Elke Herrmann: Verwaltungsreform bietet Chance, hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderungen in Kreisen und kreisfreien Städten einzustellen
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) die Verwaltungsreform bietet die Chance, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in den Kreisen und Kreisfreien Städten hauptamtlich einzurichten. Das ist das zentrale Anliegen unseres Gesetzentwurfs.
Die Hauptamtlichkeit ist dringend erforderlich, damit die Beauftragten ihre Aufgaben in den Großkreisen noch erfüllen können. (…)
Die Beauftragten stehen vor neuen Aufgaben, weil sich durch die Vergrößerung der Landkreise die sozialen Strukturen verändern, der oder die Beauftragte muss den Kontakt halten zu den unterschiedlichen Selbsthilfegruppen, Vereinen/ Verbänden, den einzelnen Betroffenen sowie deren Angehörige. (…)
Die Beauftragten sollten im Zuge der Restrukturierung der Landkreise möglichst schnell ernannt werden, damit die Ämter in den Kommunen fachlich unterstützt werden können und damit Menschen mit Behinderungen eine Anlaufstelle bekommen, um bei Beschwerden unkomplizierte Unterstützung erhalten.
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen:
herrmann_2008-12-10-slt125_top12