Elke Herrmann: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darf nicht nur symbolisch sein
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zur 2. Lesung des "Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen" (GRÜNE-Fraktion, Drs. 5/7651), 82. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. September 2013, TOP 2
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Werte Kolleginnen und Kollegen,
unser Gesetzentwurf wird heute in 2. Lesung behandelt. Wir haben diese Gesetzesinitiative seit ihrer Einbringung im Dezember 2011 auf vielfältige Weise im Landtag und mit Vertretern der Kinder- und Jugendarbeit diskutiert: Im Ausschuss für Soziales und Verbraucherschutz im Mai 2012 in Form einer öffentlichen Anhörung, in einem Fachgespräch unserer Fraktion gemeinsam mit den LINKEN, in den vier mitberatenden Ausschüssen sowie dem federführenden Verfassungs-, Rechts und Europaausschuss.
Dabei wurden wir in unserem Anliegen in mehreren Punkten unterstützt.
Interessen von Kindern und Jugendlichen ernst nehmen, was heißt das?
Ob in der Familie, in der Freizeit, in der Politik oder der Schule: Beteiligung darf nicht nur eine symbolische Geste sein, ein Akt der Fürsorge. Es genügt keineswegs, wenn Erwachsene die Interessen der Kinder und Jugendlichen stellvertretend wahrnehmen wollen.
Inhalte verständlich kommunizieren:
Damit sich alle Kinder und Jugendlichen mit ihren Wünschen, Ideen und Erfahrungen zu Wort melden, sich einbringen können, muss die Einladung an sie, die Information und die verwendete Sprache für alle verständlich sein. Das heißt: wir brauchen altersangemessene Formen der Information von Kindern z.B. über Vorhaben in der Kommune, die ihre Interessen berühren. Und wir brauchen eine kinder- und jugendgerechte Kommunikation. (Petitionsausschuss)
Beteiligung muss sichtbar, erlebbar, fassbar sein z.B. in der Kommune:
Beteiligungsprozesse und ihre Ergebnisse müssen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene sichtbar werden. Vorschläge müssen ernsthafte Konsequenzen haben. Nicht die 1:1 Umsetzung ist damit gemeint, sondern ein Prozess der ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Thema. Junge Menschen scheitern mit ihren Ideen oft bereits bei der Einbringung in ihrem Wohnort oder der Schulkonferenz, ohne dass die Gründe dafür nachvollziehbar dargestellt werden. Das schreckt ab.
Wir haben eine große Chance als Erwachsene: wir können Kinder und Jugendliche dabei begleiten eigene Erfahrungen zu machen. Eben auch und gerade in dem wir Einmischen nicht als störend empfinden sondern als Recht anerkennen. Kinder und Jugendliche können durch unser Interesse erleben, dass sie ernsthaft an der Gestaltung ihrer unmittelbaren Umwelt beteiligt sind, dass sie etwas bewegen können. Sie können erfahren, dass wir diese Beteiligung schätzen.
Beteiligung muss für alle erreichbar, für alle zugänglich sein:
Beteiligungsmöglichkeiten dürfen nicht zu einer Auslese führen, sondern müssen gerade auch sozial benachteiligte Kinder erreichen.
Es geht um moderne Beteiligungsmodelle, die altersangemessen alle Kinder und Jugendlichen erreichen. Sonst machen Kinder wieder die Erfahrung der Ausgrenzung. Und es geht gerade für Kinder um ganz konkrete Projekte im sozialen Umfeld.
Da hat Sachsen Nachholbedarf. Deshalb ist es sinnvoll, die Umsetzung unseres Gesetzesvorschlags mit best practice Beispielen zu ergänzen, um positive Erfahrungen bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen allen zugänglich zu machen.
Vielfältige Verfahren und Methoden der Kinder- und Jugendbeteiligung nötig: Die Frage ist, welche Formen sind geeignet, unserem (gemeinsamen) Anliegen gerecht zu werden. Es ist eben nicht allein die Absenkung des Wahlalters und auch nicht allein die Einrichtung von Kinder- und Jugendparlamenten. Dies sind öffentlich gut wahrnehmbare Zeichen. Aber ausreichend sind diese Vorschläge nicht. Deshalb geht unser Gesetzesvorschlag darüber hinaus. Die praktische Erfahrung zeigt, dass weder die Absenkung des Wahlalters, noch die Einrichtung von Jugendparlamenten allein ausreichen, um demokratische Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche langfristig zu einer positiven Erfahrung zu machen. Die Möglichkeiten der Umsetzung von Beteiligung sollten vielfältig sein, den Anliegen gerecht werden und an den Erfahrungen und der Kinder anknüpfen. Und es ist wichtig, dass Kinder und Jugendliche die Gelegenheit bekommen, selbstständig Erfahrungen zu machen und ganz individuell demokratische Prozesse verstehen lernen.
