Antje Hermenau: Budgetrecht ist Element der Regierungskontrolle – und jetzt soll einer hier im Saale sagen, diese Regierung bräuchte keine Kontrolle

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Ich sage einmal etwas boshaft und fasse zusammen: Die Männer machen einen Ausflug, einen ganz teuren, in die Finanzwelt hinaus, kommen nach Hause mit einer dummen Bilanz, und die Familien dürfen es ausbaden. So sieht das doch im nächsten Jahr aus.
Sie zocken ständig mit fremdem Geld. Wenn es gut geht nach Ihrer Lesart, verlieren wir „nur“ die Steuermehreinnahmen, die wir an anderer Stelle dringend gebraucht hätten, wie beispielsweise im Pensionsfonds. Wenn es ganz mies läuft, dann werden auch noch die Zuschüsse von der Sozialministerin gekascht.
Es ist in meinen Augen eindeutig: Das Notbewilligungsrecht der Regierung und des Finanzministers ist in keiner Weise stärker als das Budgetbewilligungsrechts des Parlamentes. Sie haben dem Finanzminister für 2008 eine Art Dauernotbewilligungsrecht zugebilligt, und das ist nicht in Ordnung. Das Ausgabenbewilligungsrecht des Finanzministers ist dem Budgetrecht des Landtages untergeordnet. Das Budgetrecht ist
doch eine der wenigen Möglichkeiten und das wesentliche Element der
Regierungskontrolle, und jetzt soll sich einer hier im Saale trauen und sagen, diese Regierung brauchte keine Kontrolle. Es ist doch wohl eindeutig, dass wir das machen müssen, und das geht im Budgetrecht am allerbesten; das kann ich Ihnen versichern. (…)
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