Franziska Schubert: Jahr für Jahr dieselben Dauerbrenner in den Berichten des Sächsischen Rechnungshofes
Redebeitrag der Abgeordneten Franziska Schubert zu den Jahresberichten 2014 des Sächsischen Rechnungshofes (Drs 6/3450)
25. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 16. Dezember 2015, TOP 13
– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Beschlussempfehlung zu Band I lautet: Kenntnisnahme. Dem wird sich meine Fraktion nicht anschließen.
Wir teilen die grundsätzlichen Anmerkungen und Prüfergebnisse des Sächsischen Rechnungshofes. Der Rechnungshof hat in seiner Arbeit wiederholt dringende Handlungsbedarfe auf Seiten der Staatsregierung aufgezeigt. Problemfelder, die auch wir GRÜNEN regelmäßig anmahnen.
Ganz oben auf der Liste steht für uns – Sie ahnen es schon -: das nach wie vor nicht vorhandene personalwirtschaftliche Konzept für die Landesverwaltung. Wir wissen, dass Sie hierzu im Koalitionsvertrag Aktionismus und ein transparentes Verfahren zugesagt haben und Dank meiner Kleinen Anfrage (Drs. 6/2046) wissen wir mittlerweile auch, dass es nicht ganz so transparent werden wird.
Im September soll der Zwischenbericht dem Kabinett vorgelegen haben. Da wir als Abgeordnete nicht informiert werden, sind uns die Zwischenergebnisse nicht bekannt. Wir GRÜNEN fordern seit Jahren eine Personalstrategie, die einen leistungsfähigen Öffentlichen Dienst in Sachsen sicherstellt. Bis jetzt haben die uns bekannten Aktivitäten der Staatsregierung weder uns noch offenkundig den Sächsischen Rechnungshof überzeugt. Im Gegenteil, viele Bereiche – ob Polizei, Vollzug, Schule, nachgeordnete Verwaltungsbehörden – leiden heute sehr unter der Regierungsstrategie des Wegschauens und Aussitzens. Es gleicht einer Groteske, dass der Haushalts- und Finanzausschuss morgen der Ausbringung von 350 Stellen im Vollzug des Wachpolizeigesetzes zustimmen soll – wir wollen richtige PolizistInnen, keine Hilfssheriffs. Diese Lösung ist ein schlechtes Pflaster auf der Wunde, welche die verfehlte Personalplanung der letzten Jahre hinterlassen hat.
Daher hat dieses Thema für uns nach wie vor oberste Priorität und wir erwarten hier erheblich mehr von der Staatsregierung als eine "Kenntnisnahme". Wir erwarten ein Bekenntnis, was mit einem Beitritt klarer ausfallen würde.
Auch teile ich vollumfänglich die Kritik des Rechnungshofes in Bezug auf Extrahaushalte. Erst heute haben Sie wieder über eine Milliarde Euro in Sondervermögen verschoben. Für den Landesanteil haben Sie im Gesetzentwurf nicht angegeben, woher das Geld kommt. Sie konnten nicht überzeugend beantworten, ob der Investitionsbedarf analysiert bzw. erhoben wurde. Im Gegenteil – die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände haben bestätigt, dass es so etwas für Sachsen nicht gibt.
Da stellt sich natürlich auch die Frage, nach welchen Kriterien die Ergebnis- und Erfolgskontrolle erfolgen wird. Ich vermute mal, da wird dann der Mittelabfluss herangezogen. Und das klappt ja schon beim Zukunftssicherungsfonds nicht.
Wir GRÜNEN wollen ein transparentes, nachvollziehbares Haushaltsverfahren. Wir wollen eine ordentlich Bedarfsermittlung, verantwortungsvolle Fach- und Rechtsaufsichten, und Förderungen, bei denen von Seiten der Staatsregierung mehr geleistet wird, als den ordnungsgemäßen Mittelabfluss zu kontrollieren. Es ist doch schon jetzt so, dass ein Großteil hier nicht mehr weiß, was mit welchen langfristigen finanziellen Konsequenzen abgestimmt wird.
