Elke Herrmann zur geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag GRÜNE "Geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln – Gender-Budget-Nutzenanalyse in der Haushaltsaufstellung 2013/2014 des Freistaates Sachsen etablieren", 51. Sitzung des Sächsischen Landtages, 7. März 2012, TOP 11
Solange die Staatsregierung Gender-Mainstreaming als bloße Worthülse begreift, solange wird meine Fraktion für eine geschlechtergerechte Haushaltsführung kämpfen
Es gilt das gesprochene Wort!
—————————————————————————-
Sehr geehrter Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
morgen jährt sich der Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden – kurz der Internationale Frauentag zum 101. Mal. Schon ganz schön lange währt der Kampf und der Einsatz für die Rechte der Frauen. Reicht das jetzt nicht endlich mal?
"Mein Mann nimmt auch die zwei Vätermonate Elternzeit" oder aber "Es bewerben sich einfach keine Frauen. Wir würden sie ja gern einstellen" sind Stimmen, die die Gleichberechtigung belegen sollen. Aber seien wir mal ehrlich: von tatsächlicher Gleichberechtigung sind wir noch immer weit entfernt!
Frauen verdienen weniger als Männer, Frauen sind stärker im einkommensschwachen Dienstleistungssektor beschäftigt, in Spitzenpositionen sind sie eher eine Seltenheit, weil eben zum Beispiel nur zwei Monate Vollzeitvater gerade nicht ausreichen, den Frauen den Rücken freizuhalten. Außerdem sind Frauen vorrangig von häuslicher Gewalt betroffen.
Offensichtlich gibt es Strukturen, Verhaltensweisen und Denkansätze, die eine tatsächliche Gleichberechtigung noch immer verhindern. Aus diesem Grund hat meine Fraktion einen Antrag zur Einführung einer Gender-Budget-Analyse für den Sächsischen Haushalt eingebracht. Unser langfristiges Ziel ist die geschlechtergerechte Verwendung von Haushaltsmitteln. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, um struktureller Ungleichbehandlung zu begegnen.
"Nicht schon wieder!" höre ich schon die Damen und Herren von der Regierungskoalition stöhnen und auf vergangene Debatten zum Gender-Budgeting verweisen. Aber, sehr verehrte Kollegen und Kolleginnen, dann kann ich nur antworten: Solange Sie es vorziehen, Art. 8 der Landesverfassung zum bloßen Lippenbekenntnis zu degradieren und solange Sie Gender-Mainstreaming – eine Strategie zu der sich die Staatsregierung durchaus bekennt – als bloße Worthülse begreifen, ohne die erforderlichen Konsequenzen für die Haushaltsführung zu ziehen. Solange wird meine Fraktion nicht müde, sie mit der Forderung zur Einführung einer geschlechtergerechten Haushaltsführung zu konfrontieren.
Für diejenigen, die mit dem Wortungetüm "Gender-Budgeting" nichts anfangen können, möchte ich kurz darlegen, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Es bezeichnet die geschlechterdifferenzierte Analyse der öffentlichen Haushalte und bezieht sich auf alle Phasen und Bereiche der Haushaltspolitik und ist DAS finanzielle Instrument des Gender Mainstreaming. Dahinter steht die Annahme, dass die öffentlichen Einnahmen und Ausgaben die wirtschaftlichen Möglichkeiten von Männern und Frauen wesentlich mitbestimmen und damit Einfluss auf die Geschlechtergerechtigkeit nehmen. Wer es mit der Gleichstellungspolitik also ernst meint, muss Gender Budgeting zum integralen Bestandteil der Haushaltspolitik machen. Das setzt geschlechterdifferenziert erhobene und kontinuierlich zu pflegende Daten voraus.
Eine Gender-Budget-Nutzenanalyse ermittelt bei ausgewählten Produkten, ob die Programme, Angebote oder Leistungen vermehrt von Frauen oder Männern (Mädchen oder Jungen) in Anspruch genommen werden. Zusätzlich wird die geschlechtsspezifische Verteilung von Haushaltsmitteln als Betrag ermittelt und dann auch in Prozente umgerechnet. Danach erfolgen die Analyse, die Zielebestimmung, die konkrete Umsetzung und schließlich die Erfolgskontrolle.
Gender-Budgeting kann sogar mehr als Geschlechtergerechtigkeit herstellen: es liefert bessere Entscheidungsgrundlagen und schafft Transparenz, es ermöglicht eine wirkungsorientierte Haushaltsführung und eine effiziente Ressourcennutzung.
Sie sehen, meine Damen und Herren, Gender-Budgeting ist ein wesentliches Steuerungsinstrument. Darauf sollte gerade in Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen nicht länger verzichtet werden. Vielmehr regen wir mit unserem Antrag sogar an zu überprüfen, ob das Instrument der Budget-Nutzenanalyse auch auf andere Merkmale, wie zum Beispiel das Lebensalter übertragen werden kann. Damit könnten auch zielgerichteter öffentliche Mittel zum Umgang mit und zur Beeinflussung des demografischen Wandels eingesetzt werden.
Länder wie Baden Württemberg – und dort noch vor der GRÜNEN Regierungsbeteiligung, Berlin und Bremen haben Gender Budgeting in das Haushaltsverfahren implementiert. Rheinland Pfalz und Sachsen Anhalt haben auch schon Nutzen und Notwendigkeit erkannt und beabsichtigen die Einführung. Die Verwendung der ESF-Mittel auf Bundesebene erfolgte unter Berücksichtigung von Gender-Budgeting.
Die Haushaltsplanung als zentrales politisches Steuerungselement und Ausdruck der politischen Prioritätensetzung darf nicht länger geschlechtsblind sein. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns endlich zielgruppen- und wirkungsorientiert haushalten und die entsprechenden Beschlüsse im Vorfeld des morgigen Internationalen Frauentags fassen.