Eva Jähnigen: Antrag zum Opferschutz der CDU/FDP-Koalition bleibt unkonkret und schwach finanziert
Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag der Fraktionen CDU und FDP
"Effektive und vernetzte Hilfe für traumatisierte Opfer ermöglich"
100. Sitzung des Sächsischen Landtages, 09. Juli 2014, TOP 7
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Den Opferschutz zu stärken, das ist wirklich ein wichtiges Ziel. Jedoch der konkrete Antrag, den Kollegin Jonas angekündigt hat, ist Ihnen leider nicht gelungen.
Es beginnt mit Punkt 1, der Forderung, den Opferschutz zu stärken. Er bleibt leider unkonkret und man kann darüber rätseln, was Sie sich darunter vorstellen. Sind es vielleicht Videokameras? Diese fänden wir als Opferschutz nicht hilfreich. Oder meinen Sie damit, dass die Sensibilität in Regierung und Landesverwaltung erhöht werden soll? Das fänden wir hilfreich, aber dann muss man es auch sagen.
Ich zum Beispiel habe kritisiert, dass der Innenminister mit der „Bild“-Zeitung die Folterkiste einer vergewaltigten, entführten, schwer traumatisierten Frau, die noch heute hier in Dresden mit ihrer Familie lebt, öffentlich präsentiert hat. So etwas muss nicht sein. Das gehört auch zum Opferschutz und da sollte man Klartext reden.
Sie fordern einen Versorgungsbericht über die Traumaversorgung und -behandlung der Opfer. Ja, Traumaambulanzen sind ein wichtiges Thema. Aber welche Vorstellungen und konkreten Ziele haben Sie denn zur Weiterentwicklung? Die schwache Finanzierung ist von meinen Vorrednerinnen schon benannt worden. Ich füge hinzu: Seit dem 15.05. gibt es das Kompetenzzentrum, aber auch das ist nur bis Ende des Jahres finanziert. Soll es fortgesetzt werden? Was haben die Leute zu erwarten? Sagen Sie es doch bitte den Opfern und denen, die ihnen helfen sollen.
Zu den Verfahren nach dem Opferentschädigungsgesetz. Entbürokratisieren und Beschleunigen — das klingt immer gut. Es handelt sich größtenteils um Bundesrecht, aber es spricht natürlich nichts dagegen. Allerdings werden Sie auch hier wieder nicht konkret.
Ich möchte konkrete Zahlen nennen: 2012 gab es in Sachsen 312.406 Straftaten, wovon fast 7.000 Gewalttaten waren. Es gab ganze 623 Anträge auf Opferentschädigung. Davon wurde mehr als die Hälfte, nämlich 361, abgelehnt. Ein Zehntel der Taten führten zu einem Opferantrag — offensichtlich sehr wenige. Das ist es auch, was der Weiße Ring als Opferschutzorganisation immer kritisiert: Zu wenige stellen einen Antrag auf Entschädigung. Zu wenige wissen, dass es das überhaupt gibt und wie man damit umgeht. Die Versorgungsträger gehen zu restriktiv damit um.
Wenn wir über den Versorgungsträger reden, dann kommen wir natürlich zu dem, was sich in Sachsen tun ließe, denn Versorgungsträger ist hier wieder die unkontrollierte Riesenbehörde Kommunaler Versorgungsverband. Wollen Sie, dass dort etwas geändert wird? Wollen Sie sich mal nicht hinter der kommunalen Selbstverwaltung verstecken? Dann sagen Sie aber bitte, was sich ändern soll. Was soll sich beim KSV ändern, damit die Opfer besser an Entschädigungen herankommen? Wie sollen sie beraten werden? Wie sollen die Verfahren vereinfacht werden? Oder sind es nur Wortblasen? Das haben die Betroffenen tatsächlich nicht verdient und das haben auch die Leute nicht verdient, die sich dafür engagieren.
Ich möchte den Blick auf bestimmte Opfergruppen richten:
Erstens. Behinderte, insbesondere Frauen und Mädchen, aber auch Jungen und Männer sind überproportional von Gewalt betroffen. Das hat die Studie des Bundesministeriums der Justiz gezeigt. Wir haben beantragt, dass der Situation von behinderten Frauen bei Gewalt und Missbrauchsopfern besonders Rechnung getragen wird. Es gab dazu eine interessante Anhörung. Sie haben diesen Antrag im Sozialausschuss des Landtages letztens abgelehnt.
Zweitens, traumatisierte Flüchtlinge. Flüchtlinge, die Sachsen aus Bürgerkriegsländern erreichen, aus Kriegssituationen oder aus persönlicher /erfolgung kommen. Das ist für Sie offenbar kein Thema. Nach wie vor passieren die Aufnahmen ohne Dolmetscher. Nach wie vor gibt es keine Versorgung. Gerade bei der Diskussion zu unserem Antrag zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge haben wir gesehen, dass auch die Ausländerbehörde und der Innenminister davon ausgehen, dass dort nur eine minimale medizinische Versorgung stattfinden soll; denn eine normale medizinische Betreuung müssten dann die Angehörigen bezahlen. Wir glauben, dass unsere Solidargemeinschaft in der Lage ist, verfolgten Flüchtlingen auch medizinisch zu helfen. Aber das haben wir schon diskutiert, und leider spielt es auch hier wieder keine Rolle.
Drittens, Opfer rassistischer Gewalt. Beim Tagesordnungspunkt nach dem Bericht des NSU-Untersuchungsausschusses sollte dieses Thema nicht ausgeblendet werden. Auch hier ist die Förderung der Beratungsstelle eingestellt worden. Schließlich sind Opfer homophober Gewalt für Sie bisher überhaupt kein Thema gewesen. Das hat unsere Große Anfrage gezeigt. Auch diese Opfergruppe wird vernachlässigt.
Summa summarum: Der Opferschutz ist wichtig. Er muss im Mittelpunkt stehen. Wir werden auch diesem unkonkreten Antrag zustimmen, aber viel wird er so nicht helfen.
Danke schön.