Elke Herrmann zur Arbeit von Familienhebammen
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag "Arbeit der Familienhebammen stärken – Chance für Kinder nutzen" (CDU/FDP) in der 45. Sitzung des Sächsischen Landtages, 24.11., TOP 3
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Mit dem Antrag, der uns vorliegt, kann man nahtlos an die vorhergehende Debatte anschließen. Ich habe davon gesprochen, dass wir eine politische Strategie brauchen, die sich auf eine Zahlenbasis gründet. Wir sind uns alle im Klaren, dass das Aufwachsen von Kindern, vor allem unmittelbar nach der Geburt, eine sehr sensible Phase ist und es Familien in unserem Land gibt, die mit dieser Situation einfach überfordert sind.
Deshalb ist es sicher richtig, dass wir ein Netzwerk „Frühe Hilfen“ haben und in dieses auch die Familienhebammen eingebunden sind. Frau Hildmann, die im Sächsischen Hebammenverband für die Familienhebammen zuständig ist, hat im
Sozialausschuss am 07.11.2011, also erst vor Kurzem, berichtet, dass es seit März 2011 in Sachsen 49 ausgebildete Familienhebammen gibt. Die Ausbildung lief über zwei Jahre und umfasste 192 Stunden.
Mittlerweile sind die Familienhebammen selbst aktiv geworden, haben sich Weiterbildungen organisiert und sich untereinander im Netzwerk organisiert, damit das Thema mit dieser Ausbildung für sie nicht abgeschlossen ist, sondern sie sich über diese Fragen weiter untereinander austauschen können. Von diesen 49 ausgebildeten Familienhebammen haben zwei ein Angestelltenverhältnis: eine bei der AWO Pirna mit 20 Stunden und eine im Vogtland, in der Stadt Plauen, ebenfalls mit 20 Stunden.
Nach wie vor ist die Bezahlung für einen Großteil der Familienhebammen nicht geklärt, und es ist klar, dass andere Bundesländer unsere ausgebildeten Familienhebammen gern in ihren Ländern einsetzen. Eine Hebamme, die wir ausgebildet haben, arbeitet in Bayern in der Diakonie auf Honorarbasis, und eine arbeitet in Sachsen-Anhalt. Das ist in Ordnung. Trotzdem stelle ich mir die Frage,warum wir in Sachsen nicht in der Lage sind, Familienhebammen, die wir ausgebildet haben, dann auch zum Einsatz zu bringen.
Damit sind wir wieder bei der Strategie. Wir haben Geld für die Ausbildung von Familienhebammen ausgegeben. Das war ein richtiger Weg. Aber natürlich muss man schauen, dass die Mütter und ihre Kinder auch von den ausgebildeten Familienhebammen profitieren. Eine Sache ist — das tun Sie hier — zu sagen: Wir schauen einmal, was der Bund macht. Vielleicht können wir auch einige Mittel sparen. Das ist schon ausgeführt worden. Ja, der Bund hat im Kinderschutzgesetz, das morgen noch im Bundesrat behandelt wird, die Familienhebammen im Zusammenhang mit frühen Hilfen — 30 Millionen Euro pro Jahr, vier Jahre lang — als Modellprojekt verankert; und was ist dann? Das hat meine Vorrednerin ebenfalls bereits gesagt. Ich denke, spätestens hier müssen wir überlegen: Wollen wir Familienhebammen, und wie wollen wir weiter mit ihnen umgehen? Wie wollen wir in Sachsen in Zukunft Familienhebammen finanzieren? Dazu sagen Sie leider nichts.
Wir haben im Zusammenhang mit dem Haushalt einen Antrag gestellt. Wir wollen 700 000 Euro einstellen und mit einem Haushaltsvermerk versehen, dass dieses Geld ausschließlich für Familienhebammen in Sachsen eingesetzt werden soll.
Man kann auch über andere Dinge nachdenken; aber, was nicht
funktioniert, ist, anzunehmen, dass die Landkreise und kreisfreien Kommunen diese Finanzierung allein stemmen können. Wir wissen alle, wie die Situation dort ist. Sie stehen mit dem Rücken an der Wand und werden sich das schlicht und einfach nicht leisten können. Wenn wir also in Sachsen — das hat Frau Staatsministerin immer wieder betont — frühe Hilfen als wichtig erachten, dann ist es auch Pflicht, etwas dafür zu tun, damit Familienhebammen eingesetzt und adäquat bezahlt werden können, und dafür müssen wir uns einsetzen.
Nichtsdestotrotz ist der Antrag, der uns heute vorgelegt Wurde, ein Bekenntnis zu Familienhebammen und ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht trägt dieses Bekenntnis heute dazu bei, dass Sachsen in der morgigen
Abstimmung im Bundestag entsprechend votiert. Auch wir würden gern wissen, welches Abstimmungsverhalten sich Sachsen vorgenommen hat.
Danke.