Elke Herrmann: Besuchskommissionen sind erforderlich, weil viele psychiatrische Patienten ihre Rechte nicht einfordern können

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Thema dieser Debatte ist der Tätigkeitsbericht der Besuchskommission.
Besuchskommissionen gibt es im psychiatrischen Bereich, vor allem um zu prüfen, inwieweit die Rechte der Patientinnen und Patienten bzw. Bewohnerinnen und Bewohner in psychiatrischen Einrichtungen gewahrt werden. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im stationären Sektor, weil hier die Gefahr der Verletzung der Rechte von Patientinnen und Patienten größer als im ambulanten Bereich ist. (…)
Eine Besuchskommission ist in besonderem Maß erforderlich, weil eine Vielzahl psychiatrischer Patientinnen und Patienten ihre Rechte aufgrund ihrer Krankheitssymptome dauernd oder vorübergehend nicht selbst einfordern können.
Besuchskommissionen dienen der Transparenz und Kontrolle. In diesem Zusammenhang steht auch die Unterrichtung des Landtages über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommission. Auf diesem Wege können die Verhältnisse in diesem äußerst sensiblen Bereich offen gelegt werden. (…)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat deshalb auch einen Änderungsantrag eingebracht, damit die Unterrichtung des Landtags jährlich und nicht wie im Gesetzentwurf vorgesehen und seit gestern beschlossen nur noch einmal in der Legislatur erfolgen soll. (…)
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herrmann_2007-07-05_slt84_top12.pdf