Europa als innovativer Standort − Lippold: Innovation entsteht nicht im statischen Umfeld
Redebausteine des Abgeordneten Gerd Lippold (GRÜNE) zum Antrag der Fraktionen CDU und SPD ‚Europa als innovativer Forschungs- und Industriestandort‘
41. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. September 2016, TOP 8, Drs. 6/5605
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,
dass wir die Staatsregierung ersuchen sollen, sich dafür einzusetzen, den Freistaat Sachsen als innovativen Wirtschafts- und Forschungsstandort zu einer in Wissenschaft und Wirtschaft führenden europäischen Region Mitteleuropas zu entwickeln, ist schon verwunderlich. Ich dachte bisher, sowas sei automatisch Konsequenz des Amtseides.
Aber sei’s drum. Auch wenn man das vielleicht nicht beschließen müsste, so ist wahrscheinlich nicht schädlich, wenn man es trotzdem tut. Deshalb werden wir – das gleich vorab – Ihrem Antrag zustimmen.
Es ist interessant, dass Sie Europa als Bezugsrahmen für die sächsische Strategie zur Wirtschaftsentwicklung betrachten. Studien vergleichen da häufiger die Entwicklung in den Bundesländern und analysieren deren Wettbewerbssituation.
Bei der Betrachtung innovativer Entwicklungen beschränken Sie sich auf den Bereich der Wirtschaft, also auf Innovationen von Forschungsergebnissen, Verfahren, Produkten, Designs, Geschäftsmodellen in diesem Bereich.
Das kann man machen, aber das ist durchaus nicht zwingend. Daneben gibt es auch im sozialen Bereich und bei Organisationsprozessen Möglichkeiten für Innovationen, die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die neue VDI/VDE-Studie zu Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Perspektiven für die sächsische Industrie scheint da zumindest Denkansätze zu enthalten. Das ließe sich sicher noch ausbauen, um am Ende ein modernes Sachsen und nicht nur ein Sachsen mit einer modernen Industrie zu haben.
Wenn man die eigenen Entwicklungschancen im europäischen Rahmen betrachten will, dann muss man die sich aus der Historie ableitenden Pfadabhängigkeiten der eigenen Innovations- und Entwicklungsprozesse anschauen. Hängen die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten davon ab, wie in der Vergangenheit Innovationsprozesse bewältigt wurden? Die Innovationsforschung sieht dafür klare Indizien.
Wenn das so ist, dann gibt es Konsequenzen für aussichtsreiche Strategien im Bereich der eigenen Wirtschaft: der Blick auf die eigenen Potenziale und darauf, wie diese historisch gewachsen sind ist dann maßgeblich für die Erarbeitung echter Wettbewerbsvorteile und Alleinstellungsmerkmale, nicht das Kopieren und Implementieren kurzfristiger Trendkonzepte, mit denen andere erfolgreich sind.
Innovation entsteht im Austausch von Akteuren vor allem in den Übergangsbereichen zwischen Systemen. Dazu muss man sich aber erstmal bewusst in diese Übergangsbereiche begeben. Das gelingt nicht, wenn man Weiterentwicklung vor allem als Zugewinn neuer Fähigkeiten versteht, Überkommenes, Gewohntes aber daneben vehement erhalten will. Innovation bedeutet Wandel. Der ist zwar mit Wertkonservatismus gestaltbar, aber unvereinbar mit sturem Strukturkonservatismus.
Durch Innovation, die sich erfolgreich durchsetzt, werden alte Strukturen verdrängt und schließlich zerstört. Das muss einem bewusst sein, der sich daran macht, Strategien für Zukunftsfähigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu entwickeln und umzusetzen. Die Zerstörung ist notwendig − und nicht etwa ein Systemfehler − damit Neuordnung stattfinden kann. In der Makroökonomie kennt man dafür einen eigenen Begriff – die „schöpferische Zerstörung“. Und es sterben nicht immer die die überkommenen Wirtschaftssegmente der Anderen. Manchmal auch die im eigenen Land.
