Eva Jähnigen zu den geplanten Aussetzungen der Sonderzahlungen
Redebeitrag der Abgeordneten Eva Jähnigen zum „Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2011/12 (Haushaltsbegleitgesetz 2011/12)“ in der 26. Sitzung des Sächsischen Landtages, 15.12., TOP 1
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Zu Recht wehren sich die Beamtinnen und Beamten gegen die unbefristete Aussetzung der Sonderzahlungen wie sie mit dem Haushaltsbegleitgesetz vorgeschlagen wird!
Denn die jährlichen Sonderzahlungen tragen dazu bei, dass unsere sächsischen Beamten der Besoldungsgruppe A nicht unter dem Ost-Schnitt bezahlt werden. Fallen sie weg würden Sachsens Beamte unter dem Ostschnitt besoldet – zwischen 0,2 Prozent für die Gehaltsgruppe A16 und bis zu 0,66 Prozent für die Gehaltsgruppe A6.
Diese Auswirkungen müssen wir sehr ernst nehmen. Sachsen steht mit seinen Nachbarländern im Wettbewerb um die Gewinnung motivierter und kompetenter Beamtinnen und Beamten. Das ist zum Beispiel sehr wichtig für die Gewinnung guten Nachwuchses für die Polizei.
Sie von der CDU-FDP-Koalition geben zwar vor, diese Aussetzung nur für die Haushaltsjahre 2011/12 beschließen zu wollen. Tatsächlich soll die Aussetzung aber unbefristet beschlossen werden und es bleibt nach wie vor unklar, wann es endlich ein eigenes sächsisches Besoldungsrecht geben wird. Hinter vorgehaltener Hand wird in Fachkreisen fest damit gerechnet, dass das sächsische Besoldungsrecht nach Erfahrungen vergleichbarer Beratungen frühestens 2014 in Kraft treten würde – und auch in unserer Fraktion ist das Vertrauen in optimistischerer Versprechen dieser Regierung – um es freundlich auszudrücken! – nur gering.
Deshalb fordere ich sie auf, unserem Änderungsantrag zu folgen und den Wegfall der Sonderzahlung tatsächlich auf die Jahre 2011/12 zu befristen.
Der Wegfall der Sonderzahlungen in den Haushaltsjahren 2011/12 trifft Beamtinnen und Beamte des einfachen und mittleren Dienstes besonders stark – zu stark meinen wir GRÜNEN.
Während der Anteil der Sonderzahlung beispielsweise für die Besoldungsgruppe A9 4 Prozent ausmacht, sind es bei A15 und A16 ungefähr 2,5 Prozent. Für die härtesten Fälle, nämlich Unverheiratete ohne Kinder in der Gehaltsgruppe A3 bis A5, ergeben sich deutliche Einkommensverluste von 4,5 bis 4,8 Prozent.
Davon sind also wiederum junge Polizeibedienstete besonders betroffen. Beamtinnen und Beamten, die in harten Schicht- und Feiertagsdiensten unparteiisch und gut hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, sollten nicht an den Grenzen des Existenzminimums balancieren müssen.
Deshalb schlagen wir Ihnen mit unserem Antrag vor, die Sonderzahlungen in den Jahren 2011/12 für die Beamtinnen des einfachen und mittleren Diensts und die Anwärterinnen fortzuzahlen. Das ist aufgrund der Steuermehreinnahmen für die aktuellen Haushaltsjahre finanzierbar. Wir greifen mit dem Antrag einen Vorschlag des Vorsitzenden des sächsischen Beamtenbundes aus der Anhörung des Finanzausschusses zum Halshautbegleitgesetz auf – und bitte auch deshalb um ihr Nachdenken und um ihre Zustimmung!