Belegstellengesetz: Machen Sie den Gesetzentwurf ‚rund‘ – Stimmen Sie unseren Änderungen zu!

Rede des Abgeordneten Wolfram Günther zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung: "Gesetz zum Schutz von Belegstellen für Bienen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Belegstellengesetz – SächsBelStG)" (Drs. 6/12593)
75. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. Juni, TOP 5
– Es gilt das gesprochene Wort –  

Sehr verehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen!
Ja, für Beschleunigung wurde schon gesorgt. Ich habe mich ganz kurz gefragt, was wir hier eigentlich machen, weil ich hier eine Pressemitteilung vom SMUL von 13:30 Uhr vor mir liegen habe  es gibt auch nicht irgendwelche Schutzfristen.
Darin steht schon: „In seiner Sitzung beschloss der Sächsische Landtag heute am 28. Juni 2018“
„das Sächsische Belegstellengesetz.“
„Zielstellung… und wir freuen uns…“
Also, wunderbar. Der Staatsminister begrüßt es schon.
Wir als GRÜNE-Fraktion haben uns in dieses Verfahren eingebracht. Es ist, glaube ich, Konsens, dass man ein Belegstellengesetz durchaus verabschieden kann. Es gab einen Bedarf vonseiten der Imker, auch wenn es nicht alle Imker für notwendig erachten. Die klare Aussage von allen ist allerdings: Wenn man es macht, dann, bitte schön, auch so, dass es funktioniert. Wenn es darum geht, im Prinzip Eingriffsrechte des Staates zu schaffen – es geht nicht nur passiv um den Schutz einer Belegstelle, also der Stelle, an der man Bienenzucht betreibt, sondern vor allen Dingen um Abwehrrechte, die man gegen andere Imker hat, die sich im Umkreis bewegen würden und dorthin ihre Völker bringen wollen -, ‚ dann muss es natürlich funktionieren. Es braucht auch klare Ziele —
Kollegin Pinka hat es schon angesprochen -, ‚ dass man den öffentlichen Nutzen wirklich definiert, damit man es rechtfertigen kann, dass man in Rechte von anderen eingreift.
Genau dazu haben wir Vorschläge gemacht. Diese beziehen sich auch auf die Eigenschaften. Man sollte klären, worin der öffentliche Nutzen bestehen soll. Er kann bestehen in Krankheitstoleranz, Toleranz gegen Schädlinge, Varroatoleranz, auch Schwarmträgheit, Friedfertigkeit und solche Dinge. Das sollte man auch hineinschreiben, damit klar ist, wenn jemand ein Leistungsziel aufmacht, Eigenschaften, auf die hin er züchten will, dass es tatsächlich einen öffentlichen
Nutzen gibt. Ansonsten könnte jeder Imker, der von dort vertrieben wird, sagen, er klagte dagegen, weil er es gar nicht einsehe. Ein Gesetz allein sagt ja immer noch nicht, dass man deswegen in die Grundrechte eingreifen darf.
Was vor allen Dingen wichtig ist: Alle Sachverständigen haben gesagt, wenn man einen Schutzbezirk kleiner als 10 Kilometer ausweist, dann wird es nicht funktionieren. Man kann dort züchten und sich Dinge vornehmen und Imker verjagen, es reicht ein einziger, der mit seinen Drohnen in diesen Bezirk kommt, wobei es zu einer Begattung kommt, dann ist das alles obsolet, was man vorher gemacht hat.
Wenn die Sachverständigen alle sagen, dass es bei weniger als 10 Kilometer nicht funktionieren wird, dann frage ich mich, warum man immer noch die 7 bis 10 Kilometer hineinschreibt. Nur weil in dem Ursprungsentwurf einmal 7 Kilometer standen, es gesichtswahrend hinüberzuretten, halten wir für falsch. Wir sagen, mindestens 10 Kilometer im Regelfall. Wenn jemand detailliert darlegen kann, dass es im Einzelfall mit weniger geht, aber eben auch funktioniert, dann wäre das nach
wie vor möglich. Ich glaube, unsere Formulierung käme den Realitäten deutlich näher.
Was auch wichtig ist: Wenn wir andere Imker von dort fernhalten wollen, dann reicht es nicht, dass es einfach einmal im Amtsblatt steht. Wer liest das? Man muss es in mehreren lokalen Medien, regionalen Medien verbreiten. Ansonsten kann es nicht funktionieren. Dann habe ich die Belegstelle, aber jemand, der es gar nicht weiß, bringt irrtümlich seine Drohnen dorthin. Dann hat es sich auch schon wieder erledigt.
Dann ist ganz wichtig: Wir sagen, es braucht ein begleitendes Gremium, in dem paritätisch alle vorhandenen Imkerverbände sitzen, eine Kommission, die dieses ganze Vorhaben begleitet, damit es nicht den Disput gibt, wer habe für welche Rasse eine eigene Belegstelle. Das ist eigentlich das Minimum, dass man diesen fachlichen Beirat einrichtet. Wenn Sie diesem Änderungsantrag von uns zustimmen, dann wird das Gesetz langsam rund.
Ich danke Ihnen. 

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