In der Anhörung wurde auch deutlich: Wir brauchen eine Offensive, die nicht nur den Kindern, sondern auch den Erwachsenen gilt: Zum einen brauchen wir Erwachsene mit Kenntnis sehr vielfältiger Beteiligungsmethoden. Zum anderen gelingen bzw. funktionieren Jugendparlamente oder –foren und andere Beteiligungsformen nur dann, wenn die begleitenden Erwachsenen (die Bürgermeister) selbst diesen Dialog wollen, die Auseinandersetzungen nicht scheuen und ihre eigenen Erfahrungen mit den Jugendlichen als Bereicherung empfinden.
Beteiligungsverfahren verbindlich regeln:
Vertreter der Kinder- und Jugendarbeit haben uns zugestimmt, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Sachsen nicht ausreichend ernst genommen werden und deshalb ein Gesetz zur Festschreibung der Kinderrechte dringend notwendig ist. Diese Notwendigkeit wird auch in kleinen und großen Anfragen verschiedener Abgeordneter und Fraktionen deutlich.
Die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen, ist etwas, das gelernt werden muss, sie ist ein Prozess. Und diesem Prozesscharakter tragen die Vorschläge in unserem Gesetzentwurf Rechnung. Wir denken mit unserem Gesetzentwurf Kinder- und Jugendbeteiligung von Anfang an und für alle Altersgruppen – von der Beteiligung in der Kita bis zur Stimmabgabe bei Wahlen.
Um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene und in den Kommunen verbindlich regeln zu können sind Änderungen der Verfassung, der Gemeinde- und Landkreisordnung und des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen vorgesehen.
Wir wollen:
– einen gesetzlich geregelten Anspruch auf den Besuch einer Kindertageseinrichtung ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Schuleintritt unter einen breiteren Einbeziehung der Eltern
– das aktive Wahlrecht für Kommunalwahlen und Landtagswahlen ab Vollendung des 16. Lebensjahrs
– mit der Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung in Artikel 3 und 4 erreichen, dass Kinder und Jugendliche von den Kommunen zu allen Entscheidungen, die sie in besonderem Maße betreffen, unterrichtet und beteiligt werden müssen
– dass Jugendliche ab 12 Jahren Einwohneranträge und Anträge auf Einwohnerversammlungen stellen können, wenn 5 vom 100 der Einwohner zwischen 12 und 21 Jahren unterzeichnet haben
Die Kernpunkte der Änderung der Verfassung des Freistaates Artikel 9 lauten zusammengefasst:
Die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen wird hervorgehoben.
Die Rechte auf Prävention und Protektion werden in der Verfassung verankert, d.h. das Recht auf Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit, gewaltfreie Erziehung, den Schutz vor Gewalt, Vernachlässigung und nimmt Staat und Gesellschaft in die Pflicht, diese Rechte zu achten und zu sichern
– Daraus leitet sich das Recht von Kindern und Jugendlichen ab, an allen Entscheidungen, die ihr Leben unmittelbar betreffen, beteiligt zu werden (Recht auf Partizipation)
– Bei allen politischen und staatlichen Entscheidungen müssen die Folgen für Kinder und Jugendliche beachtet werden.
Auch wenn wir gerade eine Verfassungsänderung abgeschlossen haben, halten wir diese Forderungen aufrecht.
Auf dem ConFestival der Staatsregierung im Jahr 2012 haben Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren in Workshops ihre Vorstellungen von politischer Mitwirkung in Sachsen klar formuliert. Sie sprechen sich für ein Wahlrecht ab 16 aus, fordern eine bessere Kommunikation politischer Inhalte, mehr Jugendbeteiligung in den Kommunen und eine gesetzliche Verankerung von Beteiligungsformen für Kinder und Jugendliche. Diese zentralen Forderungen der Jugendlichen an die Staatsregierung sind in unserem Gesetzentwurf enthalten.
Wenn die Koalition unserem Gesetz zustimmt, ist das eine gute Gelegenheit, heute diese Forderungen umzusetzen.
Das Recht und der Wunsch von Kindern und Jugendlichen verbindlich mitbestimmen zu können, muss von der Staatsregierung endlich ernst genommen werden. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Unsere Fraktion will Kinder zu mehr politischer Beteiligung ermutigen, indem wir ihre Rechte verankern.
Erfahrungen sind der Schlüssel zu Engagement und Verantwortungsübernahme. Und Erfahrungen, die mit Erfolgen verbunden sind, machen Spaß und machen Mut, es wieder zu versuchen. Auf diese Weise entwickeln Kinder und Jugendliche eine positive Haltung zur demokratischen Zivilgesellschaft. Sie mischen sich ein und sie werden sich auch in Zukunft einmischen. Davon lebt unsere Demokratie.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
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