So ist es etwa in der Energiewende kein Systemfehler, wenn die alte Energiewelt zerstört wird. Das ist vielmehr Grundvoraussetzung für erfolgreiche Neuordnung und damit für wirtschaftlich erfolgreiche Innovation. Das ist beispielsweise manchen Akteuren des Strukturwandels in den Kohlerevieren keineswegs schon klar. Sie meinen, man könne sich erfolgreich neu erfinden, während man das Umfeld so lange statisch hält, bis man damit fertig ist. Sie verkennen dabei, dass starke innere Triebkräfte zur Innovation überhaupt erst dann entstehen, wenn man sich wirklich und nicht nur mit Worten in den Übergangsbereich der Systeme begibt.
Das waren einige Bemerkungen zu Aspekten einer entschlossenen Entwicklung Sachsens zu einer in der Wirtschaft führenden mitteleuropäischen Region, deren Berücksichtigung im Antrag ebenfalls wünschenswert gewesen wäre.
Wie reagiert nun die Staatsregierung auf Ihren Antrag? Zumindest streckenweise ernüchternd.
Sie fordern, die Lücke zwischen Forschung und Produktion, die insbesondere bei Technologie Start-Up-Unternehmen als „Tal des Todes“ berüchtigt ist, durch geeignete Instrumente zu schließen. Das macht Sinn. Denn gerade dort wird es teuer. Man verlässt die Forschungsebene, weswegen mit der typischen Forschungsinfrastruktur etwa bei universitären Partnern nicht weiter gearbeitet werden kann. Man ist aber noch nicht stabil auf dem Markt, und kann voraussichtlich auch mit der ersten Produktionstechnik noch kein Geld verdienen, weswegen jede Bank abwinkt. Die Verfügbarkeit von Risikokapital ist aber weit schwieriger als anderswo in Europa oder gar in den USA.
Die Staatsregierung hebt in ihrer Stellungnahme auf die Pilotlinienförderung gemäß KET-Richtlinie ab und nennt das ihren zentralen Ansatz. KET ist die Abkürzung für key enabling technologies – man hätte auch Schlüsseltechnologien schreiben können aber die Moderne kommt in Sachsen halt auch an unerwarteten Stellen hoch.
Schaut man in die Fördervoraussetzungen dieser Richtlinie, dann sieht man schnell, dass nur gefördert werden kann, wessen Gesamtfinanzierung gesichert ist. Und schon steht der Macher aus dem Startup wieder auf Los, weil genau das ja sein Problem war und weiter ist.
Förderfähig ist nämlich von so einer teuren Produktionsanlage nur die Abschreibung während der Vorhabensdauer. Und weil so ein Startup fix am Markt sein muss und angenommen zwei Jahre Zeit dafür hat, so wären das dann eben 20% des Anschaffungspreises bei einer 10-jährigen Abschreibung. Heißt: wenn er nicht fast alles anders finanziert, hilft ihm das Programm nicht. Nur wer hat, dem wird gegeben. Mitnahmeeffekte bei denen, die eigentlich auch eine 100%-Finanzierung hätten, sind die wahrscheinliche Folge. Wer nicht schon finanziert ist, der überbrückt mit diesem Programm auch nicht das Tal des Todes.
Insofern ist diese Forderung 2.e im Antrag eben nicht das Zuspiel an die Staatsregierung, mit dem sie hier den Ball ins Tor schießen kann. Vielmehr geht der Ball deutlich daran vorbei. Die Instrumente, die den für Überleben und Wachstum von Startups wichtigen Lückenschluss bringen können, stehen noch aus.
Zu ihren Bemühungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Förderverfahren berichtet die Staatsregierung, sie habe erstmals eine pauschalierte Abrechnung ermöglicht. Allerdings werde das konterkariert durch Prüfungsinstanzen, was zu Lasten der Verfahrensvereinfachung ginge und den Zuwendungsempfängern oft schwer vermittelbar sei. Da frage ich mich doch, wer eigentlich regiert? Oder erfolgt diese Verschlimmbesserung direkt durch himmlische Intervention? Wieso kommt die Staatsregierung denn nicht mit einem Konzept, das über die gesamte Kette eine rechtssichere Vereinfachung ermöglicht?
So bleibt das Fazit, dass hier ein Antrag vorliegt, der zwar das Thema noch nicht in allen notwendigen Aspekten angeht, der aber dennoch eine Reihe konkreter und nützlicher Arbeitsaufgaben an die Staatsregierung formuliert. Auch unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Staatsregierung bleiben davon noch welche abzuarbeiten. Deshalb stimmen wir dem Antrag zu.