Eva Jähnigen: Kommunen brauchen Planungssicherheit

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag "Inanspruchnahme von im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bereitgestellten Mitteln des Bundes für die Schulsozialarbeit und für das Mittagsessen im Hort" (Drs. 5/8748), 84. Sitzung des Sächsischen Landtages, 16. Oktober 2013, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –
————————————————————————————————————

Sehr geehrte Damen und Herren,
es geht beim heutigen Antrag um die Bundeszuweisungen für die Kommunen für Schulsozialarbeit und Essen für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Es ist allerdings unmöglich, nicht auch einige Worte zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu sagen.
Die Antragsverfahren, vor allem zur Lernförderung und zur Schülerbeförderung, aber auch zum Mittagessen in Kita und Schule für Einkommensschwache, sind mit viel zu viel Bürokratie verbunden. Die Leistungen des BuT erreichen die Zielgruppe teilweise nur tröpfchenweise, teilweise gar nicht. Außerdem hantieren Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen höchst verschieden mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. So geht der Anteil der Anspruchsberechtigten und der Ablehnungen sehr weit auseinander, obwohl es immer um Kinder aus einkommensschwachen Familien geht.
Die Staatsregierung übernimmt in dieser Situation, wie so oft, keinerlei politische Verantwortung und lässt die Kommunen mit den Antragsverfahren allein. Die ‚Empfehlungen‘ des Sozialministeriums vom 17. August 2011 an die Kommunen kann ich jedenfalls als sozialrechtserfahrene Juristin nicht empfehlen. Sie enthalten problematische, teilweise in sich differierende und rechtlich auch noch falsche Empfehlungen. Die sachsenweit völlig uneinheitliche Anwendung des BuT wird eine Welle von Klageverfahren vor den sächsischen Sozialgerichten nach sich ziehen. Die Gerichte müssen dann die Praxis in Sachsen mühsam angleichen.
Nun zu den leider von 2011 bis 2013 befristeten Leistungen, die vom Bund unmittelbar an die Kommunen gehen: gerade Geld für Sozialarbeit in Schulen und Mittagessen für Einkommensschwache muss stetig gesichert werden. Sie dürfen nicht befristet sein oder von Fördermittelbescheiden aus europäischen oder anderen Quellen abhängen. Gerade die Schulsozialarbeit ist kein Projekt, vielmehr muss sie in ein Regelangebot überführt werden. Und die Kommunen brauchen hierfür Planungssicherheit.
Wir kritisieren, dass Freistaat und Landtagsmehrheit hier zu wenig Verantwortung übernehmen und diese auf die Kommunen und den Bund delegieren. Grundsätzlich sind wir aber der Überzeugung, dass das Kooperationsverbot abgeschafft werden muss, damit der Bund sich wieder und stärker in der Bildungspolitik engagieren kann. So lange dass nicht der Fall ist, ist eine Verstetigung der Zahlungen des Bundes an die Kommunen eine Übergangslösung. Sie entlastet den sächsischen Bildungshaushalt und sorgt für bessere Verhältnisse in Kindergärten, Schulen und Hochschulen. Dieser Forderung schließen wir uns an.
Diese Mittel müssen an eine Zweckbindung gekoppelt werden. Das ist Aufgabe dieses Parlaments und der sächsischen Regierung, wenn es schon auf Bundesebene nicht geschehen ist.
Im Moment ist dem nicht so. Deshalb geht die Forderung der Linken nach Evaluierung einer nichtvorhandenen Zweckbindung ins Leere. Auch eine Fachaufsicht über diese Mittelverwendung besteht nicht. Abgefragt wurde die Mittelverwendung bereits. Diese Teile des offenbar hastig geschriebenen Antrages können wir nicht unterstützen.

» Alle GRÜNEN Reden finden Sie hier …