Barrierefreie Bahnhöfe − Meier: In Sachen Mobilität hat Sachsen noch viel Luft nach oben!
Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zum Antrag der Fraktion GRÜNE zum Thema: "Landesprogramm für barrierefreie Bahnhöfe und Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat Sachsen"
Antrag der Fraktion GRÜNE, Drs 6/14704, 11. Dezember, TOP 12
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
>>Coming home for christmas<<
Ja, in zwei Wochen ist es wieder soweit: landauf, landab werden die Koffer gepackt und die größte Reisewelle des Jahres setzt sich in Bewegung. Viele Menschen besuchen ihre Familie über die Weihnachtsfeiertage und sehr viele davon nutzen für ihre Reise die Bahn.
Aber nicht für alle ist das ein einfaches Unterfangen. Versuchen Sie doch einmal, mit einem Kinderwagen in Görlitz, einem Rollator in Oberlichtenau oder einem Rollstuhl in Eilenburg ein-, aus- oder umzusteigen. Sie werden auf fremde Hilfe angewiesen sein oder müssen Ihre Reise anders planen, denn diese Bahnhöfe sind immer noch nicht vollständig barrierefrei umgebaut. Mir geht es aber nicht nur um das Verreisen an Weihnachten zur Familie.
Es geht um die täglichen Wege zur Arbeit, zum Arzt oder zum Verein. An 365 Tagen im Jahr müssen Menschen mobil sein können. Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung für die soziale Teilhabe aller Menschen. Und in Sachsen ist da noch viel Luft nach oben.
Mit dem vorliegenden Antrag fordern wir die Entwicklung eines Landesprogramms ‚Barrierefreie Bahnhöfe und Haltepunkte im Schienenpersonennahverkehr im Freistaat Sachsen‘. Dieses Programm soll eine Umsetzungsstrategie enthalten, nach der bis zum 1.1.2022 stark frequentierte und bis 1.1.2025 alle Bahnhöfe und Haltepunkte in Sachsen barrierefrei nutzbar sein sollen.
Dazu soll ein Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und der DB Station & Service AG abgeschlossen werden, in dem die Modernisierung der betreffenden Bahnhöfe vereinbart werden soll.
Bisher ist der Freistaat aber nicht bereit, konkret dafür Landesmittel einzusetzen. In der Stellungnahme zum Antrag verweist der Verkehrsminister auf die Zuständigkeiten bei Bahn und Bund.
Damit kann es aber nicht getan sein.
Viele andere Bundesländer, wie NRW, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern haben zur Modernisierung von Bahnhöfen bereits solche Rahmenverträge abgeschlossen und sind so auch finanziell ihrer Verantwortung für die Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum – und hier im Speziellen an Bahnhöfen – nachgekommen.
Das Personenbeförderungsgesetz regelt, dass bis zum 1.1.2022 die vollständige Barrierefreiheit im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention erreicht sein soll. Daher auch dieser Stichtag im Antrag.
Mit Stand 2017 waren allerdings 24 Prozent der knapp 400 Bahnhöfe von DB Station&Service AG im Freistaat Sachsen immer noch nicht barrierefrei erreichbar. Deswegen wird sich realistisch betrachtet der nötige Umbau der knapp 100 Bahnhöfe, die noch nicht barrierefrei erreichbar sind, bis 2022 nicht verwirklichen lassen.
Die einzelnen Projekte, die mit planerischem Vorlauf und teils erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden sind, hätten viel früher begonnen werden müssen. Meine Fraktion fordert aus diesem Grund – auch nach Rücksprache mit den Behindertenverbänden – ein gestuftes Vorgehen, um bis Ende 2025 wirklich alle Bahnhöfe und Haltepunkte barrierefrei umzugestalten. Die entsprechenden Kommunen und Zweckverbände sollen intensiv an dem Prozess beteiligt werden. Die aktuelle Entwicklung geht schon in die richtige Richtung.
Von den 45 Bahnhöfen, die Sachsen 2016 für das Zukunftsinvestitionsprogrammes ZIP des Bundes für den barrierefreien Umbau angemeldet hat, sind zwar nur zwei aufgenommen worden, nämlich Großröhrsdorf (Lkr. Bautzen) und Neugersdorf (Lkr. Görlitz). Aber trotzdem sind inzwischen 26 und damit über die Hälfte, tatsächlich umgebaut worden. Aber auch das kann nicht zufrieden stellen. Um die gesetzliche Zielmarke 2022 nicht im großen Stil zu verfehlen, muss der Freistaat eine Schippe drauflegen!
Barrierefreiheit bedeutet dabei neben stufenlosen Zuwegen zum Zug oder Bahnsteig auch den stufen- und lückenlose Zugang in den Zug, Blindenleitsysteme und Anlagen für Durchsagen von Zielbahnhöfen und wichtigen Zwischenhalten einfahrender Züge am Bahnsteig.
Es geht also um Verbesserungen für sehr viele Menschen, übrigens oft gerade im ländlichen Raum.
Und da reicht es eben nicht, dass Bahnhöfe nur teilweise barrierefrei sind. Glaubitz z.B., dass liegt kurz vor Riesa, ist so ein Beispiel für einen teilweise barrierefreien Bahnhof. Wenn ich von dort aus nach Dresden fahren möchte, ist ein barrierefreier Zugang zum Gleis gesichert.
Wenn ich aber aus Dresden komme und in Glaubitz aussteige und das tue ich mehrmals im Jahre, wenn ich zum Anstaltsbeirat in die JVA Zeithain will, dann hab ich ein Problem. Ich komme nämlich in der Regel mit meinem Fahrrad und muss durch ein Bahnhäuschen laufen und zwei schwere Türen öffnen und dann noch mehrere Stufen überwinden.
Mit zwei gesunden Beinen schaffe ich das mit ein bisschen Umstand, aber was ist denn mit der Mutter oder dem Vater mit dem Kinderwagen oder dem Opa mit dem Rollator, geschweige denn mit einer Rollstuhlfahrerin. Sie alle haben keine Chance.Und da nützt es mir auch nichts, dass ich das Gleis nach Dresden barrierefrei erreichen kann.
Gerade im ländlichen Raum haben wir was die Barrierefreiheit der Bahnhöfe angeht einen großen Nachholbedarf. Wenn das Leben auf dem Land attraktiv sein soll und das schreiben Sie sich ja auf Ihre Fahnen, dann müssen auch dort alle Menschen mobil sein können, auch jene, die kein Auto haben oder keines mehr fahren können, weil sie zu alt sind.Von der Straßenbau-Manie dieser Landesregierung profitieren sie nämlich am wenigsten. Das wird von denen, die sich selbst vielleicht als normal betrachten, gern belächelt, sollte aber der Anspruch für uns alle sein. Sorgen Sie dafür, dass in Zukunft alle bequem und sicher nicht nur an den Weihnachtsfeiertagen mit der Bahn in Sachsen reisen können und stimmen Sie unserem Antrag zu.
» GRÜNER Antrag "Landesprogramm für barrierefreie Bahnhöfe und Haltepunkte des Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat Sachsen" (Drs 6/14704)
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