Elke Herrmann: Barrierefreiheit bei kommunalen Ämtern darf nicht von der Kassenlage abhängig sein

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wenn Sie sich erinnern: Verwaltungs- und Funktionalreform, wir haben viele Aufgaben kommunalisiert. Das bedeutete auch, dass Aufgaben, die bisher bei den Landesbehörden angesiedelt waren, in Zukunft die Kommunen auszuführen haben. Dazu gehören unter anderem das Landesblindengeld und die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaften.
Diese Aufgaben, die bisher beim Land angesiedelt waren, waren dem Integrationsgesetz unterworfen. Das Integrationsgesetz ist nur gültig für Landesbehörden, nicht aber für Kommunen. Das heißt, dass die Aufgabenerbringung nach der Verwaltungs- und Funktionalreform nicht mehr barrierefrei sein muss. (…)
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