Elke Herrmann: Sachsen muss mehr für Inklusion tun
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum gemeinsamen Antrag der GRÜNEN- und SPD-Fraktion "Vorlage des fortgeschriebenen ‚Aktions- und Maßnahmeplanes zur zielgerichteten Umsetzung von Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention‘ und umgehende Schaffung der Rahmenbedingungen für eine inklusive Bildung im Freistaat Sachsen"
94. Sitzung des Sächsischen Landtages, 09. April 2014, TOP 11
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt als weg- und richtungsweisend für die Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft. Sie konkretisiert die Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen. Schon oft haben wir uns hier im Plenum aus verschiedenen Anlässen mit der Konvention und den in ihr verbürgten Rechten beschäftigt, so auch schon heute, als wir uns mit dem Inklusionsgesetz beschäftigten.
Das Thema Schule und gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung stellt eine Schlüsselstelle, sozusagen eine Weiche für den späteren Lebensweg von Menschen mit und ohne Behinderung dar. Das dürfte unstrittig sein. Denn, wenn es für mich als Schülerin „normal“ ist, gemeinsam mit Kindern mit Lernschwierigkeiten, körperlichen Einschränkungen etc. zu lernen, dann ist es für mich später auch „normal“, gemeinsam zu arbeiten, zu leben, die Freizeit zu gestalten. Kurz gesagt: Die Separation, die im Kindesalter stattfindet, wirkt auf das weitere Leben fort! Die Separation, die unterbleibt, quasi die Inklusion, wirkt ebenso fort!
Weil das auch hier im Landtag einige Abgeordnete so erkannt hatten, ist im September 2011 etwas Sagenhaftes passiert, nämlich ein gemeinsamer Antrag einzelner Abgeordneter aller demokratischen Fraktionen. Das kommt, wie Sie alle wissen, nicht oft vor und ist besonders bedeutungsvollen Themen vorbehalten. Die Staatsregierung wurde vom Landtag verpflichtet, einen Aktions- und Maßnahmeplan vorzulegen, diesen fortzuschreiben sowie den Landtag fortlaufend über den Stand der Erarbeitung und dessen Umsetzung zu informieren. Die Staatsregierung wurde außerdem beauftragt, die Öffentlichkeit über die Umsetzung des AMP zu informieren sowie im Rahmen von Informationskampagnen die gesellschaftliche Akzeptanz und das aktive Mitwirken aller Akteure zu initiieren.
Das war der Auftrag! Und was mich wirklich auf die Palme bringt, ist, dass es hier im Freistaat Sachsen möglich ist, Landtagsbeschlüsse einfach nicht umzusetzen, diese zu ignorieren und mit stoischer Ignoranz auszusitzen. Das ist einfach unfassbar!
Der Aktions- und Maßnahmeplan wurde zwar vorgelegt, seine Fortschreibung steht jedoch seit über einem Jahr aus. Von einem Expertengremium wurden in einem länger dauernden Prozess Empfehlungen erarbeitet, die in den Aktions- und Maßnahmeplan eingearbeitet werden sollten. Außerdem erging ein Minderheitenvotum über die Punkte, bei denen keine umfassende Einigkeit hergestellt werden konnte. Diese Empfehlungen sind vor allem für die Planung der Schuljahre in Bezug auf die Bereitstellung der finanziellen und personellen Ressourcen von Bedeutung. Regelmäßige Nachfragen im Schulausschuss und auch zuletzt hier im Plenum nach der Vorlage des fortgeschriebenen AMP werden von der Ministerin Kurth ignoriert bzw. ausweichend beantwortet. Das ist eine Ohrfeige für den Landtag, aber auch für die Mitglieder des ExpertInnengremiums, die ihre Expertise und ihre Zeit zur Verfügung gestellt haben, um das Thema Schulinklusion in Sachsen voran zu bringen.
