Elke Herrmann: Verwaltungsreform mit erheblichen Nachteilen für Menschen mit Handicap verbunden

Es gilt das gesprochene Wort!
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt ihnen heute ein Gesetz zur Änderung des Sächsischen Integrationsgesetzes vor. (…) Warum schlagen wir ihnen gerade jetzt eine Änderung des Integrationsgesetzes vor? Zum 1. August 2008 werden im Zuge der Verwaltungs- und Funktionalreform zahlreiche Aufgaben vom Land auf die Kommunen übertragen. Zu diesen Aufgaben gehören u.a. Verwaltungsverfahren, die ausschließlich Menschen mit Behinderung betreffen, wie die Feststellung des Grades der Behinderung oder die Gewährung des Landesblindengeldes und anderer Nachteilsausgleiche.
Landesbehörden sind dank Integrationsgesetz angewiesen, Betroffenen auf Antrag kostenfrei einen Gebärdendolmetscher oder sonstige Kommunikationshilfen zur Verfügung zu stellen, wenn dies für die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist.
Dieses Recht für die Betroffenen wollen wir absichern, auch wenn die Aufgaben künftig von den Kommunen wahrgenommen werden.
Sonst wäre die Verwaltungsreform mit erheblichen Nachteilen für Menschen mit Handicap verbunden. Das kann niemand von uns wollen. Jedenfalls reden sie alle im Plenum immer anders: von Teilhabe und Unterstützung für Betroffene.
Vollständigen Wortlaut als PDF herunterladen:
herrmann_2008-05-03_slt101_top10