Debatte zu bezahlbaren Mieten – Löser: Mietpreisbremse ist ein wichtiger Schritt, aber nur ein Baustein von vielen
Redebeitrag des Abgeordneten Thomas Löser (BÜNDNISGRÜNE) zur Ersten Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Bezahlbare Mieten in Stadt und Land statt Ausverkauf – Mieten deckeln, mehr sozial bauen, Wohnraum in kommunaler Hand sichern!“
35. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 22.07.2021, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum Thema Wohnen und Mietpreisentwicklung kann man natürlich aus meiner Sicht immer sprechen. Warum? Weil das ein Dauerthema ist, das ganz viele Menschen in Sachsen betrifft und jeden Monat aufs Neue auf dem Kontoauszug sichtbar wird.
Der Landtag hat sich deshalb schon häufig und völlig berechtigt damit befasst – mit Anträgen und Gesetzentwürfen, sowohl von der Opposition als auch von den regierungstragenden Fraktionen. Insbesondere möchte ich dabei auch auf den aktuellen Landeshaushalt verweisen, in dem jährlich rund 74 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen sowie weitere 70 Millionen Euro für die Wohnraumförderung.
Gerade gestern war in den Dresdner Neueste Nachrichten zu lesen, dass in Dresden Mieterhaushalte durchschnittlich 32 Prozent des Nettoeinkommens für die Wohnung ausgeben müssen und dass dieser Wert erneut gestiegen ist. Die Mieten steigen also schneller als die Einkommen. Besonders hart betroffen sind die Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro – sie zahlen 53 Prozent, also mehr als die Hälfte ihres Einkommens, für die Miete. Dieser Wert ist in den letzten 15 Jahren um 10 Prozent gestiegen. Das ist genauso dramatisch wie der allgemeine Anstieg der Mieten um etwa 5 Prozent innerhalb der letzten zwei Jahre.
Das Thema ist also relevant, keine Frage. Aber an dieser Stelle möchte ich doch mal sagen, dass hier vieles vermischt wird – das ist nicht unbedingt seriös. Denn ich denke, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, das ganz genau wissen. Die Situation in den großen Städten ist eben doch eine andere als auf dem Lande oder in Mittelzentren in Sachsen. Und über einen Mietendeckel entscheidet eben nicht das Land Sachsen.
Viele Hebel für bezahlbare Mieten hat die Bundespolitik in der Hand. Das zeigt nicht zuletzt auch die Gerichtsentscheidung zum Berliner Mietendeckel, der hier unter anderem angedeutet wird: Die Regelung wurde nicht aus inhaltlichen Gründen gekippt, sondern weil das Bundesverfassungsgericht die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich nicht bei den Ländern, sondern beim Bund sieht.
Immerhin hat das Verfassungsgericht 2019 aber auch erklärt, dass es im öffentlichen Interesse liegt, dass weniger verdienende Mieterinnen und Mieter in ihrem angestammten Viertel bleiben können. Außerdem sei es Vermieterinnen und Vermietern zuzumuten, dass Mieten gesetzlich zu regulieren sind. Da muss man also im Bund ansetzen und die gesetzlichen Voraussetzungen für Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten schaffen; das wäre eine Idee, die man verfolgen sollte. So weit ist es aber noch nicht.
Wir setzen uns deshalb auf Bundesebene beispielsweise für eine neue Wohngemeinnützigkeit ein, damit würden einerseits noch deutlich mehr neue aus Bundesmitteln geförderte Wohnungen entstehen und wohngemeinnützige Unternehmen wie Wohngenossenschaften oder kommunale Gesellschaften von Steuern befreit. So könnte man auch tatsächlich Wohnraum in kommunaler Hand sichern und einen Ausverkauf von Beständen vermeiden.
Zusätzlich wollen wir die Preiserhöhungsschraube in Bestandsverträgen deutlich verlangsamen, indem im Mietspiegel nicht nur die Mietabschlüsse der letzten 6 Jahre, sondern der letzten 20 Jahre berücksichtigt werden.
Eine weitere wichtige Bundesmaßnahme wäre, dafür zu sorgen, dass die Mietpreisbremse auch wirklich bremst. Denn momentan darf man selbst bei ausgewiesenem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt Wohnungen bis zu 10 Prozent über dem Mietspiegel neu vermieten, bei Erstvermietungen nach Neubau oder Sanierung ist man außerdem weiterhin völlig frei bei der Miethöhe.
Das sei in Richtung all jener gesagt, die schon die Einführung der Mietpreisbremse für Sozialismus halten, obwohl sie unter einer unionsgeführten Bundesregierung eingeführt wurde und in fast allen Bundesländern angewendet wird.
Unsere Aufgabe hier in Sachsen ist es natürlich, die Mietpreisbremse in Sachsen überhaupt erst einmal anwendbar zu machen – daher bin ich sehr froh, dass Staatsminister Schmidt die nötigen Verfahren auf den Weg gebracht hat, sodass ab 2022 die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig wirksam werden kann und so eine weitere Vereinbarung des Koalitionsvertrages eingelöst wird.
Zusammenfassend sei gesagt: Wir haben die Kappungsgrenzenverordnung verlängert, wir stellen sehr viel Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung, wir führen die Mietpreisbremse ein und wir beraten aktuell ein Gesetz zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum.
Wir tun also bereits eine ganze Menge. Aber die Aufgabe bleibt natürlich eine Herausforderung, der wir uns als BÜNDNISGRÜNE und als Koalition weiter stellen.