Schulinklusion ist in Sachsen im Moment kein Hoffnungsmodell, sondern allenthalben geeignet, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Schülerinnen und Schüler zu verunsichern:
So müssen Eltern immer noch die lernzieldifferente Beschulung ihrer Kinder in einer Mittelschule (Oberschule) auf dem Klageweg erstreiten. Schulbescheide werden erst kurz vor Beginn des Schuljahres ausgegeben, sodass es unmöglich ist, Leistungen bei anderen Behörden wie dem Sozialamt bzw. dem Jugendamt für Schulassistenz zu beantragen bzw. rechtzeitig bewilligt zu bekommen. Eine frühere Entscheidung sei unmöglich, weil ja alle Kinder gleich behandelt werden müssen, O-Ton Sächsische Bildungsagentur. Und das lassen Sie zu, Frau Kurth! Es gibt momentan keine Beratungsstelle, an die sich Eltern wenden können, um im sächsischen Dschungel der schulischen Inklusion eine Schullaufbahnberatung zu bekommen, die frei von eigenen Interessen ist.
Die Lehrerwochenstunden für die integrative Unterrichtung (Integrationsstunden) wurden von Ihnen, Frau Kurt, auf 2,5 Stunden je Integrierter Schülerin gekürzt. Das ist eine Lehrerwochenstunde weniger als im Schuljahr davor. Die Schulintegrationsverordnung sieht 5 Stunden vor. An den Förderschulen fiel über die Hälfte des Unterrichts, der wegen Krankheit einer Lehrkraft oder aus anderen Gründen nicht planmäßig stattfinden konnte, aus. Lehrplanmäßiger Unterricht ist dort die Ausnahme. Und ich sage Ihnen nichts Neues, Frau Kurt, auch diese Entwicklungen an den Förderschulen gehen zu Lasten der schulischen Inklusion.
Frau Kurth, Sie tragen die Verantwortung für die fatale Lage der inklusiven Bildung in Sachsen. Die eben dargelegte Situationsbeschreibung veranlasste uns – meine Fraktion und die Fraktion der SPD – zu dem vorliegenden Antrag. Die darin genannten Forderungen sollen dazu beitragen, die eben beschriebenen Missstände zu beheben.
Die Monitoringstelle legte im März die Vorabfassung der Studie „Inklusive Bildung: Schulgesetze auf dem Prüfstand“ vor. Der Freistaat Sachsen kommt darin nicht gut weg, was bei dem eben Gesagten nicht verwundert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Kurth: Inklusion heißt ohne Zweifel Anstrengung für alle Beteiligten und setzt die Bereitschaft voraus, das Schulsystem im Spiegel der UN-Behindertenrechtskonvention zu betrachten und neu zu denken und zu ordnen. Uns allen ist klar, dass wir nicht von heute auf morgen zu einem inklusiven Schulsystem kommen werden. Vielmehr steckt ein über mehrere Jahre dauernder Prozess dahinter. Den Weg muss ein Maßnahmenplan beschreiben. Im Moment allerdings stecken wir in einer Sackgasse. Diese umgehend zu verlassen, ist unsere Aufgabe. In dem Antrag werden die Punkte benannt, die es ermöglichen, wieder auf die Spur zu kommen.
Staatenberichtsverfahren intransparent: Wir wurden nicht darüber informiert, was die Staatsregierung für den Bericht geliefert hat, obwohl die Staatsregierung im gemeinsamen Antrag dazu verpflichtet wurde.
Im September 2014 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen erstmals in einem internationalen Verfahren, wie die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzt. Hier wird auch deutlich werden, auf welchem Stand sich der Freistaat Sachsen in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention befindet und wird dabei wohl eher schlecht wegkommen. Wir wurden bis jetzt auch nicht darüber informiert, wer aus Sachsen nach Genf reisen wird. Ich habe den Eindruck, Sie nehmen die Wirkkraft der UN-Behindertenrechtskonvention und seiner Kontrollgremien nicht ernst!
Ein umfassendes Umlenken ist erforderlich, damit in Sachsen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können. Weitere Verzögerungen sind nicht hinnehmbar!