Elke Herrmann: Ein Heimgesetz, dass die Selbstbestimmung aller Menschen, achtet und stärkt? – Diese Chance haben sie vertan!

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Gesetzentwurf "Sächsischen Wohn- und Betreuungsgesetz", 57. Sitzung des Sächsischen Landtages, 13. Juni 2012, TOP 2

– Es gilt das gesprochene Wort –
—————————————————————————

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Es ist unstrittig die Aufgabe der Gesellschaft und insbesondere des Gesetzgebers, die Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen die Selbstbestimmung aller Menschen, insbesondere der Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf, beachtet und gestärkt werden. Das ist die Aufgabe, die wir mit einem Heimgesetz erfüllen müssen. Wir sind der Menschenwürde und den Menschenrechten verpflichtet. Das sind große Worte – ich gebe es zu -; zu große Worte offenbar für die Koalition, um sie zur geistigen Grundlage ihres Gesetzes zu machen.

Wichtig sind die Beziehungen zu anderen Menschen, zur Familie oder zu Freunden, wichtig ist das Bewusstsein, dazuzugehören, ja, auch das Gefühl, noch gebraucht zu werden, und, was heute in diesem Gesetzgebungsverfahren besonders schwer wiegt: die Möglichkeit zur freien Entscheidung und zur Selbstbestimmung, völlig unabhängig davon, ob die betreffende Person in einer stationären Einrichtung wohnt oder in einer ambulanten Wohnform oder in Häuslichkeit gepflegt wird.

Die Persönlichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen, verschwindet im Alter oder bei Pflegebedürftigkeit nicht. Als Beispiel zitiere ich einen Demenzbetroffenen: “Ich bin immer noch ich. Mit Alzheimer hat für mich zwar ein neues Leben begonnen, aber das alte ist nicht einfach verschwunden.“

Ob sich Menschen mit Demenz, Behinderung oder Pflegebedarf als Personen fühlen können, die selbst über sich bestimmen können, hängt wesentlich davon ab, wie andere sie behandeln, und damit auch von den Rahmenbedingungen, unter denen dieses Handeln stattfindet und Begegnung mit anderen Menschen möglich wird.

Wir beraten heute über ein ordnungsrechtliches Gesetz – das hat Herr Piwarz heute Morgen richtig gesagt -, aber mit weitreichenden Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen. Diese Chance und diesen Auftrag nimmt das vorliegende Gesetz der Staatsregierung nicht wahr, und der ganze Gesetzgebungsprozess seit 2006 ist ein einziges Trauerspiel. Die einzelnen Schritte hat Kollegin Neukirch bereits nachvollzogen und ich möchte es an dieser Stelle nicht wiederholen. Aber ich sage, dass es mir wirklich um dieses Gesetz leidtut und das Verfahren ein so schlechtes war. Es ist bei einem Gesetz, das den Schutz der Rechte von Menschen sicherstellen und für Einrichtungen und Träger einen sicheren Rahmen bieten soll, völlig egal, ob die Alten- oder Behindertenhilfe bzw. die Psychiatrie zuständig ist. Das bedeutet, dass wir eine referatsübergreifende Zusammenarbeit im Sozialministerium brauchen, und im ganzen Verfahren hat sich gezeigt, dass es diese Zusammenarbeit nicht im notwendigen Maß gegeben hat.

In der Anhörung zum alten Heimgesetz im Jahr 2009 hatte ich die Sachverständigen gefragt, ob das damals vorliegende Gesetz – solange die Länder kein eigenes Gesetz haben, gilt das Bundesgesetz – Verbesserungen bringen würde – eine einfache Frage, die von allen bis auf einen verneint wurde, der darauf verwies, dass es ein Wert an sich sei, wenn die Staatsregierung Ihre Gesetzgebungskompetenz wahrnehme. Diese Vorstellung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich anscheinend gehalten, sonst wäre die Koalition heute Morgen bereit gewesen, das Gesetz abzusetzen, nachdem sich gezeigt hat, dass Regelungen, die auf Bundesebene in diesem Jahr noch getroffen werden, unter Umständen mit diesem Gesetz nicht harmonisch zu verbinden sind.

Mittlerweile sind die Länder, deren Gesetze Vorbilder für das sächsische Gesetz waren, dabei, ihre eigenen Gesetze zu novellieren, und auch dies gibt weder der Koalition nach der Staatsregierung zu denken. Was bekommen wir nun in Sachsen? Ein Gesetz, das nur den stationären Bereich regelt. Deshalb wird die zentrale Frage in Zukunft lauten: Handelt es sich bei der Einrichtung um ein Heim, um eine stationäre Einrichtung, oder nicht? Es wird eben nicht die Frage gestellt werden:
Können die Betroffenen Selbstbestimmung und Teilhabe in unserem Land für sich in Anspruch nehmen und im Ernstfall auch einklagen, unabhängig davon, ob es sich um ein Heim handelt, um eine stationäre Einrichtung, die unter das Gesetz fällt, oder nicht?

Sie haben nicht den Ansatz gewählt, das Maß an Schutz und an Kontrolle von der Einschränkung der Selbstbestimmung der Betroffenen abzuleiten – ein Ansatz, den die Gesetze in anderen Bundesländern verfolgen und der zum Beispiel mit einer Dreiteilung gelöst wird: auf der einen Seite klassische stationäre Einrichtungen, auf der anderen Seite stationäre Wohnformen und dazwischen ein Bereich, den man unterstützte bzw. trägergesteuerte Wohnform, aber jedenfalls nicht selbst gesteuerte Wohnform nennt. In dieser Dreiteilung wird natürlich auch das Maß an Kontrolle geregelt. Es ist schade, dass Sie sich kein Beispiel an den anderen Ländern genommen haben.

Auch die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere der Artikel 19, den ich Ihnen an dieser Stelle nicht zitiere, scheint mir nur Einwickelpapier für ein Gesetz zu sein, das im Nachgang von der Koalition eingebracht worden ist. Das kritisieren nicht nur wir, sondern auch die Verbände, und zwar in einer Deutlichkeit, wie ich sie selten erlebt habe. Nun zeichnet sich auch noch ab, dass das BeWoG nicht mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz des Bundes harmoniert, das vor der Sommerpause verabschiedet werden soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedaure, wie der Gesetzgebungsprozess abgelaufen ist. Ein weiteres Mal ist Ihr Handeln von Intransparenz und Ignoranz geprägt – gegenüber der Öffentlichkeit, gegenüber den Betroffenen und ihren Verbänden sowie gegenüber uns, Ihren Kolleg(inn)en aus der Opposition – ein schlechtes Beispiel für einen demokratischen Prozess. Statt auf breite Fachkompetenz haben Sie sich in erster Linie auf das SMS gestützt. Sie hätten die Chance gehabt, im Sozialbereich zu gestalten, und diese Chance haben Sie mit diesem Gesetz vertan.