Elke Herrmann: In Sachsen wird geltendes Recht einfach ignoriert

Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum GRÜNEN-Antrag
"Ermittlung des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen" (Drs 5/14034)
100. Sitzung des Sächsischen Landtages, 09. Juli 2014, TOP 10

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich gehe davon aus, dass hier im Hause Einigkeit darüber besteht, dass die Erarbeitung und Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch die Weltgemeinschaft und schließlich auch deren Ratifizierung durch die Bundesrepublik Deutschland ein Meilenstein für die Rechte von Menschen mit Behinderung darstellt.
Der anfängliche Sturm, den die UN-BRK ausgelöst hat, ist leider in Sachsen – zumindest was die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen betrifft – zu einem lauwarmen Luftzug verkommen. Warum nur, frage ich mich?
Eine Erklärung ist, dass die Staatsregierung offenbar nicht weiß, was es für den Unterzeichnerstaat bedeutet, eine Konvention zu ratifizieren. Der Weltvertrag, den die UN-BRK darstellt, erlangt den Rang einfachen Bundesrechts, also den Rang eines Gesetzes. An dieses Gesetz ist auch der Freistaat Sachsen gebunden – ohne Einschränkung.
In diesem Gesetz heißt es, und jetzt komme ich zu dem Anliegen unseres Antrages:
"Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten, alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen; alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen; […]."
Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, eine Expertise in Auftrag zu geben, in der das Landesrecht des Freistaates Sachsen daraufhin untersucht wird, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf gemessen am Maßstab der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besteht.
Sicherlich fragen Sie sich, warum das notwendig ist. Ganz einfach, weil in Sachsen geltendes Recht einfach ignoriert wird. Die Staatsregierung hat sich gegen die systematische Umsetzung der UN-BRK mittels eines Aktions- und Maßnahmeplanes entschieden. Das hat zur Folge, dass bisher auch keine umfängliche Prüfung des Landesrechts hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit der UN-BRK stattgefunden hat. Eine systematische Normprüfung ist jedoch dringend erforderlich, da die Ursache von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung häufig im sächsischen Landesrecht liegt. Verwiesen werden kann exemplarisch auf das Schulgesetz, das Wahlgesetz oder auch das PsychKG. Durch dieses Nichthandeln durch die Staatsregierung wird Teilhabe vorenthalten und es wird jeweils dem oder der Einzelnen aufgebürdet, im Klageweg Ansprüche durchzusetzen. Das ist ein Skandal.
Würde die Staatsregierung die UN-BRK ernst nehmen, dann hätten wir sicherlich alle schon einmal etwas von unserer staatlichen Anlaufstelle für die UN-BRK (Art. 33 UN-BRK), die beim Sozialministerium angesiedelt ist, gehört. Das wussten Sie nicht, dass wir eine solche Stelle haben? Ich auch nicht. Ich konnte es aber im 5. Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen nachlesen. Dort steht auch, dass im Freistaat Sachsen kein staatlicher Koordinierungsmechanismus eingerichtet wurde (S. 6 oben). Ja, und das ist das Problem. Die Staatsregierung hat kein Konzept für eine strukturierte und koordinierte Umsetzung der UN-BRK.
Bereits 2010 haben wir im Plenum mit einem Antrag die Erarbeitung eines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK gefordert. Ich erinnere mich noch ganz deutlich an die damaligen Worte der Ministerin Clauß: "Wir brauchen keinen Aktionismus." Aktionismus wollten auch wir nie. Uns ging es vielmehr um planvolles und abgestimmtes Handeln. Der Freistaat Sachsen ist mittlerweile das einzige Bundesland, in dem es einen solchen Plan nicht gibt. Das war eine Fehlentscheidung, Frau Clauß.
Auch deshalb fragt aktuell der UN-Fachausschuss, vor dem die Bundesrepublik Deutschland im September zum Umsetzungsstand der UN-BRK Rede und Antwort stehen wird, bei zahlreichen Themen nach, für die die Länder zuständig sind. Folgenden Aufklärungsbedarf hat der UN-Fachausschuss (Auszug. Insgesamt wurden 25 Fragen [list of issues] gestellt):
1. Bitte übermitteln Sie für jedes der 16 Bundesländer Informationen über das Verständnis und die Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Aktionspläne zur Umsetzung, einschließlich darüber, wie den Menschenrechten der am stärksten marginalisierten Gruppen, zum Beispiel der in Einrichtungen lebenden Menschen, Rechnung getragen wird.
2. Bitte erläutern Sie, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass sowohl bestehende als auch neue Rechtsvorschriften das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen einhalten. Wie haben die Bundesregierung und die Länderregierungen ihre bestehende Gesetze und neue Gesetzentwürfe mit den Verpflichtungen aus dem Übereinkommen in Einklang gebracht?
Bei den Antworten, die auch der Freistaat Sachsen liefern muss, werden wir keine Glanzrolle abgeben.
Gern möchte ich Ihnen anhand einiger Beispiele den gesetzgeberischen Handlungsbedarf verdeutlichen:
Zum Schulgesetz und zur Schulintegrationsverordnung: Bis heute wird auf die diskriminierende Schulintegrationsverordnung und das Schulgesetz verwiesen, um Kindern mit Förderbedarf den Schulbesuch an einer Regelschule zu verweigern. Erst kürzlich erreichte uns eine Petition. Ein Schüler wurde bis zur 4. Klasse integrativ an einer Regelschule unterrichtet. Er wollte auch in der 5. Klasse gemeinsam mit seinen Freunden lernen. Die zuständige Behörde lehnte jedoch die Finanzierung eines Schulassistenten ab, die Sächsische Bildungsagentur verwies den Schüler dann unter Hinweis auf die Schulintegrationsverordnung auf eine Förderschule. Daraufhin erklärte sich die Mutter des Kindes bereit, die Schulassistenz zu übernehmen, was der Sächsischen Bildungsagentur nicht genügte. Das ist ein Skandal und vor allem hier in Sachsen kein Einzelfall. Eltern und Kinder müssen immer noch ihren Platz in einer Regelschule erkämpfen.
Landeswahlgesetz, Kommunalwahlgesetz, Landeswahlordnung: Die gegenwärtigen wahlrechtlichen Vorschriften, die insbesondere Menschen mit Behinderung die Wahlausübung ermöglichen sollen, greifen zu kurz. Die Vorschriften zur Barrierefreiheit der Wahlräume entfalten keine ausreichende Wirkung und widersprechen schon der Definition von Barrierefreiheit. Die gegenwärtigen Vorschriften, die die Unterstützung durch Dritte beim Wahlvorgang vorsehen, sind zu restriktiv formuliert und berücksichtigen vor allem nicht, dass es über das "Nichtlesen- bzw. Nichtschreibenkönnen" hinaus auch Verständnisprobleme geben kann, die eine weitergehende Unterstützung an der Wahlurne erforderlich machen. Nach geltenden menschenrechtlichen Standards sind auch die Wahlrechtsaus-schlüsse nicht zu rechtfertigen.
Das sind nur einige Beispiele. Um den gesamten gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu ermitteln, soll die Monitoringstelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ein Gutachten erstellen. Für diesen Weg hat sich übrigens auch das Land Berlin entschieden.