Dr. Karl-Heinz Gerstenberg: Hochschulzulassungsgesetz verschlechtert Chancen geeigneter Bewerber auf einen Studienplatz und verschärft soziale Auswahl
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Im Vorfeld der heutigen Debatte war die Auffassung zu hören, das Hochschulzulassungsgesetz regele doch nur technische Fragen und könne eventuell ohne Debatte verabschiedet werde. Solche Haltungen zeugen davon, wie sehr die Frage des Übergangs von der Schule zur Hochschule unterschätzt wird. Oft dominiert in der Diskussion die Forderung nach neuen, vermeintlich besseren Auswahlmechanismen. Wie wichtig für die weitere Entwicklung in Sachsen ein wachsender Anteil akademisch Gebildeter ist, gerät dabei ebenso aus dem Blick wie das Bürgerrecht auf Bildung.
In Grundgesetz wie in sächsischer Verfassung ist das Recht auf freie Berufswahl festgeschrieben. Deshalb wenden wir uns gegen alle Versuche, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung zu einer Art „Bewerbungsberechtigung“ abzuwerten. Zugleich ist es immer wieder notwendig, an die Schlussfolgerung des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Numerus-Clausus-Urteil zu erinnern, wonach sich aus dem Recht auf freie Berufswahl grundsätzlich die politische Verpflichtung ergibt, auf ein die Nachfrage deckendes Studienangebot hinzuwirken. Deshalb sollte den Hochschulen die Möglichkeit gegeben werden, durch flexible Haushalts- und Personalentscheidungen zeitnah Umschichtungen zwischen Studienfächern vorzunehmen. Aber auch neue Wege zu höheren Studienkapazitäten, wie beispielsweise die Einführung von Professuren mit dem Schwerpunkt Lehre, gehören endlich in das sächsische Hochschulrecht. (…)
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