Franziska Schubert: Es gibt viele offene Fragen zum Investitionspaket für Sachsens Kommunen
Redebausteine der Abgeordneten Franziska Schubert zur Aktuellen Debatte von CDU und SPD:
"Brücken in die Zukunft – Investitionssicherheit für Sachsens Kommunen bis 2020"
24. Sitzung des Sächsischen Landtags, 20. November 2015, TOP 1
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
ich freue mich, dass eine finanzpolitische Debatte wieder so viel Leben in den Landtag bringt.
Herr Panter hat gerade sachliche Kritik an dem Investitionspaket eingefordert. Das will ich gerne tun.
Es gibt aus unserer Sicht eine Menge offenen Fragen:
– Woher kommen die Mittel?
– Wie wird das Gesetz handwerklich gemacht?
– Wird in Sachsen umgesetzt, was der Bund vorgibt?
– Was bedeutet das Paket für die Kommunen? Was heißt ‚Investitionen‘?
Bisher ist die mediale Darstellung des 800-Millionen-Euro Investitionspakets als Wohltat des Freistaats aus unserer Sicht sachlich noch unberechtigt.
Es wurde bereits ausführlich referiert, wer was zu dem Paket beisteuert: die Kommunen einen Anteil von 40 Prozent, 156 Millionen Euro vom Bund. Zusammen mit den sind weit mehr als die Hälfte Mittel, die nicht vom Land kommen.
Deswegen konzentriere ich mich auf die handwerkliche Umsetzung des Pakets.
1. Die Koalition behauptet, die Einrichtung von Sondervermögen sei alternativlos. In der Haushaltsbefassung war hingegen von Sondervermögen keine Rede.
Wir kritisieren das. Eine weitere Auslagerung von Haushaltsmitteln ist nicht transparent. Sie verschieben mit dem Gesetzentwurf weitere 1,22 Milliarden Euro in Sondervermögen und entziehen sie der parlamentarischen Kontrolle.
2. Der Fonds "Brücken in die Zukunft" ist zeitlich nicht begrenzt. Warum nicht? Kommt das noch?
3. Finanzierung: nur beispielhaft möchte ich die Mittel aus dem Jahr 2014 nennen. Wieso ist 2014 haushalterisch noch nicht abgeschlossen? Buchen wir jetzt durch? Beim Eigenanteil soll es sich um Steuermehreinnahmen handeln. Ich denke eher, es sind eingesparte Mittel aus der vorläufigen Haushaltsführung zu Beginn des Jahres. Die würde ich allerdings lieber im Ausgaberesteverfahren gesehen. Ganz zu schweigen von pauschal 20 Millionen Euro für den Fördervollzug durch die SAB. Hierzu liegt uns als Landtag noch nicht einmal eine Berechnungsgrundlage vor.
Ich stelle eine Dopplung von Förderschwerpunkten zum Zukunftssicherungsfonds fest, z.B. beim Schulhausbau, Straßenbau und ÖPNV. Am Ende ist für uns nicht mehr ersichtlich, was aus welchem Topf gefördert wird. Hier verlange ich Klarheit.
Was bedeuten die Investitionen für die Kommunen? Die Doppik rechnet mit. Alle Investitionen müssen abgeschrieben werden. Diese Abschreibungen zu erwirtschaften, ist für die Kommunen eine echte Heruasforderung. Auch die Folgekosten müssen bedacht werden. Steht das Im Konzept mit drin oder müssen die Kommunen dann schauen, woher sie das Geld nehmen?
Es wäre dringend nötig, dass wir uns darüber unterhalten, was eine gesunde Investitionsquote für die Landesebene ist und was eine gesunde Investitionsquote für die Kommunen. Wie sieht es mit der Förderung so genannter ’nicht investiver‘ Maßnahmen aus? Auch dieses sind sehr wichtig für die Entwicklung unseres Landes.
Mir fehlt weiterhin eine Antwort auf die Frage die Kommunen betreffend: Wurde geprüft, ob das Anliegen und die Grundsätze des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) des Bundes ordnungsgemäß und dessen Zielen entsprechend abgebildet wurden? Ich fürchte, es werden eben nicht nur die finanzschwachen Kommunen sein, die vor allem profitieren.
Sie sehen, es gibt viele offene Fragen.
Ich erwarte mit großem Interesse die Anhörung am 2. Dezember 2015 und hoffe auf eine lebhafte und zielorinierte Diskussion, damit wir den Kommunen am Ende sicher mitgeben können, was das Paket für sie bedeutet.