroffen sind die Fachhochschulen.
 
Angesichts des sich abzeichnenden Akademikermangels fordert die GRÜNE-Fraktion wirksame Maßnahmen der Staatsregierung, um die Studierendenzahlen zu halten. Dafür sollte vor allem der Anteil westdeutscher und ausländischer Studierender mindestens verdoppelt werden. Doch dafür fehlt es nicht nur an den Hochschulen sondern auch bei der Staatsregierung an Konzepten. Vor allem die großen Universitäten in Leipzig und Dresden haben bisher keine Pläne entwickelt, wie sie verstärkt auswärtige Studierende anziehen wollen.

Die GRÜNE-Fraktion schlägt unter anderem vor, die anstehende Novellierung des Hochschulgesetzes für eine größtmögliche Öffnung des Hochschulzugangs zu nutzen sowie die nachhaltige Entwicklung der sächsischen Hochschulen durch eine Finanzierungsperspektive bis 2020 abzusichern.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zur Großen Anfrage der GRÜNEN-Fraktion zur Auswirkung der demografischen Entwicklung auf sächsische Hochschulen am 29. Mai 2008
  • Hintergrundpapier zur Großen Anfrage "Hochschulen in der

    demografischen Entwicklung" (Drs. 4/10319)

Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen

Die in der kleinen Novelle des Hochschulgesetzes beschlossenen Regelungen zur Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen sind in den Bereichen Internationalität, Flexibilität und Studienqualität unzureichend. Ein wesentliches Ziel der nun anstehenden großen Novelle des Hochschulgesetzes muss deshalb die Verankerung zeitgemäßer Regelungen für die Bachelor- und Master-Studiengänge sein.

So darf die Anrechnung im Ausland erbrachter Studienleistungen nicht wie bisher bürokratisch nach dem Gutdünken der Prüfungsämter erfolgen. Die grüne Fraktion fordert die Pauschalanerkennung von Leistungen in inhaltlich und thematisch verwandten Studiengängen ein. Die gewollte Vielfalt der Studieninhalte soll so die notwendige Offenheit der Anerkennung der Studienleistungen nach sich ziehen. Ebenso notwendig ist die verbindliche Verankerung des ECTS (Europäisches-Kreditpunkte-Transfer-System) als einheitliches Leistungspunktsystem an allen sächsischen Hochschulen.

Darüber hinaus müssen miteinander verbundene, zweiphasige Studiengängen den Bachelor als Regelqualifikation für den Master gesetzlich verankern. Die Einführung der neuen Abschlüsse darf nicht zu einer verkappten Kürzung von Studienkapazitäten führen.

Durch die neue Studienstruktur sollten Spielräume für mehr Flexibilität genutzt werden – etwa durch die von der grünen Fraktion vorgeschlagene Einführung des Teilzeitstudiums. Im Zuge der Studienreform muss die Anrechnungsfähigkeit von Studienleistungen jenseits der klassischen Lehrveranstaltungen klar geregelt werden. Die Verbindung von Studienqualität und studentischer Eigenverantwortung müssen nun in der großen Novellierung des Hochschulgesetzes deutlicher zu Tage treten.

weitere Informationen:

  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zur Großen Anfrage "Umsetzung des Bologna-Prozesses an den sächsischen Hochschulen und Studienakademien" am 8. Juni 2007
  • Große Anfrage der GRÜNEN-Fraktion "Umsetzung des Bologna-Prozesses an den sächsischen Hochschulen und Studienakademien" (Drs. 4/7762)
  • Redebeitrag des Parlamentarischen Geschäftsführers Dr. Karl-Heinz Gerstenberg zu Bachelor- und Masterstudiengängen am 7. Dezember 2005

Kontakt

Karl-Heinz Gerstenberg

Bernhard-von-Lindenau-Platz 1
01067 Dresden

Telefon: 0351 / 493 48 10
Telefax: 0351 / 493 48 09

karl-heinz.gerstenberg(at)slt.sachsen.de

www.karl-heinz-gerstenberg.de

Grüne veröffentlichen Hochschulgesetzentwurf

Die GRÜNE-Fraktion im Sächsischen Landtag veröffentlicht als erste Fraktion einen eigenen Hochschulgesetzentwurf. Damit soll der festgefahrenen Diskussion um das Hochschulgesetz neuen Schwung gegeben werden.

Gesetzentwurf Sächsisches Hochschulgesetz
Eckpunktepapier

Positionspapier zur Hochschulreform

Mehr Autonomie wagen. 

Positionspapier als PDF zum Download
Positionspapier_hochschulreform

 

Positionspapier zur Umsetzung des Bologna-Prozesses im Sächsischen Hochschulgesetz

Positionspapier als PDF zum Download
PP_Hochschulgesetz_05-09-26.pdf

 

Dokumentation der Veranstaltung "Geht die TU Dresden stiften?"

Reader als PDF zum Download (1,5 MB)
reader_gshd_2005-11-1.pdf

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