Corona-Sonderzahlungen – Lippmann: Einbeziehung der ehrenamtlichen Bürgermeister*innen zeigt Wertschätzung für kommunale Vertreter*innen
Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zum Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD: „Sächsisches Gesetz zur Corona-Sonderzahlung“ (Drs 7/8828)
44. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 09.02.2022, TOP 6
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
zu den erfreulichen Umständen der Politik im Freistaat Sachsen gehört jener, dass es seit Jahren wieder eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst der Länder zeit- und inhaltgleich auch für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates übernommen werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist daher ein Umsetzungsgesetz in diesem Sinne, allerdings ein durchaus besonderes. Denn anders als in den vergangenen Jahren geht es nicht um die entsprechende Nachzeichnung der prozentualen Erhöhung, sondern um die Umsetzung einer Einmalzahlung.
Eine solche Umsetzung ist nicht frei von Problemen. Zwar vermag ich die Bedenken des Rechnungshofes in diesem konkreten Fall aufgrund des besonderen Charakters als Corona-Sonderzahlung nicht teilen, gleichwohl muss uns allen klar sein, dass seit der berühmten A-Besoldungs-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes für ungestaffelte Einmalzahlungen eigentlich mit Blick auf das Abstandsgebot kein Raum mehr sein dürfte.
Das führt mich zu einer grundsätzlichen Anmerkung. Es ist das vornehmste Recht der Gewerkschaften und Tarifpartner, einen solchen Tarifvertrag wie den letztjährigen auszuhandeln. Die Diskussionen rund um diesen Gesetzentwurf zeigen aber, dass die Umsetzung einer Einmalzahlung, die eher schlecht als recht als Corona-Sonderzahlung getarnt wurde, binnen kurzer Frist in Landesrecht, um deren Steuerfreiheit nicht zu gefährden, alles andere als vorzugswürdig ist – und diese Fragen auch bei Tarifverhandlungen mitgedacht werden müssen. Ich hoffe daher, dass dies ein auf lange Sicht einmaliger Vorgang bleiben wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
dass wir es als Koalition ermöglicht haben, auch die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Kreis der Berechtigten aufzunehmen, zeigt, dass wir es ernst meinen, den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern, die gerade in der Corona-Krise täglich weit über ihre Kräfte zum Wohle ihrer Kommunen gegangen sind, den Rücken zu stärken. Ich hoffe, dass viele Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Vielen Dank!