Debatte zur Rundverfügung des Generalstaatsanwalts − Meier: Anklagen werden jahrelang herumliegen, bis das Hauptverfahren eröffnet und terminiert wird

Redebeitrag der Abgeordneten Katja Meier zur Aktuellen Debatte der Fraktion DIE LINKE:
"‘law an order‘-Gehabe des Generalstaatsanwalts ist Gift für den Rechtsstaat – Unabhängigkeit der Rechtsprechung vor exekutiver Einflussnahme schützen!", 13. März 2019, TOP 1

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich gebe zu, ich war auch etwas zwiegespalten hinsichtlich des Titels dieser Aktuellen Debatte.
Denn dass die Rechtsprechung in Sachsen vor der Einflussnahme der Exekutive, also des Justizministers und des Generalstaatsanwalts geschützt werden müsste, sehe ich nicht.
Ich traue den sächsischen Richterinnen und Richtern bei aller Überlastung zu, sich ihres Amts bewusst zu sein und ihrer Aufgabe in diesem Rechtsstaat verantwortungsbewusst nachzukommen.
Der Justizminister betont immer wieder, dass die in den letzten Jahren geschaffenen Stellen in den Staatsanwaltschaften mit hoch qualifizierten Kräften besetzt werden können.

Allein der Generalstaatsanwalt scheint das nicht ganz so zu sehen.
Seit seinem Amtsantritt erscheint es, als müsse in den sächsischen Staatsanwaltschaften erst einmal ordentlich aufgeräumt und durchgefegt werden.
Ein Crash-Kurs im Prozessrecht hier, ein Seminar mit dem Titel „Law and Order“ dort.
Begleitend gibt es Seminarunterlagen in Form von einer Rundverfügung nach der anderen.

Insoweit ist der Titel der Aktuellen Debatte nicht gut formuliert, aber nicht ganz falsch.

Wir erleben nicht nur ein „law and order“-Gehabe des Generalstaatsanwalts.
Wir erleben Wahlkampf auf Kosten des Rechtsstaats, in dem er und Justizminister Gemkow in der Bevölkerung leichtfertig Ängste schüren, um dann medienwirksam angeblich neue Lösungen zu präsentieren.
Doch damit stärken Sie nicht den Rechtsstaat, sondern jene die ihn infrage stellen.
Ein dumpfes Unwohlsein der Bevölkerung aufgrund vieler schneller neuer Entwicklungen befeuern Sie mit der Mär von rechtsfreien Räumen und wenn Sie marodierende Horden von Kriminellen an die Wand malen.
Dabei ignorieren sie dreist die sinkenden Kriminalitätszahlen. Deutschland und Sachsen waren noch nie so sicher wie heute.
Und dann wundern sie sich, dass die Bevölkerung den Rechtsstaat als bedroht ansieht.

Wenn dann die Staatsanwaltschaften und Gerichte von den ausgewogenen Instrumenten der Strafprozessordnung Gebrauch machen und geltendes Recht anwenden, ist das doch keine Bedrohung des Rechtsstaats.
Das deutsche Strafverfahrensrecht kennt im Gegensatz zu Ihnen nicht nur schwarz und weiß oder gut und böse.
Es hält eine Vielzahl von Regelungen und Maßnahmen vor, damit der Rechtsstaat auf den einzelnen Sachverhalt und den konkreten Unrechtsgehalt der vorgeworfenen Tat angemessen reagieren kann.
Demgegenüber ist der Rechtsstaat bedroht, wenn die Verfahrensrechte der Beschuldigten beschnitten werden.

Nicht nur die Europäische Menschenrechtskonvention verlangt, dass der Beschuldigte ausreichend Zeit und Gelegenheit haben muss zur Vorbereitung seiner Verteidigung.
Das A und O einer effektiven rechtsstaatlichen Strafverfolgung ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaften und auch Gerichten.
Dafür braucht es unabhängig von der Art des Strafverfahrens genügend Personal und auch technisch zeitgemäße Ausstattung.

Hier scheint der Minister Ursache und Wirkung zu verwechseln.
Die Ursache für das fehlende Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger ist nicht der Ladendieb, der Schwarzfahrer oder der Cannabis-Konsument.
Verantwortlich dafür ist die von der sächsischen CDU kaputt gesparte Polizei und Justiz.

Die Wirkung in den Staatsanwaltschaften ist, dass bei Bagatelldelikten das Opportunitätsprinzip weit ausgelegt wird, um der Aktenberge Herr zu werden.
Die Wirkung in den Gerichten ist, dass Anklagen jahrelang rumliegen, bis das Hauptverfahren eröffnet und terminiert wird.
Die Wirkung ist außerdem, dass U-Häftlinge, die dringend tatverdächtig sind, schwere Verbrechen begangen zu haben, aus dem Gefängnis entlassen werden müssen, weil das Personal fehlt.

Meine Forderung an den Justizminister und den Generalstaatsanwalt:
Sie müssen die Ursache beheben und nicht mit fragwürdigen Mitteln an den Wirkungen herumdoktern. » Alle Infos zum 88./89. Plenum » Alle GRÜNEN Reden