Denkmalpflege/Doppelhaushalt – Günther: Die Hebelwirkung einer finanziellen Unterstützung für Denkmaleigentümer ist nicht zu unterschätzen

Redebeitrag des Abgeordneten Wolfram Günther (GRÜNE) in der Debatte
um den Haushalt des Staatsministeriums des Innern (Drs 6/5550, 6/6237, 6/6871 und 6/7150)
46. Sitzung des Sächsischen Landtags, 15. Dezember 2016, TOP 1.10


– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehgeehrte Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in unserem Antrag geht es um die Denkmalschutzmittel, die die unteren Denkmalschutzbehörden vor allem an die privaten Denkmaleigentümer ausgeben. Das ist dieser Posten, der im Entwurf der Staatsregierung aus wenig nachvollziehbaren Gründen auf null gesetzt worden ist.
Wir möchten zu allererst ausdrücklich anerkennen, dass nun wieder 5 Millionen Euro drinstehen. Man darf aber daran erinnern, dass noch 2009 12 Millionen Euro jährlich drinstanden und im letzten Haushalt nur 5 Millionen Euro, obwohl die Denkmalpfleger jeden privaten Denkmaleigentümer, der ein Projekt vorhatte, sagten, dass es sich nicht lohne, einen Antrag zu stellen, weil nicht genügend Geld vorhanden seit. Trotzdem war dieses Programm mit 15 Millionen Euro mehr als überzeichnet.
Ich darf daran erinnern: es gibt dazu wunderbare Erhebungen -etwa durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz -‚ was für eine Hebelwirkung das hat. Denn wenn Leute ein Projekt beginnen, dann ist dieser Zuschuss aus den Denkmalmitteln eben nur ein Baustein der Finanzierung. Es ist aber regelmäßig ein entscheidender Baustein. Wenn das funktioniert, wird ein Vielfaches in Objekte investiert. Ich darf daran erinnern, dass allein seit dem Jahr 2000 ungefähr 5.000 Baudenkmale in Sachsen verloren gegangen sind. Die Dynamik nimmt zu. In den letzten beiden Jahren waren es ungefähr 500 pro Jahr, die verschwunden sind. Es ist also ganz wichtig, dass wir mehr Gelder investieren.
Deswegen bitten wir um die Zustimmung zum Antrag, diese 5 Millionen Euro um weitere 10 Millionen Euro aufzustocken. So hätte man allein den Rahmen dessen, was bereits an Anträgen im letzten Jahr vorhanden war.[…] Wir haben das Phänomen, dass eine Vielzahl von Objekten in Sachsen – ungefähr ein Drittel – in einem gefährdeten Zustand sind. Es ist die skurrile Situation, etwa wenn Kommunen für Objekte, die einen Eigentümer haben, der nicht wirklich loslegen will, oder die herrenlos sind, über Ersatzvornahmen Abbrüche stattfinden lassen können und es dafür Förderprogramme gibt. Wenn Sie aber versuchen, Schlimmeres verhindern zu wollen, etwa ein Dach flicken möchten oder ein Fallrohr reparieren oder sonstige Sicherungsmaßnahmen vornehmen möchten, gibt es dafür kein Förderprogramm.
Andere Bundesländer haben Förderprogramme. Im Land Brandenburg funktioniert das wunderbar. Das ist ein wichtiger Hebel, um Werte und Substanz zu erhalten.
Deswegen wollen wir, wie es das bereits in den Neunzigerjahren gegeben hat, ein Dächerdichtprogramm auflegen, mit dem die Behörden vor Ort reagieren können.

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