Elke Herrmann: Nichtraucherschutz konsequent und bundesweit regeln
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Seit Nichtraucherschutzgesetze verabschiedet wurden, beschäftigen sich die Gerichte mit Klagen von Betreiberinnen und Betreibern unterschiedlicher Gastronomiebetriebe. Zum Teil sind bereits Entscheidungen gefällt worden. Zu keiner Zeit wurde dabei der Nichtraucherschutz als solches in Frage gestellt. Es ging immer nur um Ausnahmetatbestände in den Gesetzen und daraus folgende Ungleichbehandlungen oder Wettbewerbsverzerrungen.
Das hätten wir uns erspart, wenn konsequente Nichtraucherschutzgesetze ohne Ausnahmeregelungen, wie Raucherräume, verabschiedet worden wären. Das möchte ich vorweg schicken. Die GRÜNE Position war immer, den Nichtraucherschutz in Gaststätten auch über das Arbeitsstättengesetz auf der Bundesebene und damit bundesweit einheitlich und konsequent zu regeln. Dafür gab es keine Mehrheit. Uns erschließt sich immer noch nicht, weshalb die Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie weniger schützenswert sein sollte als die von Beschäftigten in anderen Bereichen. (…)
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