Weil wir gerade bei Erfolgsbewertung von Förderprogrammen sind: in Sachsen gilt ein Förderprogramm dann als erfolgreich, wenn der Mittelabfluss hoch ist. Daher teilen wir die Kritik des Rechnungshofes zum Fördervollzug durch die Sächsische Aufbaubank vollumfänglich. Und da die SAB in signifikanter Höhe das Fördergeschäft betreibt und auch zukünftig betreiben wird, finden wir, ist hier mehr Achtsamkeit und Professionalisierung geboten.
Kommen wir zum Band II, den Kommunalfinanzen:
Die Beschlussempfehlung hier lautet auch: Kenntnisnahme. Dem wird sich meine Fraktion ebenfalls nicht anschließen. Wir teilen auch hier die grundsätzlichen Anmerkungen und Prüfergebnisse des Sächsischen Rechnungshofes. Auch in diesem Bericht benennt der Rechnungshof vor allem bekannte Handlungsfelder.
Bereits 2007 hat der Sächsische Landtag als Gesetzgeber das „Gesetz über das neue Haushalts- und Rechnungswesen im Freistaat Sachsen“ verabschiedet und damit den Rahmen zur Einführung der Doppik gesetzt. Von 2007 bis 2013 hatten die Kommunen Zeit, ihre Haushaltsführung umzustellen.
Im Herbst 2014 lag dem Rechnungshof von 36 Körperschaften die Eröffnungsbilanz vor. Darunter war nicht ein Landkreis vertreten.
Es wird darauf verwiesen, dass in Einzelfällen seit 3 bis 5 Jahren doppisch gebucht wird, ohne dass eine Eröffnungsbilanz vorliegt.
Jetzt könnten wir die Haushaltsgrundsätze durchgehen, die so bei der Haushaltsaufstellung und der Haushaltsausführung zu beachten sind, und die für die öffentliche Verwaltung durchaus bindend sind. Da Eröffnungsbilanzen nicht vorliegen und dementsprechend auch die Jahresabschlüsse nicht erfolgen und damit die Haushaltsaufstellung ohne Datenbasis erfolgt, sind die Haushaltsgrundsätze ausgehebelt. Ich glaube nicht, dass das Innenministerium den Kommunen einen Gefallen getan hat, indem es die Frist für Eröffnungsbilanz von 2016 auf 2021 verlängert hat. Damit verschiebt man Probleme nur in die Zukunft. Nichts wird dadurch besser.
Der Rechnungshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass der kommunale Gesamtabschluss sinnvoll und wichtig ist, um die finanzielle Situation in einer Kommune realistisch beurteilen zu können. Es ist bekannt, dass die kommunale Verschuldung vor allem außerhalb der Kernhaushalte zu finden ist. Hier ist Ehrlichkeit gefordert. Sachsens Kommunen sind finanz- und wirtschaftsschwach. Schönrechnen hilft hier wenig. Eine solide Datenbasis ist als Planungsgrundlage für einen Haushalt und für die möglichen Investitionen sowie damit zusammenhängende Folgekosten und Abschreibungen notwendig.
In den kommunalen Haushalten werden Investition und Erhaltungsaufwand konsequent abgegrenzt. Erstere führen zu Abschreibungen, die erwirtschaftet werden müssen, sie sind sozusagen jährliche Belastungen; letztere werden anders gebucht und entlasten die kommunalen Haushalte unmittelbar. Erhalt vor Neubau – das ist eine GRÜNE Kernforderung seit Jahren!
Mit der momentan vorherrschenden Großwetterlage in diesem Bereich kann nicht benannt werden, was Kommunen tatsächlich allein nur in den Substanzerhalt investieren müssten. Hier herrscht an allen Ecken und Enden Handlungsbedarf.
Ich möchte mich abschließend ausdrücklich beim Sächsischen Rechnungshof für die geleistete Arbeit bedanken und würde mir wünschen, wir würden nicht Jahr für Jahr dieselben Dauerbrenner wiederfinden.