Ausgleich Gewerbesteuerausfälle – Schubert: Für die Kommunen eine gute und wichtige Entscheidung
Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Staatsregierung "Zweites Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie" (Drs 7/4355)
19. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 16.12.2020, TOP 8
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte im April dieses Jahres nicht gedacht, dass ich im Dezember hier stehe und wir für die Kommunen ein Gesetz beschließen, dass ihnen den Gewerbesteuerausfall in 2020 vollständig erstattet. Das ist doch die Botschaft, die heute hier raus geht: Den Kommunen wird der Gewerbesteuerausfall vollständig ausgeglichen.
Zur Wahrheit gehört, dass wir das als Land alleine nicht geschafft hätten. Ganz eng an unserer Seite ist der Bund und er hat in diesen schwierigen Zeiten vieles finanziell abgefedert und aufgefangen.
Die pandemischen Auswirkungen gehen in die privaten wie öffentlichen Haushalte hinein.
Im Frühjahr war bereits klar, dass die Pandemie die Steuereinnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene signifikant reduzieren wird. Die Kommunen haben sich an den Freistaat gewandt und nachdrücklich um Unterstützung gebeten. Einige Kommunen haben sogar Haushaltssperren verhangen, obwohl alle politischen Akteure den Ernst der Lage erkannt hatten und praktisch in Echtzeit Unterstützungen und Hilfsprogramme auf den Weg gebracht wurden.
Wir haben den Kommunen als Freistaat sofort unter die Arme gegriffen. Noch bevor die Gewerbesteuerausfälle zu Buche schlugen, hat der Landtag das Erste Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Das Land hat damit bereits im Juni diesen Jahres sichergestellt, dass unter anderem 50 Prozent der Gewerbesteuerausfälle durch den Freistaat erstattet werden. Allein dafür hat der Freistaat einen Kredit in Höhe von 226,5 Millionen Euro aufgenommen.
Anfang Oktober – also vor 2 Monaten – hat der Bund beschlossen, die Länder und Kommunen auch bei den pandemiebedingten Gewerbesteuerausfällen zu unterstützen.
Für Sachsen bedeutet das, die Kommunen würden vom Bund in Summe weitere 156 Millionen Euro erhalten. Der Bund hat diese Zahlungen an folgende Auflagen gebunden:
1. Die Gelder müssen bis zum 31. Dezember 2020 von den Ländern abgerufen werden.
2. Der Bund möchte 50 Prozent ausgleichen und die zweite Hälfte soll durch die Länder bereitgestellt werden.
Sachsen hat das getan. Der Landesanteil wurde bereits an die sächsischen Kommunen ausgereicht.
Der Bund hat den Ländern mit dem 31. Dezember 2020 eine sehr kurze Frist gesetzt. Damit der Freistaat das Geld vom Bund entgegennehmen und an die Kommunen weiterreichen kann, braucht es eine rechtliche Grundlage auf Landesebene. Daher jetzt auch das Zweites Gesetz zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie.
Die Bundesfrist ist ausgesprochen sportlich und der Gesetzentwurf hat es nur dank einer verkürzten parlamentarischen Befassung ins Dezemberplenum geschafft. Wir haben uns für diese Ausnahme entschieden, weil es die Möglichkeit eröffnet, dass den Kommunen der Gewerbesteuerausfall in 2020 vollständig ausgeglichen werden kann.
Darüber entscheiden wir heute im Parlament und für die Kommunen ist das eine gute und wichtige Entscheidung.