Elke Herrmann: Schwangerschaftskonfliktgesetz: Entwurf der Staatsregierung wurde nach der von uns beantragten Anhörung überarbeitet und Kritik der Sachverständigen aufgegriffen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Wir haben es jetzt schon mehrmals gehört, dass der 1. Entwurf der Staatsregierung zum Ausführungsgesetz des Schwangerschafts-konfliktgesetzes verfassungswidrig war, denn statt ein gesetzlich vorgeschriebenes plurales Angebot an Beratungsstellen vorzuhalten, sollten diese nach Auslastung, das heißt bei Bedarf, finanziert werden. Das Ziel dahinter konnte nur sein, bei geringer Auslastung im Folgejahr die Förderung der Beratungsstelle zu kürzen. Im Gegenzug war eine Erhöhung der Förderung bei Mehrauslastung nicht vorgesehen. (…)
Wir sind erleichtert, dass die Koalitionsfraktionen den Entwurf der Staatsregierung nach der von uns beantragten Anhörung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz, besser gesagt, zum Ausführungsgesetz, noch einmal überarbeitet und in wesentlichen Punkten die Kritik der Sachverständigen aufgegriffen haben.
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen:
herrmann_2008-05-28_slt107_top4