Carsharing − Meier: Unser Gesetzentwurf schafft einheitliche Bedingungen für CarSharing und damit die notwendige Rechtssicherheit in Sachsen
Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zur Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
"Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz – SächsCsgG)", 13. März 2019, TOP 4
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrte Präsidentin,
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
diejenigen von Ihnen, die ein eigenes Auto haben, besitzen eigentlich kein Fahrzeug, sondern ein Stehzeug. Das durchschnittliche privat genutzte Kraftfahrzeug fährt am Tag eine Stunde, die übrigen 23 Stunden steht es. Sie werden nun anführen, dass Sie viel in Ihrem Wahlkreis und hierher zum Sächsischen Landtag unterwegs sind, aber damit gleichen Sie vielleicht 5 bis 10 Rentnerinnen oder Rentner aus, die einmal in der Woche zum Einkaufen fahren und vielleicht ab und zu die Enkel besuchen oder zur Apotheke fahren.
Viele Menschen haben inzwischen erkannt, dass sich ein eigenes Auto durch CarSharing-Angebote ersetzen lässt. Einerseits entfallen die Kosten, die ein privates Auto in der Regel mit sich bringt und andererseits hat man eine ganze Bandbreite von PKW-Modellen zur Auswahl.
Großeinkauf im Baumarkt oder Nachbarschaftshilfe beim Umzug? Man nimmt einen Transporter.
Zum Geburtstagskaffee aufs Dorf – aber trotzdem noch nach Hause kommen, wenn der letzte Bus schon durch ist? Man nimmt einen Kleinwagen.
Familienurlaub an der Ostsee, der Lausitz oder im Erzgebirge? Man nimmt einen Mittelklassewagen oder gleich den Kleinbus.
Der Marktführer in Sachsen hat über 27.000 Kundinnen und Kunden. Die Nachfrage ist in den Großstädten Leipzig und Dresden am höchsten, aber auch in Chemnitz und kleineren Städten wie Freiberg oder Pirna findet man Autos auf Zeit. Die überwiegende Anzahl der Fahrzeuge steht dabei als sogenanntes stationsgebundenes Angebot zur Verfügung.
Die Schwierigkeit dabei ist, dass die Autos bisher nicht im öffentlichen Raum parken können, also auf der Straße, wo man ein Auto gemeinhin vermutet. Sie brauchen bisher Privatgrundstücke, um die Stationen zu betreiben.
Das klassische stationsgebundene CarSharing ist besonders in Städten ein Beitrag, Platz zu sparen und Ressourcen zu schonen. Deshalb hat sich der Bundestag dazu entschlossen, Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum auch für CarSharing-Anbieter zu ermöglichen. Seit Herbst 2017 gibt es auf Bundesebene ein BundescarsharingGesetz. Da das BundescarsharingGesetz nur auf Bundesfernstraßen anwendbar ist, sind landeseigene Regelungen für Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen notwendig.
Um die notwendige Rechtssicherheit für Anbieter und Kommunen sicherzustellen haben wir unser Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser wurde im Ausschuss öffentlich angehört und nicht nur die Sachverständigen, sondern auch die Abgeordneten aller Fraktionen haben sich klar zu CarSharing als Bestandteil der Palette der Mobilität in Sachsen bekannt. Leider, und das können Sie am Ausschussvotum sehen, wurde unser Gesetzentwurf dennoch von der Koalition abgelehnt. Zur Begründung wiesen die Kollegen auf die kurz bevorstehende Neufassung des Sächsischen Straßengesetzes hin.
Der Entwurf liegt inzwischen vor und ich kann leider nicht sagen, dass es mich überraschen würde, dass sich zum Thema Carsharing im neuen Straßengesetz lediglich zwei Sätze finden, die lapidar auf das CarSharing-Gesetz des Bundes verweisen. Doch das ist nicht ausreichend, und das ist exakt so im Rahmen der Anhörung zum Ausdruck gekommen.
Unser Gesetzentwurf schafft einheitliche Bedingungen für CarSharing in Sachsen, unabhängig davon, ob sich eine Carsharing-Station an einer Staats- oder Kreisstraße befindet. Er ist ein Beitrag zu Umweltschutz, sparsamen Einsatz von Ressourcen, Reduktion von Lärm, Luftverschmutzung und Flächenverbrauch in unseren Städten und unterstützt die hiesige nachhaltige Wirtschaft.
Ich kann keinen Grund erkennen, unserem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen! » Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz über die Bevorrechtigung von Carsharing im Freistaat Sachsen (Sächsisches Carsharinggesetz – SächsCsgG)‘ (Drs 6/13747) » Alle Infos zum 88./89. Plenum » Alle GRÜNEN Reden