AfD-Antrag zum Schutz von Girokonten − Schubert: Antrag enthält wieder keine tauglichen Lösungsvorschläge
Rede der Abgeordneten Franziska Schubert zum Antrag der Fraktion AfD: ‚Girokonten vor den Auswirkungen von Bankenkrisen schützen!‘ (Drs 6/8752)
50. Sitzung des Sächsischen Landtags, 15. März, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
die Bankenkrise von 2008 hat gezeigt, welche Auswirkungen sie auf die Wirtschaft, das soziale Gefüge in einer Gesellschaft und auf die politische Stabilität hat. Auf europäischer Ebene wie auch auf nationaler Ebene wurde das Thema hinlänglich aufgegriffen.
Die gesamte Gesetzgebung zu dem Thema, welche die AfD mit ihrem Antrag aufruft, ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, so dass wir hier keinen großen nationalen Spielraum haben – das mag der AfD-Fraktion nicht gefallen; Fakt ist aber, dass dieser Regelung eine demokratische Befassung voraus ging unter den Mitgliedsstaaten.
Gehen wir in den Antrag:
Zunächst möchte ich hier etwas richtig stellen: die Einlagen der Verbraucher sind in bestimmten Lebenslagen nicht nur bis 100 000, sondern bis 500 000 Euro geschützt. Diese ‚bestimmten Lebenslagen‘ umfassen etwa Versicherungsleistungen, Immobilienkauf, Erbschaft und Ähnliches. Es ist also ein selektiver Fakt, den die AfD hier ins Feld führt. Angst ist kein guter Ratgeber – und insbesondere in finanzpolitischen Fragen gilt es, das zu beherzigen. Das bringt mich zum nächsten Punkt:
Wenn die AfD-Fraktion eine grundsätzlich höhere Summe der Einlagensicherung wegen der ‚Zahlung von Gehältern‘ fordert, so ist dies keine Argumentation, die für typische Verbraucherinnen und Verbraucher trägt, zu denen übrigens auch Kleingewerbetreibende zählen und die in Sachsen eine große Gruppe sind.
Die Landesgeschäftsstelle für Verbraucherschutz konnte nach Rücksprache den Mehrwert des AfD-Antrages für sächsische Bürgerinnen und Bürger nicht erkennen. Im Gegenteil. Der Verbraucherschutz betrachtet eine Umsetzung des Antrages der AfD sogar als verbraucherschädigend. Er kam zu folgendem Ergebnis: wenn eine Bank insolvent wird und die Guthaben von Verbraucher-Girokonten aus der Insolvenzmasse herausgenommen würden, so wie es die AfD vorsieht – dann wäre dadurch nicht automatisch garantiert, dass genügend Geld für alle Einlagen vorhanden wäre.
Die jetzige rechtliche Umsetzung regelt dies viel besser als der von der AfD-Fraktion vorgelegte Vorschlag und stellt sicher, dass die Einlagen gesichert sind. Der Antrag der AfD-Fraktion enthält also wieder keine tauglichen Lösungsvorschläge.
Und der Wurf geht auch nicht weit. Wenn wir hier im Parlament ernsthaft fachlich über Banken-, Verbraucherschutz- und Finanzpolitik reden, dann sollten wir das anhand wirklich drängender Probleme in diesen Bereichen tun:
Lassen Sie uns reden über finanziellen Verbraucherschutz und unabhängige Anlagenberatung angesichts der finanziellen Verluste durch falsche Anlageberatung, die jährlich für die deutschen Verbraucherinnen und Verbraucher auf ca. 50 Milliarden Euro geschätzt werden. Das ist nicht nur volkswirtschaftlicher Irrsinn, sondern das beraubt Sparerinnen und Sparer sowie Versicherte wirklich und zerstört im schlimmsten Fall Existenzen. Lassen Sie uns auch über eine Schuldenbremse für Banken reden, meinetwegen auch über die Finanztransaktionssteuer oder auch darüber, dass es bei großen Banken sinnvoll ist, dass Einlagengeschäft vom krisenanfälligen Handelsgeschäft zu trennen.
Lassen Sie uns meinetwegen auch darüber sprechen, wie wir Banken und Großkonzerne auf das Gemeinwohl verpflichten können, der einem ungehemmten konsumorientierten Kapitalismus wirklich ökologische und soziale Zügel anlegt.
Das sind drängende Probleme in diesem Bereich, die wir als GRÜNE sehen – und der wichtigtuerische Antrag der AfD-Fraktion, der lediglich selektive Informationen beinhaltet und keinerlei Lösungsansätze aufzeigt, ist für uns wenig überzeugend. Wir lehnen ihn ab.
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