Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Für uns BÜNDNISGRÜNE geht Qualität und Vielfalt vor Quote, deshalb ist die Präzisierung des öffentlich-rechtlichen Auftrags im Sinne des Gemeinwohls für uns ein richtiger Schritt. Der Staatsvertrag unterstützt die dringend notwendige Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stärkt seine Funktion für die Demokratie in der digitalen Gesellschaft. Er trägt dazu bei, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Gegengewicht zu privaten Medienkonzernen bilden kann.
Entscheidende Reformpunkte für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind u.a. flexiblere Ausspielwege, konsequente Ausrichtung an digitalen Nutzungsweisen und mehr Angebote für jene Bevölkerungsgruppen, die der ÖRR derzeit kaum erreicht (vor allem für jüngere Zielgruppen).
Der Staatsvertrag stellt aber nur einen Zwischenschritt dar: die Leistungsfähigkeit der Aufsichtsgremien müssen ebenso wie Regelungen zu Transparenz, Strukturen und Finanzierung des ÖRR in weiteren Medienstaatsverträgen reformiert werden.
Zudem wird das Ausstiegsdatum aus der Hörfunkübertragung über UKW abgeschafft. Das ist für uns BÜNDNISGRÜNE wichtig, da über UKW noch immer relevante Nutzer*innenzahlen und Werbeerlöse erzielt werden. Eine zeitnahe UKW-Abschaffung würde vor allem zu Lasten kleinerer Anbieter und damit zulasten der Medienvielfalt gehen. Außerdem erhält die Versammlung in der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) künftig mehr Informationsrechte gegenüber dem Medienrat.
Weitere Informationen
- Gesetzentwurf: „Gesetz zum Vierten Medienänderungsstaatsvertrag“ & „Siebtes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Privatrundfunkgesetze“
- Pressemitteilung: „Dritter Medienänderungsstaatsvertrag: Reform stärkt öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Säule der Demokratie
- Redebeitrag Claudia Maicher: „Wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk