Eva Jähnigen: Der Staatsregierung fehlen Mut Wille zu moderner Verwaltung

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen
zum GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung " (Drs. 5/13651)
98. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. Juni 2014, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Regierung möchte mit dem eGovernment-Gesetz den Rechtsrahmen für den Einsatz elektronischer Verfahren schaffen und die elektronische Vorgangsbearbeitung durch Behörden des Freistaates und seiner Kommunen regeln. Im Grundsatz ist das ein unterstützenswertes Ansinnen. In der Kombination von Unverbindlichkeiten, Haushaltsvorbehalten und verzögertem Inkraftreten findet der Gesetzentwurf in seinem fehlenden Normsetzungscharakter dann aber nicht unsere volle Zustimmung.
CDU/FDP betreiben "Sicherheit nach Kassenlage".
Die Vorgaben stehen weitgehend unter einem ungewöhnlicherweise direkt an verschiedene Stellen in das Gesetz geschriebenen Haushaltsvorbehalt und zeugen daher vor allem vom fehlenden Umsetzungswillen und fehlender Gestaltungskraft der derzeitigen Staatsregierung. Herr Kollege Biesok von der FDP hat das im Ausschuss damit zu begründen versucht, dass man dem künftigen Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen wolle. Was auf den ersten Blick ehrenwert klingen mag, ist nichts weniger als die Flucht aus der Verantwortung. So läuft es nun mal: Wir können doch nicht Gesetze verabschieden und dann sagen, ob sie überhaupt umgesetzt werden, entscheidet irgendwann der Haushaltsgesetzgeber oder auch nicht. Mit guter Gesetzgebung, mit Klarheit und Vorhersehbarkeit für den Rechtsanwender hat das nichts zu tun.
Kein Mut zu open government
Im vergangenen Plenum hatten wir einen Vorschlag zur Änderung der Verfassung eingebracht, der Informationsfreiheit als Grundrecht in der Sächsischen Verfassung verankern sollte. Ich habe noch FDP-Justizminister Martens im Ohr, der erklärte, man bräuchte keine Verfassungsänderung, man könne alles per einfachem Gesetz regeln. Sicherlich geht das – und so ein Gesetz hätte unsere herzliche Zustimmung! Aber das trauen Sie sich eben nicht, Herr Kollege!
Mit diesem Gesetzentwurf hätten Sie die Gelegenheit gehabt, einen Paradigmenwechsel hin zu einer offeneren Verwaltung einzuleiten. Und sie haben diese Chance vertan. Und reden Sie bitte nicht von zukünftigen Gesetzen und kommenden Planungen oder Überlegungen. Die Vielzahl der Ankündigungen, die sie nach fünf Jahren fehlenden Handelns in der Regierung machen – machen müssen -, sind einfach nur peinlich.
Wir schlagen Ihnen vor, dass eine Ankervorschrift im Gesetz die Errichtung eines Open-Data-Portals durchsetzt und dass neu erhobene Daten auch von vornherein maschinenlesbar verarbeitet werden.
Damit besteht die technische und praktische Voraussetzung, dass alle Bürgerinnen und Bürger Daten der öffentlichen Verwaltung abrufen können – unter Vorbehalt des Datenschutzes natürlich. Das macht ein Informationsfreiheitsgesetz nicht überflüssig – aber sie hätten damit elegant die Verwaltung dazu verpflichten können, bei der Aufbereitung ihrer Daten den freien Zugang der BürgerInnen schon einmal mitzudenken. Überlegen Sie es sich, nehmen Sie unseren Änderungsantrag an, der sich an den Vorschlägen von Prof. Heckmann in der Sachverständigenanhörung orientiert.
Im Einzelnen zu unserem Änderungsantrag:
Wir haben unseren Änderungsantrag bereits in den Ausschüssen zur Beratung gestellt, ich möchte daher nur einige Sachen exemplarisch hervorheben.
Erstens: Wir wollen im Gesetz den Aspekt der Informationssicherheit entscheidend verstärken. Die elektronische Kommunikation muss sicher sein, Verschlüsselungsverfahren daher ausnahmslos angeboten werden. Natürlich wird die elektronische Verwaltung nur schrittweise umgesetzt werden können. Aber jeder dieser Umsetzungsschritte MUSS mit einem ausreichenden Sicherheitsstandard verbunden sein – zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen in Sachsen. An dieser Stelle darf das Gesetz keine Öffnung und keinen internen Haushaltsvorbehalt vorsehen. Darauf haben auch viele Sachverständige in der Anhörung hingewiesen.
Zweitens: Wir wollen den Datenschutz stärken. Wir haben insbesondere eine Anregung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten aufgenommen, wonach bereits VOR Veröffentlichung geprüft werden soll, ob der Veröffentlichung Rechte Einzelner auf informationelle Selbstbestimmung entgegenstehen und nicht erst im Nachhinein.
Drittens: Barrierefreiheit wird als Grundsatz verpflichtend im Gesetz festgeschrieben. Uns reicht aus grundsätzlichen Erwägungen die von der Koalition vorgeschlagene, unverbindliche und damit eher symbolisch bleibende Regelung nicht aus. In einer alternden Gesellschaft und angesichts der besonderen Angewiesenheit von Menschen in ländlichen Räumen auf eine funktionierende elektronische Verwaltung muss Barrierefreiheit von Anfang an als Standard durchgesetzt werden.
Viertens: Wie schon angekündigt: Wir wollen Open-Government als Gesetzesziel verankern, um in Zukunft den freien Zugang zu Verwaltungsinformationen zu ermöglichen. So sieht moderne Staatsverwaltung wirklich aus – und deshalb bitte ich noch einmal um Zustimmung.