§ 219a − Meier: Absurd, dass die Länder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet sind, Beratungsangebote vorzuhalten, die Information darüber aber unter Strafe steht

Rede der AbgeordnetenKatja Meier zur Aktuellen Debatte der Fraktion DIE LINKE zum Thema:
"Informieren, nicht kriminalisieren – Straftatbestand der "Werbung für den Schwangerschaftsabbruch" endlich abschaffen!"
67. Sitzung des Sächsischen Landtags, 1. Februar, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –

Herr Präsident, meine Damen und Herren,
schon in Ihrem Wahlprogramm fordern Sie eine Schwangerschaftskonfliktberatung, die sich vordergründig dem Lebensschutz verpflichtet. Ihnen geht es nicht um den Schutz von Frauen oder deren Selbstbestimmung. Ihnen geht es um die Restauration traditioneller Geschlechterverhältnisse – mit repressiven Mitteln, um jeden Preis. Hier machen Männer Politik mit den Körpern der Frauen.
Keine Frau entscheidet leichtfertig über den Abbruch einer Schwangerschaft.
In einer so schwierigen Situation braucht sie uneingeschränkten Zugriff auf alle wesentlichen Informationen. Und die muss ihr ihre Frauenärztin oder ihr Frauenarzt auch zur Verfügung stellen dürfen.
Insoweit ist die aktuelle Rechtslage absolut widersprüchlich. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz verpflichtet nicht nur die Länder dazu, ausreichende Beratungsstellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung vorzuhalten. Gemäß § 13 Absatz 2 müssen sie auch ein ausreichendes Angebot an ambulanten und stationären Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, bereitstellen.
Die Information aber, wo sich eine solche Einrichtung befindet und welche Ärztinnen und Ärzte einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, ist nach § 219a StGB untersagt. Ärztinnen und Ärzte werden kriminalisiert, wenn sie ihre Patientinnen informieren. Es ist doch geradezu absurd, dass die Länder nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz dazu verpflichtet werden Beratungsangebote und entsprechende Einrichtungen vorzuhalten, aber die öffentliche Information darüber unter Strafe zu stellen.
Das Argument, dass die Streichung des Paragraphen eine Werbekampagne zur Folge hätte, führt nicht nur völlig in die Irre, sondern ist wahrheitswidrige Propaganda der sog. Lebensschützer.
Die Berufsordnung der Ärzteschaft verbietet das Anpreisen von Dienstleistungen. Es geht hier aber nicht einmal um Werbung. Es geht um Informationen für die betroffenen Frauen. Genau deshalb muss § 219a, der nicht nur unzeitgemäß sondern auch unverhältnismäßig ist, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden.
Es wird sicher nicht zu den von einigen befürchteten reißerischen Werbekampagnen für Embryonen-Tötungs-Orgien kommen.
Ja Sie empören sich – zu Recht! – aber genau mit solchen Vorwürfen sind viele Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken konfrontiert, die Frauen in oft existenziellen Notlagen helfen wollen.
Seit einigen Jahren sind die sog. Lebensschützer auch in Deutschland aktiv – u.a. auch im sächsischen Erzgebirge. Aber sie grasen auch systematisch das Internet nach gynäkologischen Praxen und Kliniken ab, die darüber informieren, dass sie diese legale ärztliche Leistung anbieten. Sie werden nicht nur mit Strafanzeigen überhäuft, sondern an einen öffentlichen Pranger gestellt, Begriffe wie "Tötungszentrum" und "Massenmörder" für gynäkologische Praxen oder die Rede von der "Tötungsorganisation" ProFamilia sind da noch eher harmlos.
Also noch einmal: Keine Frau entscheidet sich leichtfertig für einen solchen, oftmals auch belastenden Eingriff.
Frauen brauchen einen gesicherten Zugang zu Informationen und müssen selbstbestimmt entscheiden können.
Das sieht übrigens auch das Bundesverfassungsgericht so. Bereits 2006 hat es darauf hingewiesen, dass es Ärztinnen und Ärzten ohne negative Folgen möglich sein muss, über ihre Dienstleistungen zu informieren. Der Gesetzgeber ist also schon lange gefordert, diese Hinweise in entsprechende Änderungen des StGB zu gießen.
Es gilt das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte zu schaffen.
Und deshalb sollte sich auch Sachsen der Bundesratsinitiative der Länder Berlin, Hamburg, Thüringen, Brandenburg und Bremen anschließen, mit der die Streichung des § 219a gefordert wird.
Ich erwarte aber auch, dass CDU und SPD in den Koalitionsverhandlungen die Streichung des § 219a verhandeln. Ein Justizminister Maas, der zu Recht davon spricht, dass der §219a ein Relikt aus Nazi Zeiten ist, muss hier auch liefern. Und ich erwarte genauso von der CDU, dass sie sich nicht bei reaktionären Kreisen anbiedert, sondern an der Lebenswirklichkeit der Frauen orientiert. » Alle Infos zum 66./67. Plenum » Alle GRÜNEN Reden