Elke Herrmann: Kinder und Jugendliche sollen sich mit Bitten, Beschwerden und Ideen an den Petitionsausschuss des Landtages wenden können

Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Viel ist über den diesjährigen Petitionsbericht gesagt worden. Ich will Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt, eine neue Herausforderung, lenken und zwar die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.
Kinder und Jugendliche können sich, genau wie alle anderen Menschen in Sachsen, mit Bitten, Beschwerden und Ideen an den Petitionsausschuss des Landtages wenden, denn das Petitionsrecht ist nicht an die Volljährigkeit gebunden.
Dass Kinder und Jugendliche von Gesetzen und politischen Entscheidungen betroffen sind, die wir hier im hohen Haus fällen oder die in den Ministerien beschlossen werden, wird niemand bestreiten wollen. Also ist es doch nur folgerichtig, dass sie auch Vorschläge machen können, wenn sie Veränderungen für notwendig halten, wenn sie sich eingeschränkt oder ausgeschlossen fühlen durch Entscheidungen. Der manchmal überraschende Blick von Kindern und Jugendlichen auf ihren Alltag kann auch uns zu neuen Sichtweisen verhelfen. Kinder und Jugendliche können sich mit Ideen und Wünschen an den Petitionsausschuss wenden, tun dies aber in der Regel nicht. Fragen wir uns eigentlich warum? (…)
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