Debatte Finanzausgleichsgesetz − Schubert: Das Gesetz gehört auf den Prüfstand. Wir wollen einen Wechsel im System.

Rede der Abgeordneten Franziska Schubert in der Debatte zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz (FAG 2019/20)
Donnerstag, 84. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Dezember, TOP 15

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN unterstützt das System des jetzigen Finanzausgleichsgesetz (FAG) nicht. Wir wollen, dass es endlich auf den Prüfstand kommt und wir wollen einen Wechsel im System.
Für uns ist eine angemessene Finanzausstattung danach zu bewerten, ob die Pflichtaufgaben UND die freiwillige Aufgaben bezahlt werden können in den Kommunen.
Wir GRÜNE haben bereits im Jahr 2016 einen Antrag zum Thema kommunale Finanzen vorgelegt, in dem wir gefordert haben, dass das FAG, also das Finanzausgleichssystem in Sachsen, auf den Prüfstand kommt. Damals haben wir uns Fragen gestellt, ob es geeignet ist, mit demografischen Entwicklungen, mit Schrumpfung und Wachstum gleichermaßen, umzugehen, ob es einen noch adäquaten Mehrbelastungsausgleich für übertragene Aufgaben gibt oder ob auf spezifische Bedarfe tatsächlich reagiert werden kann.
Fragt man die Wissenschaft, und meine Fraktion hat das getan, nach einer Einschätzung zum Sächsischen Finanzausgleichsgesetz, so bekommt man als Antwort: verstaubt, technisch geprägt und in sich widersprüchlich. Es funktioniert einfach nicht mehr so, wie zu der Zeit, als es entwickelt wurde. Und genau das spiegeln die Kommunen verstärkt wider. Alles andere wäre Augenwischerei.
Wir GRÜNE wollen ein anderes System – wir wollen ein Bedarfsmodell, eine ordentliche Erhebung, ein partizipatives Vorgehen bei der Neugestaltung.
Ich erlaube mir, noch einmal die relevanten Fragen zu stellen:
Wie soll mit diesem FAG, das wir momentan haben – so sind nun einmal die Rückmeldungen – die Dynamik zwischen den Wachstumsregionen und dem ländlichen Raum aufgefangen werden?
Wie soll mit den unterschiedlichen Entwicklungen im Lande umgegangen werden; denn beide, Wachstum und Schrumpfung, kosten Geld?
Bevölkerungswachstum und -schrumpfung lösen beide Bedarfe aus. Auf diese kann nur mit einer systemischen Neuausrichtung reagiert werden – und so würde man auch ein gerechteres System aufsetzen, was nicht ständig zum Konflikt Stadt gegen Land führt, sondern eben über Bedarfe wirkt.
Wir haben auf der kommunalen Ebene ein Problem mit dem Thema Investitionen. Einerseits gibt es einen Investitionsstau, andererseits können sich viele Kommunen keine leisten. Es fehlt an Eigenmitteln und es bringt Abschreibungen, die doppisch abgebildet werden müssen; hinzu kommen die steigenden Preise im Baugewerbe.
Die Kommunen bekommen durch die Bank ihre Ergebnishaushalte kaum ausgeglichen, ganz abgesehen davon, dass die Doppik auf kommunaler Ebene durchgezogen wird und das Land dies für sich ausschließt. Das macht etwas, das hat Auswirkungen, und das ärgert die Kommunen.
Die gute Nachricht: es gibt Alternativen und Möglichkeiten für ein anderes FAG. Das Sächsische Finanzausgleichsgesetz gehört auf den Prüfstand. Ich sage nicht, dass ein solches Vorhaben schnell erledigt ist, denn ein solcher Prozess ist komplex, intensiv und zeitaufwendig.
Wir sehen das in anderen Bundesländern; so viele haben ihre Finanzausgleichsgesetze umgestellt. Es wäre schade, wenn hier erst Bewegung reinkäme, wenn es eine Klage von der kommunalen Ebene gibt. Erzählen Sie mir jetzt bitte nichts vom FAG-Beirat, der sich schon um die Sache kümmern wird. Das ist weder transparent, noch zeitgemäß, noch geboten, noch zielführend.
Es braucht einen echten Beteiligungsprozess, wie in Schleswig-Holstein. Wir GRÜNE sehen zwei Möglichkeiten – eine kleine Reform und eine große Reform.
Zur kleinen Reform würden beispielsweise eine systematische Bereinigung gehören sowie die Anpassung des Titels, des Weiteren die Aufhebung der Widersprüche bei der Einwohnerveredlung und die Einführung eines Stabilisierungsfonds nach Vorbild Rheinland-Pfalz. Auch Sonderansätze sind überlegenswert: ein Sozialansatz oder ein Flächenansatz sind durchaus zu prüfen.
Innovativ wäre ein Kinderansatz, der alle kommunalen Ausgaben einbezieht, die mit Kindern zusammenhängen. Oder ein Mobilitätsansatz für den ländlichen Raum nach standardisiertem ÖPNV-Bedarf. Für uns GRÜNE ist anreizbasierte Finanzpolitik zielführend – so reden wir auch über einen ökologischen Finanzausgleich, der solchen Kommunen zugutekäme, die Flächen für Naturschutzzwecke ausweisen.
In einer großen Reform geht es tatsächlich um die systemische Umstellung hin zu einem Bedarfsmodell.
Wie kann eine Bedarfsermittlung sinnvoll geschehen? In Schleswig-Holstein ist man dem Grundsatz gefolgt: was Kosten verursacht in den Kommunen, ist eine Aufgabe. Im hessischen FAG unter Paragraf 3 ist die Ermittlung geregelt – was ist Landeszuständigkeit und was kommunale?
In Hessen, welches übrigens nach Einschätzung der Wissenschaft das modernste FAG der Bundesrepublik hat, haben sich einige Kommunen eine Nachhaltigkeitssatzung gegeben, die wie eine kommunale Schuldenbremse wirkt. Das ist interessant und kann für Sachsen über Anreize vorangetrieben werden.
Wir lehnen als GRÜNE das FAG, wie es jetzt vorliegt, ab. Wir haben darauf verzichtet, kosmetische Eingriffe in einem komplexen System zu vorzuschlagen. Eine echte Reform braucht es – und das ist und bleibt unser Ziel.
Vielen Dank! » Alle Infos zum 83./84./85. Plenum » Alle GRÜNEN Reden