Eva Jähnigen: Verkehrslärm, insbesondere Schienengüterverkehrslärm, hat sich zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt

Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag "Lärmschutz an Bahnstrecken und Schienenfahrzeugen verbessern" (Drs. 5/10271), 69. Sitzung des Sächsischen Landtages, 30. Januar 2013, TOP 8

– Es gilt das gesprochene Wort –
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

Verkehrslärm, insbesondere Schienengüterverkehrslärm, hat sich zu einem zentralen Umweltproblem entwickelt. Von daher begrüßen wir die Möglichkeit, anhand des SPD-Antrages heute über dieses Thema diskutieren zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, allerdings hätten ein bisschen mehr Landesbezug und detailliertere Forderungen dem Anliegen gutgetan.

So fanden wir es peinlich, aber auch bezeichnend, wie lange es gedauert hat, bis die Lärmbetroffenen an der sanierten Bahnstrecke in Coswig–Radebeul mit Lärmmessungen und Aktivitäten seitens der Landesbehörden unterstützt wurden. Über die Zuständigkeit der Landesbehörden für Lärmmessungen haben wir die Betroffenen erst einmal aufklären müssen. Wir finden es auch inakzeptabel, dass den Lärmbetroffenen an den Bahnstrecken in der Sächsischen Schweiz suggeriert wird, dass eine Neubaustrecke Dresden–Prag in absehbarer Zeit realisiert werde und eine Entlastung vom Güterverkehr bringen könne.

Punkte eins bis drei finden also unsere volle Unterstützung.

Zu Punkt 4 sei angemerkt.
Ein Baustein zur Milderung der Lärmprobleme ist zweifellos die Abschaffung des veralteten Lärmprivilegs "Schienenbonus", mit dem heute neue Schienenstrecken fünf Dezibel lauter sein dürfen als der Straßenverkehr.

Allerdings reicht es nicht allein, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Entscheidend ist, ab wann die Abschaffung gelten soll. Die Abschaffung des Schienenbonus ist im September 2012 durch die Bundestagsfraktionen der Koalition bereits beschlossen worden.
Allerdings ist der vorgelegte Gesetzentwurf der Koalition im Bund eine Mogelpackung.
Denn erst mit dem nächsten Bundesverkehrswegeplan und dem nächsten Schienenwegeausbaugesetz soll der Bonus abgeschafft werden – frühestens 2017, spätestens 2020. Alle Projekte mit deren Planfeststellung noch vor diesem Datum begonnen wird, sind davon nicht betroffen und dürfen noch nach altem Recht gebaut werden.

Es wird sehr viele Jahre keine Verbesserungen für die Betroffenen von Neu- und Ausbaustrecken geben. Eine Nachrüstung vorhandener Strecken wird zudem nicht vorgeschrieben. Die Betroffenen werden also nicht oder erst spät Verbesserung erleben.

Wir GRÜNEN wollten den Schienenbonus auf Bundesebene sofort abschaffen. Das wäre konsequent, denn wenn Projekte noch mit alten Lärmwerten gebaut werden dürfen, bezahlen wir früher oder später eine teure Sanierung.

Übermorgen wird die Abschaffung des Schienenbonus Thema im Bundesrat sein – beantragt vom rot–grün regierten Bundesland Bremen. Dann wird der Vorschlag beraten, den Stichtag der Abschaffung vom Bundesverkehrswegeplan zu entkoppeln und auf den 01.01.2015 zu legen. Das wäre aus unserer Sicht immer noch nicht genug, aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zu Ihrem Punkt fünf, den lärmabhängigen Trassenpreisen.

Ihre Forderung ist im Dezember 2012 erfüllt worden. Allerdings wird auch dies zunächst keine relevanten Verbesserungen für die Betroffenen bringen: Mit dem neuen lärmabhängigen Trassenpreissystem der Deutschen Bahn soll ein marktwirtschaftlicher Anreiz zur Umrüstung auf lärmarme Bremsen gesetzt werden. Für Fahrzeuge ohne derartige Bremsen wird nun ein Aufschlag von zwei bis drei Prozent auf den Trassenpreis erhoben. Diese geringe Spreizung der Trassenpreise ist nicht schmerzhaft genug, um wirkliche Effekte zu generieren. Die DB Netz plant erst ab 2021/2022 diese Trassenpreise deutlich zu erhöhen.

Auf die erwarteten Einnahmen aus den erhöhten Trassenentgelten will der Bund noch einen Zuschuss legen, damit Wagenhalter ihre Waggons leiser umrüsten können. Das lärmabhängige Trassenpreissystem war handwerklich allerdings so schlecht vorbereitet, dass es von der EU-Kommission in Brüssel ausgebremst wurde. Jetzt gibt es deshalb nur noch die Hälfte der Bundesmittel obendrauf: statt der ursprünglich geplanten 300 Millionen Euro nur noch 152 Millionen Euro bis Ende 2017. Dadurch verringert sich der Anreiz, auf andere Bremsen umzurüsten.

Sie sehen, wir haben hier zwei zentrale Projekte zur Lärmminderung, die Sie in Ihrem Antrag fordern, die bereits formal von der Bundesregierung angegangen wurden, aber kurz- und mittelfristig ohne größere Wirkung für die bahnlärmbetroffenen Anwohner sein werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie haben Recht, wenn Sie die Staatsregierung zum Handeln auf Bundesebene und gegenüber der DB AG auffordern, aber wenn ich mir die bisherigen zahnlosen Verhandlungsstrategien und die ergebnislosen Zusammenkünfte von Ministerpräsident Tillich oder Minister Morlok mit Herrn Grube ansehe, meine ich: das wird nicht reichen.

Wer den bahnlärmgeplagten Anwohnern z.B. im Elbtal helfen will, wird wohl nicht umhin kommen, auch Landesgeld für Lärmschutz in die Hand nehmen zu müssen. In Ihrem Doppelhaushalt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU und FDP, sind dafür genau 0 Euro eingestellt.
Dies wollte meine Fraktion ändern, indem wir jährlich zwei Millionen Euro als Soforthilfe auf den Weg bringen wollten. Dass dieser Antrag in diesem Haus von Ihnen abgelehnt wurde, ist Ihnen bekannt.

Außer wortreichen Versprechungen haben lärmbelastete Menschen, egal ob geplagt durch Flug-, Straßen- oder Bahnlärm, leider in Sachsen derzeit kaum Verbesserungen zu erwarten. Immerhin könnte ein parlamentarisches Signal diese Situation vielleicht perspektivisch ändern. Deshalb werden wir dem appellativen Antrag der SPD ungeachtet unserer Bedenken in den Einzelheiten auch zustimmen.

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