Eva Jähnigen: Meldedatenhandel in Sachsen unterbinden, nicht auf Bundesgesetzgebung warten

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen
zum GRÜNEN-Gesetzentwurf "Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze" (Drs. 5/13394)
98. Sitzung des Sächsischen Landtages, 18. Juni 2014, TOP 4

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Damen und Herren,

zum Gesetzentwurf wurde schon alles gesagt:
Die Staatsregierung will damit vor allem die Voraussetzungen für die Ausführung des Bundesmeldegesetzes schaffen, insbesondere den Übergang zu einem bundesweites Melderegister ab dem 1. Mai 2015.

Kurzerhand werden aber auch die für den Landesgesetzgeber verbleibenden Spielräume ausgenutzt, um den Religionsgemeinschaften zu geben, was sich diese schon immer gewünscht haben: mehr Daten zu ihren Mitgliedern, ohne diese selbst befragen zu müssen.

Eine wichtige Erkenntnis hat die Anhörung auch erbracht: Der Betreiber des Sächsischen Kernmelderegisters ist bisher nicht BSI-Grundschutz-zertifiziert. Aktuell laufe eine Ausschreibung mit diesem Qualitätskriterium: Man hat offensichtlich die Sicherheitsbedürftigkeit erkannt. Ein guter Schritt, der aber gleichzeitig vor Augen führt, dass "Nutzerfreundlichkeit" nicht das vorrangige Ziel einer behördlichen Datenbank sein darf.
Das leitet über zu einem Thema, das wir seit Jahren mit eigenen Gesetzentwürfen versuchen durchzusetzen: Die Einwilligungslösung für den Abruf von Meldedaten statt der Widerspruchslösung, an der sie bis zum bitteren Ende festhalten wollen, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und FDP.

Unser Änderungsantrag: Datenhandel sächsischer Behörden unverzüglich beenden
Ab Geltung des Bundesrechts werden Melderegisteranfragen zu Werbezwecken nur noch mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein, bisher bedarf es eines ausdrücklichen Widerspruchs jedes Einzelnen, um Behörden den Datenhandel zu verbieten. Mit einem Änderungsantrag wollen wir diese Regelung vorziehen, um den Datenhandel in Sachsen schnellstens zu unterbinden. Wir halten diese Praxis der Meldebehörden für unverantwortlich; in Zeiten von BIG DATA liefert der Staat Unternehmen Zugang zu einer Datenbank, die hochaktuell und mit dem Anspruch der Richtigkeit die Meldedaten der sächsischen BürgerInnen enthält. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, zeigen damit, dass sie im digitalen Zeitalter noch nicht angekommen sind. Sie verhökern unsere Daten. Dass sie immer wieder bestreiten, dass es sich dabei um keinen Verkauf handele, sondern lediglich Verwaltungsgebühren eingetrieben werden, macht das Ganze nicht besser. Im Gegenteil: Seien Sie wenigstens so ehrlich, dass sie den Wert der Meldedaten erkennen und der jedenfalls nicht den Betroffenen zugute kommt.

Die Gesetzgebungszuständigkeit des Sächsischen Landtages ist gegeben.
So lange das das SächsMG ersetzende Bundesrecht noch nicht in Kraft ist, gilt Landesrecht fort (Art. 125 Abs. 3 GG). Damit auch das Landesrecht, welches das Verfahren zur Änderung von Gesetzen regelt, d.h., der Landesgesetzgeber kann seine Gesetze auch noch ändern, insbesondere an die zukünftige Rechtslage anpassen. Wir haben diese Diskussion schon anlässlich unseres Gesetzentwurfes im Jahre 2012 ausführlich mit Ihnen diskutiert, die Gegenargumente überzeugen uns nicht; Sie wollen einfach nicht.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.