Elke Herrmann: Vom Law-and-Order-Strafvollzug zur sozialen Integration jugendlicher Strafgefangener
Es gilt das gesprochene Wort!
(…) Zunächst möchte ich Sie, Herr Mackenroth, dazu beglückwünschen, dass Sie den Jugendstrafvollzug – was hier – so meine ich, vor wenigen Monaten und Wochen noch niemand erwartet hatte – in einem eigenständigen Gesetz normieren wollen – und sich damit endlich der Weisheit aller anderen Bundesländer angeschlossen haben.
Wie dies geschehen kann, möchte ich Ihnen gerne anhand unseres Gesetzentwurfs erläutern:
Die Grundlinie unseres Gesetzentwurfs zum Vollzug der Jugendstrafe in Sachsen stellt das Ziel der Resozialisierung der Jugendgefangenen dar. Damit schließen wir uns der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an, das „der Vollzug der Freiheitsstrafe […] auf das Ziel ausgerichtet sein [muss], dem Inhaftierten ein künftiges straffreies Leben in Freiheit zu ermöglichen“.
Dieses Ziel ist leitend für all unsere Maßnahmen, die in unserem Entwurf enthalten sind. Es kann kein Ziel des Jugendstrafvollzuges sein, in Konkurrenz zur Resozialisierung den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung als Vollzugsziel festzuhalten. Letzteres folgt, wenn ersteres gelungen ist. Missverständliche und relativierende Formulierungen des einzigen Ziels, nämlich der Resozialisierung, sind der Sache nicht dienlich und stehen zu der klaren Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes in Widerspruch. (…)
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herrmann_2007-06-06_slt80_top11.pdf