Franziska Schubert: Die Meissner Porzellanmanufaktur muss auf ihren Kern zurückgeführt werden
Redebausteine der Abgeordneten Franziska Schubert zur Aktuellen Debatte der Fraktion DIE LINKE:
"Die staatliche Porzellanmanufaktur Meissen – Tradition stärken, Vertrauen wieder herstellen, Experimente beenden!"
36. Sitzung des 6. Sächsischen Landtags, 22. Juni 2016, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Meissner Porzellan ist ein wichtiges sächsisches Kulturgut; dazu stehen auch wir GRÜNE – und dazu kann man sich als Freistaat durchaus bekennen. Aber dann muss sich der Freistaat auch ehrlich machen.
Unsere Position ist: beschränken auf den Markenkern – und ja, dann kann man im angemessenen, transparenten Rahmen auch Zuschüsse geben – um das Kulturgut zu erhalten. Die zweifelhafte Expansionsstrategie in Form von Franchising auf dem asiatischen, italienischen und südamerikanischen Markt muss gestoppt werden. Der Freistaat steht als Gesellschafter für deren Ausfälle gerade – und das sind Steuergelder in Millionenhöhe. Wenn man einen Fehler gemacht hat, muss man dafür gerade stehen, Rückgrat beweisen und das Ganze beenden. Sonst nimmt der gute Name nachhaltigen Schaden.
Wichtig ist, dass zukünftig ausschließlich im Inland, in Sachsen, produziert wird. Bei dem übertriebenen Portfolio, was momentan gefahren wird (Krawatten, Hochzeitskleider, …) ist das nämlich nicht der Fall – und das halte ich für falsch.
Der Presse war nun zu entnehmen, dass das Unternehmen plant, im Bereich technisch dekoriertes Porzellan, spülmaschinenfest, zu expandieren. Das kann man bei einer Manufaktur kritisch sehen – und ich glaube nicht daran, dass das viel bringt. Die Zielgruppen sind verschiedene: entweder will ich Meissner Porzellan oder ich will Gebrauchsgeschirr.
Die Staatsregierung informiert den Landtag unzureichend. Im Haushalts- und Finanzausschuss passiert es entweder unter Geheimhaltungsbeschluss und das Gutachten von KPMG sowie der Sonderbericht vom Rechnungshof müssen im Keller im verschlossenen Raum gelesen werden. Erst wenn es darum geht, Zuschüsse an die Manufaktur zu geben im Rahmen von sog. über- und außerplanmäßigen Ausgaben, dann ist die Möglichkeit, darüber ansatzweise zu reden – und auch da musste ich einmal nachfragen, was sich hinter „Zuführung an eine Beteiligung“ verbirgt. Haushaltsrechtlich lohnt sich der Blick auch: § 65 Sächsische Haushaltsordnung illustriert das sehr schön, dass Zuführungen an Beteiligungen klar zeitlich begrenzt und auch in der Höhe klar erkennbar sein müssen.
Es kommt immer nur so gerüchteweise etwas heraus: jetzt ist einigermaßen bekannt, was die größenwahnsinnigen Phantasien des ehemaligen Geschäftsführers Kurtzke unter Duldung von Kurt Biedenkopf den sächsischen Steuerzahler vermutlich kosten werden.
Wir haben erst vor einem halben Jahr mehr Transparenz bei staatlichen Unternehmensbeteiligung gefordert. Da die Staatsregierung sich nur in äußerst kleinen Schritten bewegt, werden wir unsere Forderung wiederholen. Wobei die Porzellanmanufaktur, als vermutlich bekannteste Unternehmensbeteiligung des Freistaates, nur ein Beispiel unter vielen, wenn auch das prominenteste, ist.
Wir GRÜNEN fordern regelmäßig von der Staatsregierung einen verantwortungsvollen Umgang mit ihren Unternehmensbeteiligungen. Wenn für Sachsen ein besonderes Interesse vorliegt, ist eine staatliche Beteiligung durchaus eine geeignete Möglichkeit, um dieses zu wahren. Und diese muss dann auch begründet werden. Wir haben einen Beteiligungsbericht gefordert und die Debatte war hitzig dazu. Der Entwurf ist da und wir sind unzufrieden – es sind nur Sachen enthalten (in 2 DIN-A4-Ordnern), die man ohnehin online abrufen kann. Es fehlt ein Vorwort, es fehlen Einschätzungen – der Beteiligungsbericht Brandenburgs ist um Längen besser und kann als gutes Beispiel dienen. Die Zahlenkolonnen müssen erklärt werden und dafür treten wir ein – für alle Beteiligungen.
Wir GRÜNE können durchaus mitgehen, wenn es heißt, dass der Freistaat ein besonderes Interesse an der Weiterführung der Manufaktur und der damit verbundenen über 300-jährigen Tradition hat. Aber wir fordern, dass die Staatsregierung zu dieser Beteiligung, genau wie zu den anderen, verantwortungsvoll und zeitnah berichtet. Im Landtag wird letztendlich entschieden, welche Gelder für welche Aufgaben zur Verfügung gestellt werden (Budgethoheit). Dafür muss den Fraktionen auch bekannt sein, worüber sie beschließen. Als Christian Kurtzke als Geschäftsführer angestellt wurde und Kurt Biedenkopf den Aufsichtsrat führte, war die Berichterstattung der Staatsregierung gegenüber dem Landtag nicht mehr ausreichend. In dieser Zeit wurden größenwahnsinnige Unternehmensentscheidungen getroffen, für die das Unternehmen, die Beschäftigten und der sächsische Steuerzahler zahlt. 2009 wurde über die Expansionsstrategie entschieden, ohne dass alle Prognosen vorlagen; das grenzt an Fahrlässigkeit. Tillmann Blaschke hat in einer schwierigen Zeit die Geschäftsführung übernommen und damit eine Aufgabe, die ohne Frage eine große Herausforderung ist.
Die Manufaktur muss auf ihren Kern zurückgeführt werden, um Arbeitsplätze zu erhalten (siehe oben). Die Produktion muss in Sachsen erfolgen und die Marketingstrategie muss auf Klasse und Qualität setzen. Der Finanzminister hat durchaus Möglichkeiten, sich entsprechend zu äußern gegenüber dem Aufsichtsrat.
Die GRÜNE Forderung nach mehr Transparenz wiederholen wir regelmäßig; natürlich sind wir noch nicht zufrieden. Es sollte unser aller Ziel sein, dass auch in Sachsen interessierte BürgerInnen nachvollziehen und verstehen können, was die Staatsregierung so macht – und die Abgeordneten es auch verstehen und daraufhin ihre Entscheidungen basieren. Meine Kritik kennt Prof. Unland; auch am Entwurf des übersandten Beteiligungsberichts. Ich rechne damit, dass er da nochmal was zum Positiven hin verändert. Er hat im Haushalts- und Finanzausschuss, wenn auch unter Geheimhaltung, zur Manufaktur gesprochen; aber verwenden können wir es nicht – und ich verstehe das auch nur bedingt, da sowohl die Angestellten als auch die interessierte Öffentlichkeit ein Recht auf diese Informationen hat; die im Übrigen nicht alle unter das Geschäftsgeheimnis fallen. es geht nicht darum, alles nackt und bloß zu legen – aber es geht um klare Aussagen, wohin der Freistaat mit dieser Beteiligung will und was da alles dran hängt.