Elke Herrmann: Zwangsrückführungen von Minderheitenangehörigen führen in eine humane Katastrophe
Redebeitrag der Abgeordneten Elke Herrmann zum Antrag der Fraktionen GRÜNE, Linke und SPD "Abschiebestopp von Roma, Ashkali und Balkan-Ägyptern in die Staaten der Balkanhalbinsel" (Drs. 5/11064), 69. Sitzung des Sächsischen Landtages, 30. Januar 2013, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
mit dem vorliegenden Antrag fordern die Fraktionen GRÜNE, LINKE und SPD die Staatsregierung auf, umgehend die Abschiebung von Minderheiten in die Balkanländer einzustellen. Mit dem Antrag erkennen wir die katastrophalen menschenunwürdigen Lebensbedingungen von Minderheitenangehörigen, insbesondere der Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter, in diesen Staaten und damit die Diskriminierung dieser Menschen in ihren Heimatländern an. Damit unterstützen wir das Anliegen des sächsischen Netzwerks "Asyl, Migration und Flucht", dem wir für seine Initiative dankbar sind.
Unsere Forderung dient der Wahrung der Menschenwürde, zu deren Schutz wir verpflichtet sind. Ebenso sehen es übrigens die Regierungen in Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Rheinland-Pfalz, die ohne Not und ohne großes Gezeter ganz selbstverständlich einen Abschiebestopp über die Wintermonate ausgesprochen haben.
Die Zunahme der Zahl der Flüchtlinge als Asylmissbrauch zu diffamieren, verkennt vor allem auch die Lage vor Ort:
Angehörige der Roma, Ashkali und Balkan-Ägypter sind Opfer massiver Diskriminierung, die dazu führen, dass sie ihre Existenz nicht eigenständig bestreiten können. Ihr Zugang zu elementaren Lebenschancen ist damit faktisch verhindert. Zudem werden sie immer wieder zur Zielscheibe von Hass und rassistischer Gewalt, z.T. auch durch die Staatsorgane, die sie eigentlich schützen sollen.
Ein Großteil der Roma lebt in sogenannten informellen Siedlungen, von denen 30 Prozent über keinen Zugang zu Trinkwasser verfügen, 70 Prozent verfügen über keinen Anschluss an Abwasserentsorgungssysteme. Die serbische Regierung geht selbst davon aus, dass 270 000 Roma in gesundheitsgefährdenden Verhältnissen leben. In Mazedonien drückt sich die allumfassende Diskrimierung dadurch aus, dass 70 Prozent aller Roma arbeitslos sind; das hat die Europäische Kommission festgesetellt. Insgesamt haben Kinder der Roma keinen gleichen Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen. Nur das würde Chancen verbessern. Romakinder gehen überproportional häufig in Sonderschulen, ihr Zugang zu medizinischen Dienstleistungen ist eingeschränkt, weil sie sich Medikamente und Zuzahlungen nicht leisten können.
Im Winter wird die Not noch stärker, weil Einkommensmöglichkeiten, z.B. Saisonarbeit, fehlen und gleichzeitig die Kosten für Brennmaterial und Lebensmittel steigen. Ich könnte die Aufzählung noch wesentlich fortsetzen.
Meine Frage lautet allerdings, ob Sie sich vorstellen können, was direkt es für die Menschen bedeutet. Vielleicht haben manche noch erlebt, in unsanierten Altbuawohnungen zu DDR-Zeiten zu leben, und sich darüber zu Recht aufgeregt. Und diese Situation ist gar nicht mit den Verhältnissen zu vergleichen, mit denen Angehörige der Minderheiten in den Ländern der Balkan-Halbinsel konfrontiert sind.
