Elke Herrmann zum Gesetzentwurf einen Migrationsbeauftragten zu bestellen
Es herrscht Einigkeit, dass die Arbeit der Migrationsbeauftragten wichtig ist – unklar bleibt, warum CDU- und FDP-Fraktion bei der Verpflichtung hauptamtlicher Migrationsbeauftragter in Kommunen und Landkreisen kneifen
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Gesetzentwurf "Gesetz über die Bestellung von hauptamtlichen kommunalen Beauftragten für Fragen der Migrationsgesellschaft (Migrationsbeauftragte)" (Linke, Drs. 5/5934) in der 46. Sitzung des Sächsischen Landtages, 14.12., TOP 3
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
es scheint eine allgemeine Einigkeit darüber zu herrschen, zumindest war das mein Eindruck in den Ausschüssen, die mit dem Gesetz befasst waren, dass die Arbeit der Ausländer-/Integrations-/Migrationsbeauftragten wichtig und richtig ist und geschätzt wird. Dann frage ich mich allerdings, warum CDU- und FDP-Fraktion dann, wenn es ernst wird, nämlich, wenn Kommunen ab einer bestimmten Größe und Landkreise zur Bestellung von hauptamtlichen Migrationsbeauftragten verpflichtet werden sollen, kneifen. Die hauptamtliche Bestellung und die Verpflichtung dazu durch den Landesgesetzgeber ist doch nur eine logische Folge, wenn wir die Realität sehen.
Die Wirklichkeit sieht wie folgt aus: Ich zitiere aus dem Bericht des Ausländerbeauftragten Martin Gillo, der die Situation recht anschaulich beschreibt:
«Im Freistaat Sachsen arbeiten insgesamt 19 Ausländer- und Integrationsbeauftragte der Städte und Landkreise in den Bereichen Migration, Flüchtlinge und Integration. Ihre Arbeitsgrundlage ist die Sächsische Landkreisordnung bzw. die Sächsische Gemeindeordnung. Nach dieser Gesetzesgrundlage sollen bzw. können die Gemeinden Beauftragte für spezielle Aufgabenbereiche bestimmen. Die Landkreise sollen zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Ausländer Ausländerbeauftragte bestellen. Ausgehend von dieser gesetzlichen Grundlage sind die Ausgestaltung und die Ausstattungen dieser Stellen sehr ungleich.
Von den 19 Ausländer- bzw. Integrationsbeauftragten sind derzeit acht ehrenamtlich und elf hauptamtlich tätig. Fünf der hauptamtlich Tätigen nehmen die Aufgaben als KAIB parallel zu den Aufgaben von Gleichstellungs- oder Behindertenbeauftragten wahr. Drei der fünf Beauftragten in Doppelfunktion arbeiten in Teilzeit. Bei den elf ehrenamtlichen Ausländer – beauftragten gibt es große Unterschiede hinsichtlich der Budgets und der verwaltungsinternen Verfahren beispielsweise bzgl. der Reisekosten und der Ausstattung. Damit ist natürlich auch das Leistungsspektrum, das in den verschiedenen Kreisen angeboten werden kann, breit gefächert.
Darüber hinaus wirken sich die unterschiedlichen regionalen Bedingungen (z.B. Größe der Landkreise) sehr unterschiedlich auf die Arbeit der Beauftragten aus. Während die Beauftragten in den Kreisfreien Städten ihre Arbeit tatsachlich auf eine Stadt begrenzen können und hier auch die meisten Menschen mit Migrationshintergrund leben, stehen die Beauftragten der Landkreise vor anderen Problemen: Die Klienten sind einerseits auf den ganzen Landkreis verteilt, was eine hohe Mobilität entweder auf Seiten der Klienten oder auf Seiten der Beauftragten erfordert. Andererseits erreicht die Zahl der hier lebenden Migranten selten jene Größe, ab der sich beispielsweise um eine Projektförderung des Bundes bemüht werden kann. Gegenwärtig nehmen wir eine Zurückdrängung des Amtes der kommunalen Ausländer- und Integrationsbeauftragten in die Ehrenamtlichkeit wahr.»
Ich denke, dieser Bericht spricht für sich und verdeutlicht einmal mehr, warum wir eine gesetzliche Regelung mit all ihren Konsequenzen, z.B. zur Finanzierung für die Bestellung von hauptamtlichen Beauftragten brauchen.
Hinweisen möchte ich noch auf eine weitere Realität, die uns zum Handeln zwingt und sich aus der Aufgabe des Beauftragten ableitet: Aufgabe des Beauftragten ist gemäß dem Vorschlag der einbringenden Fraktion auch die Förderung eines von "Toleranz getragenen Zusammenlebens" (§ 64 Abs. 3 SächsGemO) in der Gemeinde und in den Landkreisen. Ich muss zugeben, dass ich echte Schwierigkeiten mit dem Begriff Toleranz habe – vielmehr geht es doch um Akzeptanz, Wertschätzung und Chancengleichheit. Ich gehe aber davon aus, dass die einbringende Fraktion den Begriff so verstanden haben will.
Diese Aufgabe ist gerade hier im Freistaat Sachsen, in dem rassistische Einstellungen in der Mitte der Bevölkerung anzutreffen sind, eine Schlüsselaufgabe. Und jetzt möchte ich noch ein Zitat nennen. Es stammt aus der Studie von Decker und weiteren Autoren "Ein Blick in die Mitte. Zur Entstehung rechtsextremer und demokratischer Einstellungen in Deutschland":
«Die in allen Bevölkerungsgruppen vorhandenen und über die Zeit auch stabilen Zustimmungswerte zu ausländerfeindlichen Aussagen zeigten und zeigen einen hohen politischen Handlungsbedarf an.» ( Decker et al, Ein Blick in die Mitte, 2008, S. 126).
Natürlich kann "Toleranz" nicht verordnet werden und natürlich ist jede und jeder einzelne von uns gefragt. Das entbindet uns jedoch nicht von der Pflicht als Politikerinnen und Politiker dieses Landes, endlich die Weichen in die richtige Richtung zu stellen. Wir stimmen für den Gesetzentwurf.