Claudia Maicher: Gemessen an diesem Anspruch der Demokratisierung ist der nun vorliegende Entwurf eine große Enttäuschung
Rede der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher zur Lesung „Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag“, Gesetzentwurf der Staatsregierung (6/3051)
23. Sitzung des Sächsischen Landtags, 19. November 2015, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März 2014, hat sehr deutlich gemacht, dass der Anteil der staatlichen und staatsnahen Vertreterinnen und Vertreter in den Gremien des ZDF auf ein Drittel zu begrenzen ist.
Die Länder waren im Zugzwang. Sie mussten den Staatsvertrag vor der nächsten Amtsperiode des Fernsehrates novellieren, so dass sich dieser ab Juli 2016 verfassungskonform konstituieren kann.
Das war nicht viel Zeit, aber dennoch genügend Zeit, um die Regeln für die ZDF-Gremien zu modernisieren. Dem Verfassungsgericht ging es vor allem darum, die politische Einflussnahme, wie 2009 beim Fall des Chefredakteurs Brender, zu verhindern. Außerdem sollte die Vielfalt der gesellschaftlichen Gruppen besser abgebildet werden.
Gemessen an diesem Anspruch der Demokratisierung ist der nun vorliegende Entwurf für uns GRÜNE eine große Enttäuschung.
Werte Kolleginnen und Kollegen,
schauen wir uns die Regelungen für die Staatsbank an. Die Gruppe ist nun zwar zahlenmäßig kleiner, dafür aber weniger vielfältig.
Die Parteien werden vollständig ausgeschlossen, während die Landesregierungen fest im Sattel bleiben. Wenn aber kleinere Parteien ausgeschlossen werden und nur noch Regierungsparteien vertreten sind, wird nicht mehr das gewählte Parteienspektrum abgebildet. Das ist unter demokratischen Gesichtspunkten höchst bedenklich!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD,
dass Sie das nicht sonderlich stört, mag sein. Aber als Fortschritt in Sachen Staatsferne können Sie uns das nicht verkaufen. Diese Novelle konserviert den maßgeblichen Einfluss zweier politischer Lager.
Wir Grüne wollen keinen Schwarzfunk oder Rotfunk, und auch keinen Grünfunk! Wir sehen dazu eine klare Alternative: Die Exekutive soll vollständig aus dem Verwaltungs- und Fernsehrat ausgeschlossen werden, die Parteien hingegen entsprechend der Wahlergebnisse dabei sein.
Und den Ton sollten eigentlich die Vertretungen der gesellschaftlichen Gruppen angeben.
Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hieß es, dass „Personen mit möglichst unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens einzubeziehen sind“ und dass „auch kleinere Gruppierungen Berücksichtigung finden und auch nicht kohärent organisierte Perspektiven abgebildet werden“ sollen.
Der vorliegende Entwurf setzt davon kaum etwas um. Zwar werden sechzehn weitere Vertreter aus gesellschaftlichen Bereichen aufgenommen. Im Minimalkonsens der Länder ist auf grüne Initiative nun der Bereich LSBTI (Vertretung der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen und Intersexuellen) auf dem Ticket von Thüringen dabei.
Bei der gesellschaftlichen Vielfalt hat sich darüber hinaus aber kaum etwas getan.
Es fehlte jegliche offene Diskussion über Kriterien für gesellschaftliche Relevanz. Stattdessen stützt sich die Repräsentationsmechanik weiter auf althergebrachte Dominanzen und politische Vorlieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
eine solche Medienpolitik wird der Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der pluralistischen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts nicht gerecht. Und dieser Staatsvertrag soll nun auf Jahre hinaus Bestand haben?
Wie nah an der heutigen Gesellschaft ist es beispielsweise, wenn Muslime nur von einem Bundesland entsendet werden können und nicht wie die christlichen Kirchen behandelt werden, die jeweils zwei feste Sitze im Fernsehrat innehaben? Dabei sind Muslime die größte religiöse Minderheit in Deutschland.
Ein weiteres Problem: Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird nur sehr zögerlich angegangen.
Aktuell sind nur ca. 20 Prozent Frauen in den Gremien. Mit der vorgeschlagenen Regelung, dass bei neuen Entsendungen einem männlichen Mitglied eine Frau und einem weiblichen Mitglied ein Mann folgen soll, wird der Fernsehrat mittelfristig kaum ausgeglichen besetzt werden.
Wir GRÜNE fordern hier klare politische Vorgaben, wie sie etwa der Deutsche Frauenrat formuliert hat. Eine paritätische Besetzung als Zielformulierung sowie Umsetzungsregeln für die entsendenden Gruppen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
wir werden uns bei diesem Entwurf enthalten. Wir halten es für das Mindeste, dass die 2. Protokollerklärung umgesetzt wird und die Zusammensetzung des Fernsehrates rechtzeitig vor
Ablauf der nächsten Amtsperiode auf Pluralität überprüft wird.
Es wäre außerdem – und das sage ich hier ganz deutlich – eine denkbar schlechte Idee, diesen 17. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als Schablone für die dringend notwendige Novellierung des MDR-Staatsvertrags zu nehmen!
Vielen Dank!
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