Eva Jähnigen: Ein Gremium nach diesem Gesetzentwurf wäre nur teuer und intransparent
Redebausteine der Abgeordneten Eva Jähnigen
zum Gesetzentwurf "Gesetz zur Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates" (Drs. 5/13845)
99. Sitzung des Sächsischen Landtages, 19. Juni 2014, TOP 2
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,
"Das Unterlassen der Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates erschwerte die Bemühungen der Staatsregierung für eine effektive Kostenentlastung der Wirtschaft und der Bürger. Der Verzicht auf dieses Verwaltungsexterne Gremium ließe die umfangreichen Erfahrungen und den Sachverstand im Bereich Gesetzesvollzug/Erfüllungsaufwand, welche bei den Kommunen und in der Wirtschaft vorhanden sind, ungenutzt", so heißt es im Vorblatt des Gesetzesentwurfes.
Herr Minister Martens, Kollegen von CDU und FDP: Wenn dieser Gesetzentwurf am Anfang Ihrer Regierungszeit oder wenigstens nicht zum vorletzten Plenum der Legislatur von Ihnen zur Abstimmung gestellt worden wäre, hätte man zumindest an Ihren Gestaltungswillen und ihre Gestaltungskraft glauben können. Jetzt ist es nichts weniger als ein Offenbarungseid: Sie haben sich bemüht, aber leider erfolglos …
Nun zum Gesetzentwurf:
1. Das Gesetz verursacht Kosten.
Wir haben gestern von der Koalition zum E-Government-Gesetz gehört, warum das Gesetz unter Haushaltsvorbehalt stehen muss. Ich habe noch den FDP-Kollegen Biesok im Ohr, der meinte so sei der richtige Weg: Man könne ja dem Haushaltsgesetzgeber nicht vorgreifen. Ganz anders hier: Zwei Stellen aus dem Justizministerium werden dafür schon mal zur Abordnung eingestellt. Dazu kommen Aufwandsentschädigungen und Reisekosten – veranschlagt mit jährlich 50.000 Euro.
2. Reine Beratungsleistung für Staatsregierung – ohne Landtag, ohne Transparenz und ohne "Lobby-Control"
Das Gremium soll geschaffen werden, um die Staatsministerien bei der Vorbereitung von Regelungsvorhaben zu unterstützen. Dem Landtag steht dieses Gremium nicht zur Verfügung. Der Sächsische Normenkontrollrat gibt seine Stellungnahmen nicht öffentlich ab. Gutachten und Anhörungen sind nicht öffentlich – nicht einmal für uns Parlamentsabgeordnete als Gesetzgeber. Jährlich wird der Normenkontrollrat einen Bericht gegenüber der Staatsregierung abgeben. Dieser KANN, muss aber nicht, veröffentlicht werden. Er besteht aus sechs Mitgliedern, die für drei Jahre berufen werden und Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und den Kommunen entstammen. Es steht zumindest die Befürchtung nahe, dass Verbraucherverbände nicht im Normenkontrollrat sind, vielmehr Lobbyarbeit für Einzelne befördert wird.
Wir werden aus diesem Grund dem Gesetzentwurf nicht zustimmen – ein Normenkontrollrat kann sinnvoll sein, um gute Gesetze zu machen. Aktuell sehen wir keinen Bedarf, Ihnen in dieser Form dieses Gremium zu bestätigen.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!