Eva Jähnigen zum Erhalt des Antidiskriminierungsbüro in Leipzig

Ein Antidiskriminierungsbüro wird gebraucht, wenn Sachsen als weltoffenes Land anziehend sein will
Redeauszüge der Abgeordneten Eva Jähnigen zum Antrag "Folgen von Haushaltskürzungen 2011/12 abwenden – Zukunft des Antidiskriminierungsbüros Sachsen langfristig sichern" in der 30. Sitzung des Sächsischen Landtages, 09.02., TOP 6
Es gilt das gesprochene Wort!
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Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Im vorigen Tagesordnungspunkt beschlossen die Fraktionen der CDU und der FDP, dass sich der Landtag von der Regierung über Möglichkeiten und Hürden der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland berichten lässt.
Ich wüsste eine Stelle, die kompetent Auskunft geben könnte: das Antidiskriminierungsbüro Leipzig. Allerdings, aufgrund gekürzter Mittel derzeit nur noch donnerstags per Telefon erreichbar. Noch können Sie sich beraten lassen zu Teilhabe und Chancengleichheit in allen Lebensbereichen. Wie zu den Möglichkeiten, Diskriminierung von Migrantinnen und Migranten entgegenzutreten.
Das Antidiskriminierungsbüro in Leipzig ist einmalig in den ostdeutschen Bundesländern, weil es sich gegen die Ausgrenzung und Benachteiligung von Menschen engagiert. Sie werden wegen der Herkunft oder rassistischer Zuschreibung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht oder sexueller Identität diskriminiert. Es leistet fachlich exzellente Beratung für ganz verschiedene Menschen – und gerade wegen dieses fachlich breiten Ansatzes, arbeitet es auch effizient.
Auch auf Bundesebene wird ein vergleichbarer Ansatz verfolgt – zu Recht. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verweist bei persönlicher Beratung ausdrücklich auf wohnortnahe Angebote. Diese brauchen wir in Sachsen dringend, damit Sachsen anziehend als weltoffenes Land wird. Allein durch das vorhandene und unterstützenswerte ehrenamtliche Engagement kann diese Arbeit nicht geleistet werden. Sie benötigt auch ein professionelles Standbein.
Wir GRÜNEN haben daher bereits in den Haushaltsberatung für 2011/12 beantragt, dass Sachsen – nach Vorbild des Bundes – eine landesweit arbeitende Antidiskriminierungsstelle in Höhe von jährlich 150.000 Euro finanziert. Eine solche Stelle könnte durch das erfahrene Leipziger Antidiskriminierungsbüro betrieben werden.
Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, haben diesen – gegenfinanzierten – Vorschlag im Ausschuss abgelehnt. Der aktuelle Antrag der LINKEN gibt Ihnen heute noch einmal die Chance, die schlechten Aussichten für die Weiterarbeit des Antidiskriminierungsbüros zu verbessern. Wir können nicht erwarten, dass diese Aufgaben allein kommunal geschultert werden. Wir werden dem Antrag der LINKEN deshalb zustimmen und fordern auch sie dazu auf.