Förderung Kita & Schule – Melcher: Sachsen unterstützt Kommunen umfangreich, AfD spielt Stadt und Land gegeneinander aus
Redebeitrag der Abgeordneten Christin Melcher (BÜNDNISGRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD: „Finanziell schwache Kommunen unterstützen – Härtefallregelung für die Förderung zur Verbesserung der Infrastruktur im Bereich Kita und Schule verankern“
49. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Mittwoch, 04.05.2022, TOP 9
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
Ihre Rede, Herr Dr. Weigand, dient vermutlich nur einem Zweck: Wir alle wissen, am 12. Juni stehen in Sachsen Landratswahlen an. Da verwundert es kaum, wenn Sie jede Gelegenheit nutzen, sich und anderen Kandidaten der AfD auch hier im Landtag eine Bühne zu geben – gerade dann, wenn man, wie die AfD, in sechs Landkreisen Abgeordnete des Landtags ins Rennen geschickt hat.
Ihre Kandidatur in Mittelsachsen dürfte jedenfalls ein nicht unerheblicher Grund sein, diesen Antrag in dieser Form hier und heute auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen.
Doch jetzt zum Antrag: Die AfD-Fraktion verlangt in ihrem Antrag eine Härtefallregelung für Kommunen, die den Eigenanteil bei Baumaßnahmen an Kitas und Schulen nicht selbst aufbringen können. Außerdem fordert Ihre Fraktion mehr Fördermittel vom Bund für die Betreuungs- und Bildungsinfrastruktur sowie eine langfristig auskömmliche finanzielle Ausstattung der Kommunen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ja, der Investitionsbedarf bei Kitas und Schulen ist unverändert hoch. Die Förderprogramme des Landes sind seit Jahren um ein Vielfaches überzeichnet. Gleichzeitig ist und bleibt die Bereitstellung und Unterhaltung der entsprechenden Infrastruktur Aufgabe der kommunalen Träger. Eine Vollfinanzierung ist weder sachgerecht noch finanzierbar.
Die Staatsregierung und die Koalition unterstützen die Kommunen bei dieser Pflichtaufgabe umfangreich. So wurde 2020 der Fördersatz beim Schulbau von 40 auf 60 Prozent erhöht. Bei Kommunen, die zur Haushaltskonsolidierung verpflichtet sind, können 75 Prozent der Kosten gefördert werden.
In den kreisfreien Städten, vor allem in Leipzig und Dresden, steigen die Kinderzahlen deutlich. Dem wird seit dem Doppelhaushalt 2019/20 mit dem sogenannten „Stadtbudget“ Rechnung getragen. Es schafft zumindest ein Stück weit Planungssicherheit, um mittelfristige Investitionspläne zu erstellen und den Bedarf decken zu können.
Auch für den kreisangehörigen Raum steht ein Landesbudget zur Verfügung. Daneben kommt eine Förderung über das LEADER-Programm oder das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ in Betracht. Nicht zu vergessen sind die Gelder aus dem Bundesprogramm zum Ausbau des Ganztags und für bauliche Investitionen im Kita-Bereich.
Wieder einmal versucht die AfD, sich als Retter des ländlichen Raums zu profilieren. Faktisch spielt sie einmal mehr Stadt und Land gegeneinander aus.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Doppelhaushalt 2021/22 haben wir als Koalition das Neubewilligungsvolumen für die Bildungsinfrastruktur um 140 Millionen Euro auf 197 Millionen Euro erhöht, davon über 90 Millionen für den kreisangehörigen Raum. Die Anträge der AfD blieben damals übrigens hinter denen der Koalition zurück. Wie sie auch sonst eher kürzen wollten, stratt zu investieren. Ihr Antrag ist also nur Wahlkampfgetöse.
Noch ein Wort zur Finanzausstattung der Kommunen: Zuletzt wurde das Finanzausgleichsgesetz vor einem Jahr einer Frischekur unterzogen. Das ist gut so, denn auch was gut ist, kann noch besser werden. Im FAG setzen wir BÜNDNISGRÜNE auf Bedarfsorientierung und Tragfähigkeit: Wir haben erfolgreich die Basisfinanzierung kleiner Gemeinden verankert.
Den bisherigen Schüleransatz haben wir zu einem Bildungsansatz ausgebaut, um auch Kosten der frühkindlichen Bildung im Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Parallel haben wir, wie bereits erwähnt, auf parlamentarischem Wege die Mittel für Investitionen in die Bildungsinfrastruktur erhöht. Die sächsischen Kommunen sind trotz der Corona-Pandemie stabil geblieben. 2020 wurde auf kommunaler Ebene das höchste Investitionsniveau seit zehn Jahren erreicht.
Gleichzeitig sehen wir die hohe Fördermittelabhängigkeit mit Sorge. Nicht nur das Schulbauprogramm wird deshalb evaluiert – wir nehmen die Förderpolitik in Gänze in den Blick.
Klar ist dabei, wie es die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme ausführt: Eine Anhebung von Fördersätzen bei gleichbleibendem Fördermittelvolumen wird nur dazu führen, dass weniger Antragsteller in den Genuss einer Förderung kommen.
Unser Ziel ist es hingegen, die Gestaltungsspielräume vor Ort zu erhalten, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und eine effiziente Aufgabenerfüllung entsprechend den örtlichen Prioritäten zu gewährleisten – in Stadt UND Land.
Den Antrag der AfD werden wir ablehnen. Vielen Dank.