Leider führt die derzeitige Politik ihn Europa dazu, dass Flüchtlinge bei ihrer Rückkehr staatlichen Repressionen ausgesetzt sind und dafür abgestraft werden, dass sie es gewagt haben, einen Asylantrag zu stellen, damit das Ausland auf ihre Situation in den Herkunftsländern aufmerksam zu machen und zu Auseinandersetzungen mit genau dieser Diskussion zu zwingen. In Belgrad werden abgeschobene Asylbewerberinnen und Asylbewerber polizeilich vorgeladen, künftig droht ihnen sogar Haft. In Mazedonien drohen der Entzug des Reisepasses und das Versagen der Sozialhilfe. Es führt eben nicht zum Erfolg, wenn die europäische Politik einzig das Ziel abnehmender Flüchtlingszahlen verfolgt.
Dieses Ziel können die Herkunftsländer auf unterschiedliche Art erreichen, eben auch durch zunehmende Repressionen und Nichtachtung der Menschenrechte. So nimmt der Druck auf die Bevölkerungsgruppen seit der Diskussion um den angeblichen Asylmissbrauch und der Forderung nach der Rücknahme der Visafreiheit sogar noch zu. Die hier in Deutschland geführten Diskurse werden auch in Serbien und Mazedonien aufgenommen. Dort entsteht die Angst, dass die Visaerleichterung wegen dieser Menschen, nämlich Minderheiten, für alle wieder verschärft werden könnte. Dadurch nehmen die Ablehnung durch die dortige Bevölkerung, die Ausgrenzung und Diskriminierung noch zu. Vielmehr muss sich die europäische und auch sächsische Politik an Menschenrechten orientieren und Diskriminierung in den Herkunftsländern abbauen.
Dafür müssen Sie Verantwortung übernehmen, Herr Ulbig. Die Zunahme der Zahl der Flüchtlinge pauschal als Asylmissbrauch abzustempeln, schürt hier und dort verbreitete Vorurteile gegenüber Roma. Eine ähnliche Debatte führte Anfang der 1990er Jahre zu einer Vielzahl von Pogromen und Übergriffen auf Flüchtlinge. Wir müssen uns auf auf die menschenrechtlichen Grundlagen des Asylrechts besinnen. Diese sollten in den öffentlichen Diskurs eingebracht werden.
Das fordert die EU mit ihrer Richtlinie vom April 2004, indem sie dort Mindestnormen für die Anerkennung von Flüchtlingen formuliert und die Diskriminierung als Fluchtgrund ausdrücklich nennt, gleich so auch das UN-Flüchtlingswerk, indem es eine Diskriminierung darin sieht, wenn dadurch eine Person nur begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung— davon sprechen wir — eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzungen darstellt und folglich bei der Festlegung des
Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.
Noch einige Worte zu der Diskussion hier in Sachsen: Natürlich sind die Zahlen im Vergleich zu 2008 angestiegen. Das wollen wir nicht leugnen. Aber hier von
„dramatisch“ zu sprechen ist mehr als übertrieben, gemessen an den Zahlen in der Vergangenheit. Natürlich müssen wir im Blick haben, dass die Kommunen jetzt vor Unterbringungsschwierigkeiten stehen. Der Grund dafür liegt aber darin, dass sie in den letzten Jahren ihre Asylunterkünfte dem Bedarf entsprechend reduziert haben. Es wäre ein absoluter Irrweg, jetzt neue Großunterkünfte zu schaffen. Vielmehr müssen wir Asylsuchende in Zukunft stärker dezentral unterbringen. Das müssen Sie, geehrter Herr Innenminister, unterstützen. Lassen Sie die Kommunen nicht länger im Regen stehen.
Leipzig nimmt in Sachen dezentraler Unterbringung eine Vorreiterrolle ein. Den
Vorbehalten gegenüber Asylbewerbern, die es auch in Leipzig gab und gibt, kann nur durch stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in die Planung und durch Kommunikation begegnet werden. Genau das geschieht jetzt in Leipzig.
Die Zeit der Heime fernab von jeglicher Infrastruktur muss endlich der Vergangenheit angehören. Eine Unterbringung im Gemeindegebiet in kleineren Unterkünften und Wohnungen lässt das Verständnis füreinander wachsen und sorgt für Weltoffenheit, von der wir ja hier immer reden.
