Elke Herrmann: Ein genereller Versorgungsausgleich für nach DDR-Recht Geschiedene schafft keine Gerechtigkeit – es ist ausschließlich Klientelpolitik
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) es liegt sicherlich am Superwahljahr 2009, dass die Linksfraktion, knapp 18 Jahre nach dem Einigungsvertrag und mehr als 16 Jahre nach dem Rentenüberleitungsgesetz, heute aufs Neue einen Antrag zur Rente präsentiert, bei dem es ausschließlich um Ostrenten geht. (…)
Sie wollen, dass in der DDR Geschiedene „einen aus Steuermitteln finanzierten Versorgungsausgleich erhalten“. Sie wissen aber ganz genau, dass es große verfassungsrechtliche Probleme gibt, das Versorgungsrecht im Nachhinein anzuwenden. (…)
Das zeigt, dass sie Klientelpolitik betreiben und die Menschen im Osten gegen die im Westen aufwiegeln.
Wir GRÜNE stehen zu einer Gesamtverantwortung.
Da verläuft die Grenze nicht zwischen Ost und West, sondern zwischen Arm und Reich.
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