Antje Hermenau zur Personalpolitik der Sächsischen Staatskanzlei
Redebeitrag der Fraktionsvorsitzenden Antje Hermenau zum Antrag "Personalpolitik der Sächsischen Staatskanzlei bei Spitzenbeamten auf dem Prüfstand" (Linke) , 51. Sitzung des Sächsischen Landtages, 7. März 2012, TOP 9
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
man hätte sicherlich einige Teilfragen, Herr Kollege Michel, im Ausschuss auch noch vorher abklären können. Das will ich nicht bestreiten. Aber ich verstehe den Kollegen Scheel sehr wohl und ich finde auch, dass sie recht haben, diesen Antrag hier einzubringen und zu stellen. Ich halte ihn auch für berechtigt.
Wir bewegen uns seit einigen Wochen in solchen Fragen auf neuem Terrain, und zwar seit der Causa Wulff ist das so und das auch zu Recht. Es gab immer sehr viele Selbstverständlichkeiten. Die haben sich über die Jahre eingeschliffen. Das ist nicht nur hier in Sachsen so, das kann ich auch aus Berlin bestätigen. Das ist immer und überall so. Irgendwann denkt man, es steht einem einfach zu. Man denke nur an die damalige Gesundheitsministerin, die in Spanien ihren Dienstwagen in Gebrauch hatte. Das entwickelt sich.
Die Frage ist: Kann man diese lnstinktlosigkeiten einfach so weiterlaufen lassen, oder muss man sich dazu nicht etwas überlegen? — Wenn eine Regierung, wie ich in der Fachfrage finde, völlig zu Recht Wert darauf legt, einen sehr sparsamen Haushalt zu fahren, erheben sich ganz automatisch Gerechtigkeitsfragen, wenn solche Fälle auftreten. Das ist normal, und dass die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung ein wichtiges Gut ist, wenn man eine solche Politik verfolgen möchte, halte ich für unwidersprochen.
Ich erinnere mich übrigens auch — um das noch einmal in Richtung CDU und FDP zu sagen —‚ dass vor Jahren, als der damalige Finanzminister Eichel einen besonderen Medienberater hatte, den Herrn Schmidt-Deguelle, es gerade der Kollege Austermann von der CDU war und der Kollege Koppelin von der FDP, die besonders energisch nachgefragt und nachgestoßen haben, und das auch damals aus ihrer Oppositionsrolle heraus meiner Meinung nach zu Recht.
So viel zur Einbettung dieser ganzen Geschichte.
Der Antrag ist auch weiter gefasst. Es geht ebenso um die Personalpolitik in der Staatskanzlei. Das halte ich für völlig richtig. Sie arbeiten das nicht unbedingt weiter aus, aber ich halte das für einen sehr gewichtigen Punkt. Natürlich gibt es ein besonderes Augenmerk auf den Staatssekretär und Pressesprecher, Herrn Cohausz, und dessen Weiterbildungskosten, die offensichtlich inklusive Mehrwertsteuer 43.000 Euro betragen und in der Presse für viel Wirbel gesorgt haben, denn wir reden über acht Trainingstage. Eine Woche!
Diese Schulungskosten sind so hoch, dass sie sogar aus dem Weiterbildungsetat der Staatskanzlei nicht bezahlt werden konnten, so scheint es jedenfalls, denn der ist damit überfordert. Deswegen kommt das Geld aus der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Und ich sage noch einmal das, was schon heute Morgen für mich galt: Diese Staatsregierung hat kein Kommunikationsproblem, sie hat ein Leistungsproblem. Das bleibt dabei. Das können sie auch mit solchen Schulungen nicht ändern.
Ich habe sehr wohl gelesen, was alles in den Medien auch über diese Sache geschrieben wurde. Aber ich finde, die Konditionen des Medientrainings, wie ich es der Presse entnehmen konnte, sind ein wenig obskur und die Umstände der
Beauftragung sollten und müssten auch aufgeklärt werden. Ich meine, wir hatten hier öfter Diskussionen, zum Beispiel über Kürzungen, die im Jugend- und Sozialbereich stattfanden. Da muss man sehr transparent arbeiten. Das ist eine Selbstverständlichkeit, wenn man es sich zur Aufgabe gemacht hat, eine sehr
sparsame Haushaltsführung in einem Bundesland durchzusetzen.
Wie gesagt: Ich glaube, dass die Frage der Personalkostenbudgetierung, der Flexibilisierung der Personalkosten der Staatskanzlei wichtig ist, diese Berichtserfordernis zur allgemeinen Personalpolitik. Es gibt in der Staatskanzlei
dieses Pilotprojekt zur Personalausgabenflexibilisierung. Das interessiert doch wohl über den Fall Cohausz hinaus.
Deswegen, wenn das Ziel darin besteht, Personalkosten einzusparen, beispielsweise durch die vorübergehende Nichtnutzung von Stellen oder die unreelle Besetzung von Beamtenstellen und wenn man das zu solchen Vorkommnissen ins Verhältnis setzt, finde ich, sollten wir uns darüber unterhalten. Das werden wir auch tun. Jetzt würde ich gern einmal hören, was die Staatsregierung zu dieser Sache zu sagen hat.