Willkommenskultur kann sich nicht in freundlichem Umgang mit Fachkräften
erschöpfen, sondern ein freundliches Klima gegenüber allen Menschen, die hier
ankommen, wirkt sich auch auf die Menschen aus, die für sich überlegen, hier künftig als Fachkräfte zu arbeiten. Hier müssen Sie, Herr Ulbig, als Innenminister und Sie,
Frau Clauß, die im Moment zumindest nicht auf der Regierungsbank sitzt, als
amtierende Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz den Kommunen unter die Arme greifen, auf der Bundesebene durch eine Verankerung der dezentralen Unterbringung und hier in Sachsen, indem Sie die Kommunen entsprechend finanziell unterstützen.
Die jetzt im Flüchtlingsaufnahmegesetz genannte Summe, der Pauschalbetrag, den der Freistaat den Kommunen für die Aufnahme und die Unterbringung von
Flüchtlingen zahlt, reicht hinten und vorn nicht für eine menschenwürdige
Unterbringung. Wenn Sie das nicht anfassen, Herr Ulbig, tragen Sie auch dazu bei, dass in den Kommunen die Diskussion fremdenfeindliche Züge annimmt.
Auf dieser Basis können wir nicht mehr ernsthaft und sachlich die Situation der hier Schutz Suchenden diskutieren und auf Verbesserungen in den Herkunftsländern hinwirken.
Was ist denn unser Ziel? Was treibt uns? Einzig, dass die Menschen hier im Land bei uns nicht auf der Matte stehen, oder wollen wir, dass sie in ihren Herkunftsländern ohne Diskriminierung und Verfolgung leben können? — Ich jedenfalls bin gegen die Pilatusvariante: Wir waschen unsere Hände in Unschuld. Das ist keine Lösung, für die Menschen nicht, die in Sachsen Schutz suchen, und auch nicht für die Umsetzung der Menschenrechte, zumal nicht in unserem Haus Europa.
Hintergrund:
- Die Zahl der Asylerstanträge insgesamt ist wieder rückläufig (Okt. 12.000, Nov. 10.000, Dez. 5500. (siehe BAMF)
- Im Dezember waren am stärksten vertreten: Russische Föderation, Syrien, Afghanistan. (siehe BAMF)
- 2012 insgesamt am stärksten vertreten: Serbien, Afghanistan, Syrien. (siehe BAMF)
- Abschiebungen von Roma aus Sachsen 2011 und 2012 ähnlich hoch (ca. 140)
- Letzte Abschiebung 17.01.2013 von Dresden Klotzsche (31 mazedonische Staatsangehörige und 47 serbische Staatsangehörige); Innenminister Markus Ulbig (CDU) äußerte sich dazu in einer Pressemitteilung des Innenministeriums: Sachsen geht nach wie vor entschlossen gegen Versuche vor, das Asylrecht in Deutschland zu missbrauchen. Staatsminister Ulbig erklärt. "Wir erkennen das Asylrecht und den internationalen Flüchtlingsschutz uneingeschränkt an; wenn aber nach einem Asylverfahren mit allen Möglichkeiten des Rechtsschutzes abschließend festgestellt wird, dass kein Asylrecht besteht, müssen wir die Ausreisepflicht auch mit Abschiebungen konsequent durchsetzen."
- Gemäß Art. 9 Absatz 2 lit. b) der Richtlinie 2004/83/EG DES RATES vom 29. April 2004 über "Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtlinge oder als Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes" sind gesetzliche, administrative, polizeiliche und/oder justizielle Maßnahmen, die als solche diskriminierend sind oder in diskriminierender Weise angewandt werden als Verfolgung und damit als Fluchtgrund zu bewerten. Auch das UN-Flüchtlingswerk bewertet Diskriminierung als Fluchtgrund. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzungen darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.
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