Antje Hermenau: Es vernünftig, dass man die dem Freistaat zufließenden Mittel in einem Sondervermögen, dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2013, verwaltet
Redebeitrag der Abgeordneten Antje Hermenau zum "Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens ‘Aufbauhilfefonds Sachsen 2013‘", (Drs. 5/12939), 88. Sitzung des Sächsischen Landtages, 17. Dezember 2013, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen,
auch wenn es im Moment nicht jedem gleich präsent ist, was beim Hochwasser dieses Jahres eigentlich alles passiert ist, so weiß man doch, dass die Schäden enorm gewesen sind. Dabei haben wir noch zweimal Glück gehabt. Wir haben Glück gehabt, weil die Höchstpegelstände nicht überschritten worden sind, und wir haben Glück gehabt, weil wir zum zweiten Mal vom Bund und von der Ländergemeinschaft sehr großzügig mit Finanzhilfen ausgestattet worden sind. Das war nicht unbedingt zu erwarten. Vielleicht hat das Wahljahr geholfen.
Unabhängig davon ist es vernünftig, dass man die dem Freistaat zufließenden Mittel in einem Sondervermögen, dem Aufbauhilfefonds Sachsen 2013, ausreicht und verwaltet. Das ist vernünftig. Ich möchte erklären, warum.
Ich denke, dass man die benötigten Finanzmittel von den regulären Haushaltsmitteln getrennt bewirtschaften und nachweisen sollte. Das ist einleuchtend, zumal es ein Erfordernis ist, um Transparenz gegenüber dem Bund herzustellen. Ich akzeptiere diese Argumentation vollständig und halte sie für richtig.
Unser landespolitisches Problem beginnt in dem Moment, wo wir wieder ein Sondervermögen mehr haben. Ich muss dazu sagen, es ist mit der Transparenz nach meinen Maßstäben nicht so, wie ich es mir wünsche. Herr Finanzminister, Sie haben uns im Ausschuss aber zugesichert, uns in regelmäßigen Abständen über die Arbeit des Aufbauhilfefonds Sachsen 2013 zu unterrichten. Wir bekommen ja im Prinzip immer nur die Eckdaten ausgereicht, zu den Zeitpunkten, an denen sie fällig werden. Das ist eine allgemeine Information, aber eben nicht so, wie wir es uns gern gewünscht hätten. Wir können aber damit leben. Wir können es ertragen. Es ist ein weiterer Schritt, diese Mittel vernünftig zu verwalten.
Interessant wäre es zu erfahren, wie das Zusammenwirken der Verwaltung mit den sächsischen Bürgern, Gemeinden und Unternehmen verläuft – das geschieht ja auch nicht immer alles reibungslos – und Informationen zu bekommen, ob die Sächsische Aufbaubank ihrer Dienstleisterrolle zur allgemeinen Zufriedenheit gerecht wird. Den Punkt wollte ich machen. Der sollte vielleicht Bestandteil der Berichterstattung werden.
Ich teile die Auffassung des Kollegen Scheel: Die Finanzierung ist gesichert. Das ist ein wichtiger Punkt. Er verleiht uns allemal die Kraft, dem hier zuzustimmen.
Ich möchte gern noch argumentieren, warum ich es für richtig halte, dem zuzustimmen – das ist ja nicht immer selbstverständlich.
Erstens. Herr Kollege Pecher, handelt es sich nicht um freies sächsisches Geld. Es sind zweckgebundene Bundesmittel.
Zweitens. Dieses Sondervermögen stellt aus meiner Sicht Generationengerechtigkeit her. Das ist nicht nur bei der Aufnahme von Schulden, sondern auch bei der Begleichung von Lasten von Bedeutung. Wenn in der Gegenwart durch die Flut zerstörte Gebäude, Schienen und Straßen wieder aufgebaut und dementsprechend von den heute lebenden Bürgern genutzt werden, dann sollen die Finanzmittel auch aus den heute zufließenden Bundesmitteln und Steuern aufgebracht werden. Ich halte das für korrekt. Es wäre in meinen Augen grundfalsch, wenn man mit den für den Wiederaufbau bestimmten Mitteln erst einmal etwas anderes Wünschenswertes in der Gegenwart finanzieren wollte.
Wenn der Freistaat die heute empfangenen Mittel erst ab dem Jahr 2020 wieder an den Bund zurückzahlen muss, dann müssen die Steuerzahler der Jahre 2020 bis 2033 die Infrastruktur abbezahlen, die den Bürgern ab dem Jahr 2014 zugutekommt.
Ich finde, so kann man es nicht machen. Man muss Zukunftslasten konsequent vermeiden, auch bei der Finanzierung von Schäden.
Wenn man das so macht, wie es jetzt mit dem Sondervermögen gemacht wird, dann halte ich das für nachhaltig und für generationengerecht. Das ist ein guter Grund für die GRÜNEN, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
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